RS OGH 1988/12/13 5Ob526/88, 6Ob2155/96x

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Veröffentlicht am 13.12.1988
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Norm

EheG §55a
EheG §69 Abs2
EheG §80

Rechtssatz

Sind unterhaltsrechtliche und weitreichende vermögensrechtliche Regelungen Gegenstand eines Übereinkommens von Ehegatten, deren einzelne Punkte nicht voneinander getrennt werden können, ist das ganze Übereinkommen als ungültig anzusehen, wenn dies bei einem einzelnen Punkt der Fall ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0057065

Dokumentnummer

JJR_19881213_OGH0002_0050OB00526_8800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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