Norm
EheG §98Rechtssatz
Es ist zulässig, dass derjenige, den für eine Kreditverbindlichkeit nur eine Sachhaftung traf, bei Aufrechterhaltung dieser Haftung Hauptschuldner, der bisher allein persönlich haftende Hauptschuldner Ausfallsbürge wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0057690Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2016