Begründung: Das Erstgericht erkannte den Beklagten im zweiten Rechtsgang mit einstweiliger Verfügung vom 27. 9. 2005 (ON 45) schuldig, der Klägerin vom 1. 12. 2004 bis 31. 5. 2005 Unterhaltsbeiträge von EUR 120 monatlich zu bezahlen; das darüber hinausgehende Mehrbegehren von EUR 213 monatlich für diesen Zeitraum und das Begehren auf Zahlung einstweiligen Unterhalts von EUR 333 ab 1. 6. 2005 monatlich wies es ab. Diese Entscheidung bekämpfte die Klägerin insoweit mit Rekurs, als ihr... mehr lesen...
Begründung: Die am 17. 3. 1993 geborene Katharina ist die eheliche Tochter von Maria Elfriede und Peter A*****. Dieser - mit Urteil des Bezirksgerichts Salzburg vom 31. 3. 2004, GZ 4 C 70/02i (4 C 84/02y)-32, inzwischen rechtskräftig geschiedenen - Ehe entstammt weiters die am 5. 6. 1982 geborene Isabella, welche studiert und über kein eigenes Einkommen verfügt. Der Vater zog am 2. 5. 2002 aus der Ehewohnung aus. Die mj. Katharina lebt im Haushalt der Mutter, der auch die Obsorge fü... mehr lesen...
Begründung: Die 1994 geborene Minderjährige ist die uneheliche Tochter des Antragsgegners. Ihre Mutter ist alleine obsorgeberechtigt. Mit gerichtlichem Vergleich vom 28. 8. 2002 wurde dem Vater ein Besuchsrecht zur Minderjährigen an zwei Wochenenden hintereinander von Freitag Nachmittag vom Hort/Schule bis Montag Schulbeginn, beginnend mit 6. 9. 2002, sowie am 13. 9. 2002, dann ein Wochenende ohne Besuchsrecht und anschließend wiederum ein Wochenendbesuchsrecht in der gleichen Rei... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile dauerte vom 27. 1. 1992 bis zur Rechtskraft der Scheidung am 5. 8. 2002. Der Ehe entstammt eine am 23. 8. 1992 geborene Tochter. Die Klägerin ist in Brasilien aufgewachsen und brach ihre dortige Gymnasialausbildung vor der Matura ab. Danach war sie kurzfristig als Büroangestellte tätig und absolvierte eine Friseurausbildung. Sie arbeitete als Friseurin in Brasilien, ab etwa Februar 1989 bis September 1991 auch in Österreich, wobei sie wöchentlic... mehr lesen...
Begründung: Der Vater hat sich mit Scheidungsvergleich (13 C 28/00d BG Knittelfeld) vom 4. 5. 2000 zu einem mtl Unterhaltsbetrag von jeweils ATS 2.000 (EUR 145,35), beginnend ab 1. 6. 2000, für den Sohn Andreas, geb 20. 11. 1997, und die Tochter Tatjana, geb 18. 9. 1999, verpflichtet. Dieser Vergleich wurde pflegschaftsgerichtlich genehmigt. Mit Antrag vom 12. 8. 2002 begehrten die Kinder die Erhöhung des Unterhalts, und zwar zuletzt nach mehrfacher Änderung auf EUR 600 mtl je Kind ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Renate S*****, vertreten durch Dr. Peter Primus, Rechtsanwalt in Graz, gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei Dr. Peter S*****, vertreten durch Held Berdnik Astner & Partner Rech... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulassung der Revision nicht gebunden. Die Revision ist - entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichtes - mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage unzulässig. Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines solchen Rechtsmittels auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Zum besseren Verständnis sind aber der unstrittige Sachve... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind in aufrechter Ehe miteinander verheiratet und haben gemeinsam den am 8. 9. 1989 geborenen Markus S***** adoptiert. Im Juli 2002 zog der Beklagte ungerechtfertigt aus der bisherigen Ehewohnung aus, in welcher die Klägerin mit dem Adoptivsohn verblieb. Für die Monate Juli und August 2002 zahlte der Beklagte noch jeweils zur Gänze die Mietkosten dieser Wohnung in Höhe von EUR 252,50 bzw EUR 252,24 sowie die Betriebskosten (Fernwärme, Rundfunkgebühren,... