Norm
EheG §55aRechtssatz
Sind unterhaltsrechtliche und weitreichende vermögensrechtliche Regelungen Gegenstand eines Übereinkommens von Ehegatten, deren einzelne Punkte nicht voneinander getrennt werden können, ist das ganze Übereinkommen als ungültig anzusehen, wenn dies bei einem einzelnen Punkt der Fall ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0057065Dokumentnummer
JJR_19881213_OGH0002_0050OB00526_8800000_001