Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Parteien 1) Vera S*****, 2) mj. Roland S*****, und 3) mj. Max S*****, sämtliche vertreten durch Dr.Max Urbanek, Rechtsanwalt in St.Pölten, wider den Gegner der gefährdeten Partei Michael S*****, vertreten ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 20.10.1997 beim Erstgericht eingelangten Antrag beantragte der Kläger und Widerbeklagte die inzwischen eingetretene Teilrechtskraft des Scheidungsurteiles - Gegenstand des Revisionsverfahrens ist lediglich der Verschuldensausspruch (erste Instanz - Alleinverschulden des Klägers und Widerbeklagten; zweite Instanz - Verschulden beider Teile, überwiegendes Verschulden des Klägers und Widerbeklagten) zu bestätigen. Das Erstgericht übermittelte im Nachhang zu ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da - richtigerweise - der Kläger offenbar nicht von tatsächlich erzielten Einkünften der Beklagten aus Erwerbsarbeit und Untervermietung ausgeht, ist strittig nur noch die Frage, ob ihr ein fiktives Einkommen anzurechnen ist. Beim - trotz vergleichsweiser Regelung der Höhe hier vorliegenden - Unterhalt gemäß § 66 EheG ist es jedoch eine Frage des Einzelfalles, ob eine Erwerbstätigkeit von der Beklagten "den Umständen ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hat aus erster Ehe noch vier großjährige Kinder, aus der zweiten Ehe mit der Klägerin einen (ebenfalls großjährigen) Sohn. Die Streitteile sind miteinander aufrecht verheiratet und leben im gemeinsamen Haushalt in einem "Zuhaus" (Ausgedingswohnung). Dieses steht auf einem landwirtschaftlichen Betrieb, der ursprünglich zur Gänze, dann zu 3/4 im Eigentum des Beklagten, der die Klägerin zu einem Viertel anschreiben ließ, stand und von beiden dem gemeinsamen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Einbeziehung einer Abfertigung in die Unterhaltsbemessungsgrundlage kommt es auf die Umstände des konkreten Einzelfalles an. Ihre Aufteilung ist stets nach den Umständen und Lebensverhältnissen angemessen vorzunehmen. Die Vorinstanzen haben die vom Vater am 1.12.1994 erhaltene Abfertigung auf einen Zeitraum von vier Jahren so aufgeteilt, daß die Lebensverhältnisse des Vaters ungefähr dem Einkommen entsprechen, d... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern ist geschieden; die Minderjährige befindet sich in der Obsorge der Mutter. In einem anläßlich der Scheidung geschlossenen Vergleich vom 19. 4. 1995 verpflichtete sich der Vater, für das Kind ab 1. 6. 1995 monatlich S 6.000,- an Unterhalt zu zahlen. Dem Vergleich ist zu entnehmen, daß dieser Verpflichtung ein monatliches Einkommen des Vaters von S 25.000,- zugrunde gelegt wurde. Am 20. 11. 1996 beantragte der Vater, die von ihm zu leistenden Unter... mehr lesen...
Begründung: Die mj. Kinder Elisabeth, Julia und Theresa H***** entstammen der mit Beschluß des Bezirksgerichtes Herzogenburg vom 3.11.1992 gemäß § 55a EheG geschiedenen Ehe des Stephan und der Ulrike H*****. In der anläßlich der Scheidung geschlossenen Vereinbarung verpflichtete sich der Vater, zum Unterhalt der mj. Elisabeth S 3.300,--, zum Unterhalt der mj. Julia S 2.640,-- und zum Unterhalt der mj. Theresa S 2.200,-- monatlich beizutragen. In der Vereinbarung wird weiters (u... mehr lesen...