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Scheidungsfolgenvergleichs vom 8. 8. 1980 steht der Klägerin gegen den Beklagten ein Unterhaltsanspruch gemäß § 66 EheG zu, der der Höhe nach nicht bestimmt wurde. Mit Urteil des Erstgerichts vom 9. 1. 1994 wurde der Beklagte verpflichtet, der Klägerin ab 1. 11. 1992 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 5.800 S zu zahlen. Beim Erstgericht ist eine auf die Feststellung, dass dieser Exekutionstitel erloschen sei, gerichtete Oppositionsklage des Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des - pflegschaftsgerichtlich genehmigten - Scheidungsfolgenvergleichs der Eltern des Minderjährigen steht die Obsorge beiden Elternteilen zu, der Minderjährige lebt im Haushalt der Mutter. Der Vater verpflichtete sich - ausgehend von einem durchschnittlichen Monatsnettoeinkommen von 2.720 EUR - zur Zahlung von monatlich 350 EUR an Unterhalt für den Minderjährigen. Am 28. Oktober 2003 erteilte die Mutter der Bezirkshauptmannschaft B***** gemäß § 212 Abs 2 AB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 21. 5. 1995 aus dem Alleinverschulden des Mannes geschieden. Die Klägerin begehrt in dem seit 1995 anhängigen Unterhaltsverfahren einen monatlichen Unterhalt von 15.000 S (1.090,09 EUR) mit der wesentlichen
Begründung: , dass der Beklagte über ein aus mehreren Quellen stammendes Einkommen von 50.000 S (3.633,64 EUR) monatlich und über erhebliches Vermögen verfüge. Sie selbst habe ihren Beruf als Rechts... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in der Zulassungsbeschwerde als erheblich bezeichnete Rechtsfrage der Anwendung des § 94 Abs 3 Satz 1 ABGB idF EheRÄG 1999, wonach auch bei aufrechter Haushaltsgemeinschaft auf Verlangen des unterhaltsberechtigten Ehegatten der Unterhalt ganz oder zum Teil in Geld zu leisten ist, soweit nicht ein solches Verlangen, insbesondere im Hinblick auf die zur Deckung der Bedürfnisse zur Verfügung stehenden Mittel, unbillig wäre... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Ehegatten. Ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Ehe entsprossen drei zwischen 1996 und 2002 geborene Kinder. Diese werden im Haushalt der Klägerin und gefährdeten Partei (im Folgenden nur: Klägerin) betreut. Der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur: Beklagter) verdient als teilzeitbeschäftigter Diplomkrankenpfleger (30 Wochenstunden) - inklusive Sonderzahlungen - monatlich 1.353,50 EUR netto. Außerdem erhält er seit Sep... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 28. 8. 2002 aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden. Dieser Ehe entsprossen drei Kinder: Björn, geboren am 28. 12. 1991, Lene, geboren am 6. 11. 1984 und Jan, geboren am 8. 10. 1982. Die Kinder werden im Haushalt der Klägerin betreut. Der Beklagte verließ die eheliche Wohnung in einem Einfamilienhaus im Jänner 2002. Der Beklagte ist "auf Grund eines Schenkungsvertrages außerbücherlicher Eigentümer" dieser Lie... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der Minderjährigen wurde am 1. 3. 1994 einvernehmlich geschieden. Die Minderjährige befindet sich in Obsorge der Mutter. Mit Vergleich vom 1. 3. 1994 verpflichtete sich der Vater zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltes von 1.800 S (130,81 EUR) für die Minderjährige. Überdies verpflichtete er sich gegenüber der Mutter, die aushaftenden gemeinsamen Schulden von 192.512 S allein zurückzuzahlen. Im Vergleich wurde ferner festgehalten, dass die vom Vate... mehr lesen...
