Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras sowie die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der Erstantragstellerin Brigitte L*****, vertreten durch Dr. Thomas Bründl, Rechtsanwalt in Straßwalchen, und des Zweitantragstellers Peter L*****, vertreten durch Dr. Erich Schwarz, Rechtsanwalt in Salzburg, sowie der Verf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1969 geschlossene Ehe der Streitteile, der vier Kinder entstammten, wurde mit Urteil des (damaligen) BG ZRS Graz vom 3. September 1997 aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Die Entscheidung weist eine Bestätigung der Rechtskraft vom 22. Oktober 1997 auf. Seit Anfang der 80-iger Jahre arbeitete die nunmehrige Oppositionsbeklagte (im Folgenden nur Beklagte) im Betrieb (Architekturbüro) des Oppositionsklägers (im Folgenden nur Kläger) als Sekretärin und Bu... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt die Fassung eines Beschlusses gemäß § 87 Abs 2 EheG, wonach die Mithauptmietrechte an der Ehewohnung mit Wirkung vom 1. 9. 2003 von der Antragstellerin auf den Antragsgegner übertragen worden seien. Die Antragstellerin begehrt die Fassung eines Beschlusses gemäß Paragraph 87, Absatz 2, EheG, wonach die Mithauptmietrechte an der Ehewohnung mit Wirkung vom 1. 9. 2003 von der Antragstellerin auf den Antragsgegner übertragen worden seien. Das Er... mehr lesen...
Begründung: Die im August 1977 geschlossene Ehe der Streitteile, der vier Kinder entsprossen, wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Döbling vom 28. 9. 1994 aus dem Verschulden beider Teile rechtskräftig geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft hatte mit dem Auszug der Antragsgegnerin aus der Ehewohnung am 5. 7. 1994 geendet. Der Antragsteller "erbte" nach dem Tod seines Vaters je zur Hälfte mit seinem Bruder ein Kajütboot, eine Liegenschaft in Maria Anzbach und eine weitere Liegen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Die Antragstellerin beantragte in erster Instanz den Ausspruch, dass dem Antragsgegner "das Alleineigentum" an einer bestimmten Liegenschaft gegen eine Ausgleichszahlung von 109.009,25 EUR "verbleibt". Das Erstgericht gab dem ersteren Begehren statt, wies jedoch den Antrag auf Leistung einer Ausgleichszahlung zur Gänze ab. Die Antragstellerin wendete sich im Rekurs gegen die Abweisung dieses Antrags und strebte in zweiter... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist der Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung zur Sicherung des nachehelichen Aufteilungsanspruchs nach § 382 Abs 1 Z 8 lit c EO. Dies ergibt sich unmissverständlich aus der ausdrücklichen Anführung dieser Gesetzesstelle im
Kopf: der Entscheidung, aber auch daraus, dass die einstweilige Verfügung (antragsgemäß) bis zur rechtskräftigen Erledigung des Ehescheidungsverfahrens bzw des nach Rechtskraft der Ehescheidung folgenden Aufteilungsve... mehr lesen...
Norm: ZPO §93 Abs1EheG §55aEheG §98
Rechtssatz: Jedenfalls dann, wenn in einem Scheidungsverfahren auf eine Antragstellung nach § 98 EheG Bezug genommen wurde, besteht im Verfahren über einen solchen Antrag ein derartiger Sachzusammenhang mit dem Scheidungsverfahren, dass die dort erteilten Vollmachten auch im Verfahren nach § 98 EheG Gültigkeit haben. Entscheidungstexte 1 Ob 115/03y ... mehr lesen...
Norm: EheG §98
Rechtssatz: In der Frage des Anwendungsbereiches des § 98 EheG ist, weil dieser eine den Grundsatz der Vertragstreue beeinträchtigende Ausnahmeregelung ist, eine einschränkende Auslegung geboten. Entscheidungstexte 5 Ob 183/03b Entscheidungstext OGH 20.01.2004 5 Ob 183/03b Veröff: SZ 2004/9 1 Ob 194/09z Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Antragsteller wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 18. 4. 2002 geschieden. Gemäß § 97 Abs 2 EheG wurde im Scheidungsvergleich u.a. festgehalten, dass u.a. die der Aufteilung unterliegende gemeinsame Schuld der bezeichneten Honoraransprüche des Rechtsanwaltes Dr. Siegfried L***** bestünden. Der Erstantragsteller verpflichtete sich im Innenverhältnis mit der Zweitantragstellerin, diese Schuld in sein alleiniges Zahlungsvers... mehr lesen...
