Norm: EheG §69 Abs2EheG §72
Rechtssatz: Auch ein gemäß § 69 Abs 2 EheG geschuldeter Unterhalt unterliegt der Regelung nach § 72 EheG. Entscheidungstexte 6 Ob 545/91 Entscheidungstext OGH 16.05.1991 6 Ob 545/91 8 Ob 532/92 Entscheidungstext OGH 20.02.1992 8 Ob 532/92 Beisatz: Ein Unterhaltsanspruch nach § 69 Abs... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren miteinander verheiratet. Ihre 1967 geschlossene Ehe wurde über Klage des Mannes mit Urteil vom 14. April 1983 aus dem Grund des § 55 Abs 3 EheG mit dem Ausspruch geschieden, daß das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe im Sinne des § 61 Abs 3 EheG den Mann treffe. Die 1922 geborene Frau war bereits im Zeitpunkt der Ehescheidung Pensionistin; der um 12 Jahre jüngere Mann arbeitete als Werkschutzorgan. Ein rund 1.100 m2 großes Grundstück mit einem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rechtsstreit 1 C 1/87 des Erstgerichtes, in welchem die Beklagte vom Kläger den gesetzlichen Ehegattenunterhalt begehrte, schlossen die Streitteile am 29. Oktober 1987 einen gerichtlichen Vergleich, wonach sich der Kläger ab 2. Jänner 1987 unter anderem verpflichtete, der Beklagten einen monatlichen "eigentlichen" Unterhaltsbetrag von 12.000 S zu zahlen. Zur Hereinbringung des für die Monate April und Mai 1988 geschuldeten Unterhalts von zusammen 24.000 S u... mehr lesen...
Begründung: Der Verpflichtete brachte am 4.6.1981 beim Erstgericht gegen die betreibende Partei die Klage auf Scheidung der am 11.6.1966 geschlossenen Ehe wegen einer Eheverfehlung der betreibenden Partei ein. Mit einstweiliger Verfügung vom 10.6.1983 trug das Erstgericht dem Verpflichteten auf, der betreibenden Partei ab 1.9.1982 "bis zum rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens über die Ehescheidung" einen vorläufigen monatlichen Unterhalt von S 3.500,-- zu bezahlen. Am 20.3.1984... mehr lesen...
Norm: EheG §55aEheG §69 Abs2EheG §80
Rechtssatz: Sind unterhaltsrechtliche und weitreichende vermögensrechtliche Regelungen Gegenstand eines Übereinkommens von Ehegatten, deren einzelne Punkte nicht voneinander getrennt werden können, ist das ganze Übereinkommen als ungültig anzusehen, wenn dies bei einem einzelnen Punkt der Fall ist. Entscheidungstexte 5 Ob 526/88 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 23. August 1959 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 20. Oktober 1986, 8 Cg 311/86-10, gemäß § 55 EheG rechtskräftig geschieden. Im Urteil wurde gemäß § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen, daß den dortigen Kläger (= hier Beklagten) das Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Der Ehe entstammt die am 11. September 1961 geborene, noch nicht selbst erhaltungsfähige Tochter Karin, für die der Beklagte einen monatlichen U... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 12.12.1964 geheiratet. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Berufungsgerichtes vom 11.9.1986 (3 C 24/85-19 des BG Innsbruck) war der Klägerin ein monatlicher Unterhalt von S 5.500 ab 1.4.1986 zuerkannt worden. Mit der am 16.1.1987 eingebrachten Klage begehrt die Klägerin eine Unterhaltserhöhung auf monatlich S 7.540. Bereits im Zeitpunkt der Einbringung der Klage war die Ehe der Streitteile infolge Teilrechtskraft des die Scheidung aus ... mehr lesen...
