RS OGH 1990/11/14 1Ob636/90, 1Ob504/91, 6Ob114/97a

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Veröffentlicht am 14.11.1990
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Norm

EheG §98

Rechtssatz

Es ist zulässig, dass derjenige, den für eine Kreditverbindlichkeit nur eine Sachhaftung traf, bei Aufrechterhaltung dieser Haftung Hauptschuldner, der bisher allein persönlich haftende Hauptschuldner Ausfallsbürge wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0057690

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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