Begründung: Der uneheliche Vater der am 20. 8. 1990 geborenen Minderjährigen verpflichtete sich am 2. 9. 1993 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 2.220 S. Er bezahlte in den Folgejahren darüber hinausgehende monatliche Unterhaltsbeiträge, zuletzt von Jänner 2002 bis März 2003 monatlich 278,34 EUR. Mit ihrem Antrag vom 9. 4. 2003 beantragte die durch ihre Mutter vertretene Minderjährige die Erhöhung der Unterhaltsverpflichtung ab 1. 4. 2000. Sie begehrte zuletzt einen Unterh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und der Beklagte sind aufrecht verheiratet und gemeinsam wohnhaft. Die Klägerin, die derzeit über kein eigenes Einkommen verfügt, führt den Haushalt. Der Beklagte ist für die beiden gemeinsamen Töchter Alexandra, geboren am 20. August 1992, und Eva-Maria, geboren am 19. November 1995, sorgepflichtig. Die Klägerin brachte am 6. März 2002 gegen den Beklagten Klage auf Zahlung monatlichen Unterhalts von 2.971 EUR ab 5. März 2002 ein und beantragte die Erlassu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts liegt zur Frage der Anrechung fiktiver Mietkosten auf Unterhaltsleistungen keine divergierende oberstgerichtliche Judikatur - und damit auch keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO - vor. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts liegt zur Frage der Anrechung fiktiver Mietkosten auf Unterhaltsleistungen keine divergierende oberstgerichtliche Judikatur - und dami... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens im zweiten Rechtsgang ist der Anspruch der Klägerin auf Ausgleichszulage ab 25. 4. 2001. Die Ehe der Klägerin mit Franz H***** wurde mit Urteil des Kreisgerichts ***** vom 29. 4. 1986 (rechtskräftig mit 9. 6. 1986) gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden. Gemäß § 61 Abs 3 EheG wurde ausgesprochen, dass Franz H***** das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe treffe. Ein Unterhaltsvergleich wurde nicht geschlossen. Franz H***** hatte etwa se... mehr lesen...
Begründung: Die aus dem
Kopf: der Entscheidung ersichtlichen beiden minderjährigen Mädchen sind eheliche Töchter ihrer seit 2001 rechtskräftig geschiedenen Eltern. Die Obsorge steht - laut pflegschaftsgerichtlich genehmigter Vereinbarung der Eltern - der Mutter allein zu. Beide Mädchen leben mit dieser in einem dem Vater allein gehörigen Haus in Vorarlberg. Der Vater lebt nicht (mehr) in diesem Haus. Am 15. 1. 2002 stellte die Mutter den (ersten) Antrag, den Vater rückwirkend ab 1.... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile (in der Folge nur: Klägerin und Beklagter) wurde mit Urteil des nunmehrigen Rekursgerichts vom 16. Juni 1994 gemäß § 55 Abs 1 EheG geschieden. Darin wurde ausgesprochen, dass das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung den nunmehrigen Beklagten treffe. Der Ehe entstammt ein am 16. März 1985 geborener Sohn, für den die Obsorge der Mutter zukommt. Der Beklagte ist in zweiter Ehe verheiratet, aus dieser Ehe stammen zwei weitere Söhne, geboren 1... mehr lesen...