Begründung: Der am 4. Jänner 1942 geborene Kläger und die am 28. Juni 1926 geborene Beklagte schlossen am 11. Dezember 1972 die Ehe. Es handelte sich beiderseits um die dritte Eheschließung nach Scheidung der jeweiligen Vorehen. Die Ehe blieb kinderlos. Ehepakte wurden nicht errichtet. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war in Wien. Der Kläger begehrte die Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs.3 EheG und trug vor, die hä... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit der außerordentlichen Revision der Klägerin wird damit begründet, daß das Berufungsgericht die Frage, ob Beiträge zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 69 Abs. 2 EheG) neben dem nach § 94 ABGB auszumessenden Unterhalt begehrt werden können oder in diesem inkludiert sind, ebenso unrichtig gelöst habe wie die Frage, inwieweit es der Billigkeit entspreche, eine Unterhaltsverpf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 21.Februar 1983 die Ehe, welcher zwei am 30.Juli 1983 sowie am 23.September 1985 geborene Kinder entstammen. Für die Klägerin war dies die erste, für den Beklagten die zweite Ehe. Seit November 1986 war der Klägerin bekannt, daß der Beklagte sexuelle Beziehungen zu einer anderen Frau unterhielt. Nachdem die Klägerin diese Frau aufgesucht und mit ihr gesprochen hatte, kam es zu keinen weiteren ehewidrigen Beziehungen zwischen dieser... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 24. Oktober 1986 gemäß § 55 EheG mit dem Ausspruch nach § 61 Abs. 3 EheG geschieden, daß den Beklagten das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft. Bereits mit Urteil des Bezirksgerichtes Lienz vom 29. Mai 1980 war dem Beklagten ab 1. April 1980 eine monatliche Unterhaltsleistung an die Klägerin von S 7.500,-- auferlegt worden. Mit der am 24. Dezember 1986 eingebrachten Klage b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Sie schlossen am 28. November 1970 die Ehe. Aus der Ehe entstammen zwei Kinder, der am 10. Juli 1970 geborene Alexander und die am 28. Juni 1976 geborene Margot. Ende August 1981 zog der Kläger aus der in Klagenfurt gelegenen Ehewohnung aus und nahm mit Manuela M*** eine Lebensgemeinschaft auf, aus der der am 4. September 1984 geborene Sohn Markus stammt. Die Ehewohnung ist eine Dienstwohnung des Bundesministe... mehr lesen...
Norm: EheG §55 Abs3 gEheG §61 Abs3EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Ein Eheteil hat einen im Zusammenhang mit der Tatsache der Ehescheidung aus einem dem § 55 Abs 3 EheG entsprechenden Grunde einer ausländischen Rechtsordnung einen selbständigen Rechtsschutzanspruch auf eine Entscheidung im Sinne des § 61 Abs 3 EheG. Entscheidungstexte 6 Ob 586/85 Entscheidungstext OGH 10.07.1986 6 Ob 586/85... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind am 18.August 1964 in Salzburg die Ehe eingegangen. Der Ehemann war und blieb österreichischer Staatsbürger. Die in Jaffa geborene Ehefrau erwarb durch die Eheschließung die österreichische Staatsangehörigkeit. Der letzte gemeinsame inländische Wohnsitz der Streitteile lag im Sprengel des Erstgerichtes. Am 30.Oktober 1968 brachte der Ehemann eine auf § 49 EheG gestützte Scheidungsklage an. Im Sinne eines am 18.Oktober 1972 bei Gericht einge... mehr lesen...