Norm: EheG §85EheG §86EheG §92EheG §98KO §214
Rechtssatz: Die mit dem Abschöpfungsverfahren verbundene Restschuldbefreiung kommt nur der Antragsgegnerin zugute und kann nicht im Wege des Aufteilungsverfahrens zu einer Verbesserung der Stellung des Antragstellers führen. Gemäß § 214 Abs 2 Satz 2 KO wird die Antragsgegnerin durch die Restschuldbefreiung gegenüber dem rückgriffsberechtigten Antragsteller befreit. Der allenfalls als Ausfallsbürge i... mehr lesen...
Begründung: Die 1988 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 16. 2. 2001 aus dem überwiegenden Verschulden des Antragstellers geschieden. Der Ehe entstammen zwei minderjährige Kinder, die sich in Obsorge der Antragsgegnerin befinden. Am 15. 9. 1998 wurde der Antragsteller aufgrund einer einstweiligen Verfügung aus der Ehewohnung ausgewiesen. Seither ist die eheliche und häusliche Gemeinschaft der Streitteile aufgehoben. Die Ehewohnung der Streitteile war ein Reihenha... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde am 12. 3. 2002 gemäß § 55a EheG geschieden. Dieser Beschluss ist in Rechtskraft erwachsen. In der Verhandlungstagsatzung vom 12. 3. 2002 hatten die Parteien vereinbart, dass der Antragsgegner bei einem Kreditinstitut aushaftende, von den Parteien (gemeinsam) aufgenommene und zum 20. 2. 2002 mit EUR 27.515,92 aushaftende Darlehensverbindlichkeiten allein zurückzahlen werde, und er sich um die Haftungsfreilassung der Antragstellerin bemühen wer... mehr lesen...
Begründung: Am 26. 11. 2001 beantragten die Eheleute Helmut und Elisabeth K***** (im Folgenden: Antragsteller) beim Erstgericht die Scheidung ihrer Ehe gemäß § 55a EheG und legten gleichzeitig eine schriftliche Vereinbarung nach Abs 2 dieser Gesetzesstelle vor, deren Punkt XII. wie folgt lautet: Am 26. 11. 2001 beantragten die Eheleute Helmut und Elisabeth K***** (im Folgenden: Antragsteller) beim Erstgericht die Scheidung ihrer Ehe gemäß Paragraph 55 a, EheG und legten gleichzeiti... mehr lesen...
Begründung: Anlässlich der einvernehmlichen Ehescheidung vereinbarten die Antragsteller zu C 440/01f des Erstgerichtes unter anderem, dass die Zweitantragstellerin vier verschiedene Darlehensverpflichtungen zur alleinigen Rückzahlung übernehme und den Erstantragsteller, der dafür lediglich als Ausfallsbürge hafte, für jede Inanspruchnahme schad- und klaglos halte (Punkt 6 des Vergleiches). Unter diesen vier Darlehen befinden sich zwei der nunmehr rekurswerbenden Gläubigerin und zwar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichts Innsbruck vom 3. 1. 1997, 19 S 1/97p, wurde über das Vermögen der W***** GmbH das Konkursverfahren eröffnet. Der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Im Zeitpunkt der Konkurseröffnung hielt Klaus W***** Stammanteile von 499.000 S; Claudia S***** Stammanteile von 1.000 S. Klaus W***** war Geschäftsführer und seit 21. 11. 1996 selbstständig vertretungsbefugter Abwickler der Gemeinschuldnerin. Mit Notariatsakt vom 18. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für eine im Außerstreitverfahren zu fällende rechtsgestaltende Billigkeitsentscheidung bezüglich der Zahlungsverpflichtung für Kredite, für die Ehegatten haften, ist entscheidend, ob die Voraussetzungen des § 98 EheG vorliegen. § 98 EheG verweist auf § 92 EheG, dieser wieder auf die in § 81 Abs 1 und § 83 Abs 1 EheG genannten Schulden, sohin auf Schulden bzw Haftungsfragen, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und de... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 27. September 1996 aus dem Verschulden der Antragstellerin als Beklagte im Scheidungsprozess - offenkundig auf Grundlage des § 49 EheG - geschieden. Das Urteil wurde den Parteien am 1. Oktober 1996 zugestellt. Die Antragstellerin hatte im Scheidungsprozess primär die Abweisung des Scheidungsbegehrens und hilfweise "die Feststellung des überwiegenden Mitverschuldens des Klägers" und nunmehrigen Antragsgegners beantragt und b... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt die Aufteilung des ehelichen Vermögens, wobei sie einen - im Antrag allerdings nicht bezifferten - Ausgleichsbetrag anstrebt. Das Erstgericht trug dem Antragsgegner auf, eine Aufstellung über seine Ersparnisse sowie über die bis zur Scheidung vorgenommene Verringerung derselben vorzulegen. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs des Antragsgegners aus der Erwägung zurück, die bekämpfte prozeßleitende Verfügung greife in di... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Aufteilungsantrag nach §§ 81 ff EheG und den Sicherungsantrag nach § 382 Abs 1 Z 8c EO wegen Verfristung des Aufteilungsantrages ab. Die Verfahrenskosten hob es gegeneinander auf. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diesen Beschluß hinsichtlich der Abweisung des Haupt- und des Sicherungsbegehrens und änderte die Kostenentscheidung im Sinne einer Kostenersatzverpflichtung der Antragstellerin ab. Es sprach aus, daß der Wert des Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Gesetzgeber hat dem Gläubiger, in dessen Rechte durch eine Entscheidung nach § 98 EheG eingegriffen wird, in § 229 Abs 1 letzter Satz AußStrG eine, wenn auch abgeschwächte Parteistellung dahin eingeräumt, daß ihm die Entscheidung erster Instanz zuzustellen ist (JBl 1991, 319; SZ 68/219; SZ 69/171; Gamerith, Die Kreditmithaftung geschiedener Ehegatten nach § 98 EheG, RdW 1987, 183, 191; Fink, Zur Ehegattenbürgschaft,... mehr lesen...