Begründung: Die minderjährige Petra S***** ist das eheliche Kind der Friederike und des Hans S*****. Nach der Aktenlage sind die Eltern und das Kind österreichische Staatsbürger. Der letzte gemeinsame Haushalt der Familie befand sich in Deutschland, N*****. Seit 27.1.1996 lebt die Minderjährige bei ihrer bereits vorher nach Österreich gezogenen Mutter. Die alleinige Obsorge für die Minderjährige kommt der Mutter zu. Zwischen den Eltern ist beim Bezirksgericht Linz ein Scheidungs... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9.9.1988 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Scheidung lag ein Vergleich zugrunde, der den Vater verpflichtete, ab 1.7.1988 für den Minderjährigen einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 4.000 zu bezahlen. Dem lag ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen des Vaters von S 17.500 und das Fehlen weiterer Sorgepflichten zugrunde. Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluß des ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache mj. David S*****, in Obsorge der Mutter Petra S*****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Ing.Dieter S*****, vertreten durch Dr.Klaus Fischer, Rechtsanwalt in Dornbirn, gegen den Beschluß des La... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Der Anspruch nach § 69 Abs 2 EheG ist gegenüber dem nach § 66 EheG insoferne"privilegiert", als sich der Unterhaltsberechtigte nach letzterer Bestimmung Einkünfte aus Vermögen und einer zumutbaren Erwerbstätigkeit anrechnen lassen muß, wogegen § 69 Abs 2 EheG das nur dann vorsieht, wenn schon nach § 94 ABGB eine Verweisung auf eine Erwerbstätigkeit Platz griffe. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §140 BbEheG §69 Abs2
Rechtssatz: Zu den Privatentnahmen des Unterhaltspflichtigen zählen nicht nur Barentnahmen, sondern auch sonstige Entnahmen, wie etwa bei Verwendung eines Personenkraftwagens für private Zwecke die darauf entfallenden Anteile. Entscheidungstexte 1 Ob 2082/96z Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2082/96z ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §97ABGB §140 Abs1 AcEheG §69 Abs2
Rechtssatz: Auf den Geldunterhaltsanspruch der die vormalige Ehewohnung mit den ehelichen Kindern benützenden geschiedenen Ehegattin ist ein fiktiver Mietwert für diese Wohnung auch insoweit nicht anzurechnen, als der Unterhaltspflichtige selbst Wohnungsmiteigentümer ist (Ablehnung von 4 Ob 510/94). Entscheidungstexte 1 Ob 570/95 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §66EheG §68aEheG §69 Abs2
Rechtssatz: Der Unterhaltsberechtigte hat seine Arbeitskraft nur insoweit für die Beschaffung des eigenen Unterhalts einzusetzen, als dies nach den Umständen des Einzelfalles zumutbar erscheint. Entscheidungstexte 1 Ob 570/95 Entscheidungstext OGH 06.09.1995 1 Ob 570/95 Veröff: SZ 68/157 3 Ob 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2oö WohnbeihilfenV LGBl 1990/61 §1 Abs1 Z1oö WohnbeihilfenV LGBl 1991/55 §1 Abs1 Z1oö WohnbeihilfenV LGBl 1990/61 §5 Abs3oö WohnbeihilfenV LGBl 1991/55 §5 Abs4
Rechtssatz: Die als öffentlich-rechtliche Sozialleistung an den Unterhaltsberechtigten bezahlte Wohnbeihilfe ist als ein in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehender Einkommensbestandteil zu behandeln (Ablehnung gegenteiliger Entscheidung von Gerichten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Führt die unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegattin den Haushalt für sich und zwei noch nicht erwachsene eheliche Kinder, ist ihr zur Entlastung des Unterhaltsschuldners jedenfalls keine längere als die ohnehin mit einer wöchentlichen Arbeitsleistung von dreißig Stunden ausgeübte Berufstätigkeit zumutbar. Entscheidungstexte 1 Ob 570/95 Entsch... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Durch die Bestimmung des § 69 Abs 2 EheG sollte der beklagte Ehegatte besser als nach § 66 EheG gestellt werden (EB zu RV 289 BlgNR 14.GP 8). Dadurch soll daher sichergestellt werden, dass in den dortgenannten Fällen der bisherige Unterhalt des gegen seinen Willen geschiedenen Ehegatten keine Schmälerung erfährt (so schon SZ 53/57). Entscheidungstexte 2 Ob 5... mehr lesen...