Norm: EheG §55 gEheG §61 Abs3EheG §69 Abs2ZPO §391 A
Rechtssatz: Begehrt der Kläger die Scheidung der Ehe nach § 55 Abs 3 EheG und stellt der Beklagte einen Verschuldensantrag nach § 61 Abs 3 EheG, ist, um die vom Gesetzgeber für den Fall eines Verschuldensausspruchs gewünschte Kontinuität der Unterhaltsberechtigung des Beklagten wie bei aufrechter Ehe (§ 69 Abs 2 EheG) nicht zu gefährden, die Fällung eines Teilurteiles bloß über das Scheidungs... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger, leben aber in der Schweiz. Aus der am 30.7.1947 geschlossenen Ehe stammen drei bereits volljährige Kinder. Seit 17.9.1968 ist die häusliche Gemeinschaft aufgehoben. Der Kläger hat der Beklagten aufgrund der Entscheidungen schweizerischer Gerichte Ehegattenunterhalt zu leisten. Über einen Antrag, darüber hinaus weiteren einstweiligen Unterhalt zu leisten, ist noch nicht entschieden. Der Kläger begehrt die Scheidung der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2EO §35 Af
Rechtssatz: Ist die Unterhatsverpflichtung eines Ehegatten im Titel ausdrücklich auf die Dauer der (aufrechten) Ehe beschränkt, also befristet, muß der auch nach der Scheidung unterhaltsberechtigte Ehegatte für den Scheidungsunterhalt einen neuen Titel erwirken. Entscheidungstexte 3 Ob 142/84 Entscheidungstext OGH 13.02.1985 3 Ob 142/84 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2EO §35 AfEO §39 Abs1 Z1 IEO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §382 Abs1 Z8 lita IIIGEO §382 Abs1 Z8 lita IVB
Rechtssatz: Ist die Unterhaltsverpflichtung eines Ehegatten im Titel ausdrücklich auf die Dauer der (aufrechten) Ehe beschränkt, also befristet, dann stellt ein solcher Titel keinen Exekutionstitel für nach der Auflösung der Ehe entstandene Unterhaltsansprüche dar, und zwar auch dann nicht, wenn es sich um einen privilegierte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 2. 12. 1976 schlossen die damals noch miteinander verheirateten Parteien vor dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien zu 34 C 420/76 einen Vergleich, in dem sich der damalige Beklagte unter anderem verpflichtete, der damaligen Klägerin einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 30 % seiner gesamten Nettobezüge „für die aufrechte Dauer der Ehe“ ab 1. 9. 1976 zu zahlen. Mit seit 11. 4. 1979 rechtskräftigem Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 13. 3... mehr lesen...
Norm: EheG §51EheG §55 Abs3 gEheG §61 Abs3EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Scheidungsanspruch nach § 51 EheG bereits im Zeitpunkt der Klagseinbringung gegeben war, kann in der Aufrechterhaltung dieses Begehrens, selbst wenn infolge längerer Verhandlungsdauer in der Zwischenzeit die Voraussetzungen für eine Scheidung nach § 55 Abs 3 EheG und einen zu den unterhaltsrechtlichen Scheidungsfolgen nach § 69 Abs 2 EheG führenden Ausspruch im Sinne d... mehr lesen...
Norm: EheG §55 aEheG §61 Abs3EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 61 Abs 3 EheG wurde in Verbindung mit § 69 Abs 2 EheG zur unterhaltsrechtlichen Sicherung jenes Ehegatten geschaffen, der sich der Scheidung nach § 55 Abs 2 EheG widersetzt und an der Ehe festhalten will, aber ungeachtet des Umstandes, dass den klagenden Ehegatten das ausschließliche oder überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe trifft, geschieden wird. Eine V... mehr lesen...
Mit der am 29. April 1981 erhobenen Klage begehrte Leopoldine G die Scheidung ihrer Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Die Ehe habe sich von allem Anfang an nicht sehr harmonisch gestaltet. Der Beklagte habe sich ihr gegenüber immer sehr lieblos verhalten, habe sich um sie nicht gekümmert und ihr zu verstehen gegeben, daß er an ihr nicht das geringste Interesse habe. Dies habe soweit geführt, daß ihr der Beklagte keinen Unterhalt mehr geleistet habe, sodaß sie schließlich am 23. M... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Hat die geschiedene Frau bis zur Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes ihren Beitrag durch die Haushaltsführung geleistet und ist sie keiner - bei der Deckung der Lebensbedürfnisse einzuplanenden - ständigen und gleichmäßigen eigenen Erwerbstätigkeit nachgegangen, steht ihr Unterhalt wie bei aufrechter Ehe zu, ohne dass von ihr eine weitere Anspannung ihrer Kräfte gefordert werden könnte, solange nicht erw... mehr lesen...