Begründung: Die am 6.9.1986 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 6.10.1994 geschieden. Schon ca. ein Jahr vor der Eheschließung bezogen sie ein damals noch großteils unfertiges, im Eigentum der Eltern der Antragsgegnerin stehendes Wohnhaus. Mit Notariatsakt vom 29.5.1991 übertrugen die Eltern der Antragsgegnerin diese Liegenschaft je zur Hälfte ins Eigentum der Parteien. Entgegen dem Plan ihrer Eltern, die neben dem Wohnhaus der Eltern befindliche Liegenschaft alle... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da der Aufteilungsanspruch des geschiedenen Ehegatten nach §§ 81ff EheG ist ein in Geld bewertbarer Anspruch rein vermögensrechtlicher Natur (4 Ob 551/91; 8 Ob 1551/92 und 5 Ob 531/93), weshalb dem Rekursgericht die Nachholung des entgegen § 13 Abs 1 Z 1 AußStrG unterbliebenen Ausspruches über den Wert des Entscheidungsgegenstandes aufzutragen war. Da der Aufteilungsanspruch des geschiedenen Ehegatten nach Paragraphen 8... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien, deren Ehe rechtskräftig geschieden ist, sind je zur Hälfte Eigentümer der EZ 2003 Grundbuch *****. Auf der Liegenschaft ist unter anderem das Pfandrecht im Höchstbetrag von 4,500.000,-- S für die Raiffeisenbank K***** reg GenmbH einverleibt. Im Rahmen ihres Antrages auf nacheheliche Aufteilung stellte die Antragstellerin unter Hinweis darauf, daß zu 7 Cg 45/95w des Landesgerichtes Korneuburg wegen eines Betrages von 3,825.068,50 S sA eine Hypothekarkl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIfEheG §98
Rechtssatz: Ein formell auf unbestimmte Dauer abgeschlossener Leasingvertrag, der für den Leasingnehmer auf eine Dauer von vier Jahren unkündbar ist und der die Verpflichtung der Leasingnehmer zum Ankauf des Leasingguts zum kalkulierten Restwert auf Verlangen des Leasinggebers festlegt, kommt einem Finanzierungsleasing gleich, weil die kaufvertraglichen Elemente überwiegen. Das zu leistende Leasingentgelt ist als Kr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 AABGB §1356EheG §98
Rechtssatz: Der Begriff des Ausfallsbürgen (Schadlosbürgen) ist im Gesetz nicht definiert; dieser Bürgschaftsvertragstyp ist im ABGB auch nicht allgemein geregelt; die näheren Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Ausfallsbürgen hängen von der Vereinbarung ab, mit der die Parteien den Uneinbringlichkeitsfall enger oder weiter festlegen können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1356. ABGB §1358EheG §98
Rechtssatz: Nur der ursprüngliche Gläubiger, also der Kreditgeber, ist als Gläubiger im Sinne des § 98 EheG anzusehen, nicht aber der für die Kreditverbindlichkeit haftende Bürge, der erst später kraft Legalzession (§ 1358 ABGB) die Gläubigerstellung erlangt hat. Entscheidungstexte 4 Ob 589/95 Entscheidungstext OGH 21.11.1995 4 Ob 589/95 ... mehr lesen...
Norm: EheG §98IPRG §20
Rechtssatz: Sieht das anzuwendende ausländische Scheidungsfolgenrecht für den Fall einer nachehelichen Vermögensaufteilung einer dem § 98 EheG entsprechenden Eingriff in ein Kreditverhältnis eines Dritten mit den Scheidungspartnern nicht vor, bleibt es unerheblich, daß eine solche Regelung nach dem Recht, dem die Obligation unterliegt (hier österreichisches Recht), zulässig wäre (§ 98 EheG). Entscheidu... mehr lesen...