Begründung: Zum bisherigen Verfahrensgang kann zur Vermeidung von Wiederholungen auf dessen einleitende Wiedergabe im Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 11. 2. 2002, mit welchem beim Verfassungsgerichtshof der Antrag auf Aufhebung des § 12a FLAG 1967 idF BGBl 1977/646 als verfassungswidrig gestellt wurde, verwiesen werden (7 Ob 26/02b). Dieser hat nunmehr mit Erkenntnis vom 19. 6. 2002, G 7/02 ua die Wortfolge "und mindert nicht dessen Unterhaltsanspruch" im § 12a FLAG als ve... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 30. 3. 1985 die jeweils zweite Ehe geschlossen. Durch die Eheschließung wurde der am 22. 12. 1984 geborene Sohn legitimiert. Ein weiterer Sohn kam am 21. 2. 1986 zur Welt. Seit der Geburt des älteren Sohnes im Jahre 1984 war die Klägerin nicht mehr in ihrem erlernten Beruf als Einzelhandelskauffrau in der Lederwaren- bzw gehobenen Modebranche tätig. Sie führte den Haushalt und betreute die beiden Kinder. Außerdem unterstützte sie ihren Gatten bei... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist außer für den mj Patrick noch für seine vormalige Ehegattin, der er einen monatlichen Unterhalt von 472,37 EUR (= 6.500 S) zu leisten hat, sorgepflichtig. Zuletzt war der Vater zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrags von 6.700 S (= 486,91 EUR) für seinen Sohn verpflichtet. Der Minderjährige beantragte die Erhöhung der monatlichen Unterhaltsleistung ab 1. 5. 2001 auf 7.400 S (= 537,78 EUR) und die Festsetzung des vom Vater zu deckenden Sonderbedarf... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 21. 9. 1998 zu 7 C 59/98b gemäß § 55 EheG geschieden, wobei gemäß § 61 Abs 3 EheG ausgesprochen wurde, dass der (hier: Beklagte; dort) Kläger das Alleinverschulden an der Zerrüttung der Ehe trägt. Der Ehe entstammen drei bereits bei Einbringung der gegenständlichen Unterhaltsklage volljährige und selbsterhaltungsfähige Kinder. Der Beklagte zog im August 1994 (seither ist die eheliche Lebensgemeins... mehr lesen...
Begründung: Das von der Klägerin und gefährdeten Partei (im Folgenden nur Klägerin) am 16. Mai 1995 gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur Beklagter) eingeleitete Verfahren des Landesgerichts Steyr über ihre Ansprüche aus dem Titel des Ehegattenunterhalts nach § 94 EheG, nun zeitlich beschränkt bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung ist noch anhängig. In diesem Verfahren wurde der Beklagte während aufrechter Ehe mit einstweiliger Verfü... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 30. 12. 1998 miteinander verheiratet. Der Ehe entstammen keine Kinder. Der Beklagte ist seiner geschiedenen Frau aus erster Ehe unterhaltspflichtig. Mit ihrer am 10. 4. 2001 eingebrachten Scheidungsklage verband die Klägerin den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, wonach ihr der Beklagte als ihr getrennt lebender Ehemann ab Antragstag einen einstweiligen monatlichen Unterhalt von 38.000 S zu leisten habe. Zur
Begründung: brachte s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 3. 7. 1981 geschlossene Ehe der Sreitteile wurde mit noch nicht rechtskräftigem Urteil des Erstgerichtes vom 28. 12. 2001 aus dem überwiegenden Verschulden des Beklagten geschieden. Aus der Ehe stammen drei am 28. 2. 1982, am 7. 5. 1988 und am 10. 1. 1990 geborene Kinder. Mit einstweiliger Verfügung vom 7. 12. 1998 wurde der Beklagte aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgewiesen. Die Kinder verblieben bei der Klägerin. Der Beklagte wurde zu monatlichen Unter... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Eherechts-Änderungsgesetz 1999 (EheRÄG 1999), BGBl I Nr. 125/1999, trat gemäß seinem Art VII Z 1 mit 1. Jänner 2000 in Kraft. Gemäß Z 4 dieser Übergangsbestimmung sind die mit dieser Novelle neu geschaffenen §§ 68a und 69b EheG auf Unterhaltsansprüche auf Grund von Scheidungen anzuwenden, bei denen die mündliche Streitverhandlung erster Instanz im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Bundesgesetzes noch nicht geschlossen... mehr lesen...
Begründung: Die am 7. 5. 1983 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichtes vom 9. 11. 1999 gemäß § 55 Abs 3 EheG ohne Ausspruch eines Verschuldens rechtskräftig geschieden. Die Klägerin leidet an multipler Sklerose. Die Krankheit war nach der Geburt des gemeinsamen Sohnes der Streitteile im Juli 1990 ausgebrochen und verschlechterte sich zunehmend. Die Klägerin kehrte nach einem stationären Aufenthalt Ende 1992 nicht mehr in die Ehewohnung zurück, sondern zog... mehr lesen...