Norm: ASVG §76 Abs2 litbEheG §69 Abs2
Rechtssatz: Genoss der nach § 69 Abs 2 EheG Unterhaltsberechtigte während aufrechter Ehe als Angehöriger des Unterhaltspflichtigen Krankenversicherungsschutz, so soll er auch nach der Scheidung, ohne dass ihm dadurch ein zusätzlicher Aufwand erwächst, in dieser Beziehung geschützt sein. Es handelt sich dabei nicht etwa um einen neben dem allgemeinen Unterhaltsanspruch geltend zu machenden gesonderten Unterh... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Werden Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung neben einem bereits bestehenden Unterhaltstitel für die Vergangenheit begehrt, steht dem Unterhaltspflichtigen die Einwendung offen, seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit habe sich seit Schaffung des Unterhaltstitels vor Scheidung der Ehe derart gemindert, daß ein neu festzusetzender Betrag zuzüglich der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherun... mehr lesen...
Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Mit Vergleich vor dem Landgericht Berlin vom 15. 11. 1960 verpflichtete sich der Kläger, an die Beklagte, mit der er damals noch in aufrechter Ehe lebte, über die mit einstweiliger Anordnung des Landgerichtes Berlin vom 14. 7. 1960 zugesprochene Unterhaltsrente von 500 DM hinaus vom 1. 7. 1960 an eine weitere monatliche Unterhaltsrente von 100 DM zu bezahlen. Mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 6. 10. 1967 wu... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Die von der Rechtsprechung in Unterhaltsverfahren, in welchem Unterhalt nach dem § 66 EheG geltend gemacht wurde, vertretene Auffassung, ein während der Ehe erklärter Unterhaltsverzicht verliere mit der Scheidung der Ehe, wenn er nicht auch für den Scheidungsfall erklärt worden sei, seine Wirksamkeit, kann in den Fällen des § 69 Abs 2 EheG nicht zum Tragen kommen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Mangels einer Vereinbarung der Parteien über die Unterhaltsregelung für den Fall der Scheidung muß unter Außerachtlassung der Scheidung geprüft werden, ob die Voraussetzung des §94 ABGB für einen Unterhaltsanspruch gegeben sind. Dies gilt auch für die Frage, welche Bedeutung ein allenfalls während der Ehe ausdrücklich oder schlüssig erklärter Unterhaltsverzicht für den für die Zeit nach der Scheidung bege... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs2ZPO §502 Abs2 Ca6
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob die Sorgepflicht für den neuen Ehegatten im Sinne des § 69 Abs 2 Satz 3 EheG zu berücksichtigen ist, betrifft die Bemessung des gesetzlichen Unterhalts. Entscheidungstexte 5 Ob 581/81 Entscheidungstext OGH 07.04.1981 5 Ob 581/81 10 Ob 1519/88 Entscheidun... mehr lesen...
Die Ehe der Streitteile wurde aus dem Grund des § 55 Abs. 3 EheG mit dem Ausspruch geschieden, daß das Verschulden an der Ehezerrüttung den Ehemann trifft. Die geschiedene Ehefrau beansprucht Unterhalt im Sinne des § 69 Abs. 2 EheG. Mit der am 25. Oktober 1978 angebrachten Klage begehrte sie den Zuspruch eines monatlichen Betrages im Ausmaß von 25% des jeweiligen Nettoeinkommens des Beklagten aus seinem Dienst-, Arbeits- oder Pensionsverhältnis ab dem genannten Klagstag. Dabei machte ... mehr lesen...