Begründung: Die Streitteile haben am 16. 6. 2003 die Ehe geschlossen. Im Juli 2005 hat sich die Klägerin vom Beklagten nach einer körperlichen Attacke getrennt. Das Scheidungsverfahren ist nach wie vor anhängig. Während aufrechter Ehe behielten die Parteien ihre getrennten Haushalte, die Klägerin in Österreich und der Beklagte in Frankreich, bei. Jeder kam für die Kosten seines Haushalts jeweils aus eigenem auf. Auch die Lebenskosten trug grundsätzlich jede Partei für sich selbst. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die 1972 geschlossene Ehe der Streitteile ist seit 9. November 1977 aus dem (Allein-)Verschulden des Beklagten rechtskräftig geschieden. Die Klägerin lebte danach etwa 25 Jahre in Lebensgemeinschaft mit einem anderen Mann. Diese Lebensgemeinschaft ging etwa 2002/2003 zu Ende. Seither lebt sie von Sozialhilfe. Die vom Magistrat der Stadt Wien bezogenen Sozialhilfeleistungen setzen sich aus dem Richtsatz, einer monatlichen Wohnbeihilfe, einem monatlichen Zuschuss ... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei und der Gegner der gefährdeten Partei sind seit 7. Mai 1976 miteinander verheiratet. Im Jahr 2008 brachte die gefährdete Partei (im Folgenden: Frau) eine Scheidungsklage ein; das Scheidungsverfahren ist anhängig. Ende Mai 2008 kam es zur Trennung der Haushalte. Aus der Ehe entstammen drei selbsterhaltungsfähige Kinder. Der Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden: Mann) verdient als unselbstständig Erwerbstätiger monatlich netto 2.103 EUR zuzüg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden und durch die Hofräte und Hofrätinnen Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Renate F*****, vertreten durch Dr. Franz Bixner, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Ing. Franz F*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Bernt, Rechtsanwalt in Wien, wegen Unterhaltserhöhung, über die... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 16. 6. 2001 geheiratet; ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Sie haben keine gemeinsamen Kinder; die Klägerin ist für zwei Kinder, der Beklagte für ein Kind sorgepflichtig. Die Klägerin begehrte vom Beklagten zuletzt 1.898 EUR sA an rückständigem Ehegattenunterhalt für die Zeit vom 1. 3. 2005 bis 31. 12. 2006. Der Beklagte habe im genannten Zeitraum, während dem die Streitteile noch in Hausgemeinschaft gelebt hätten, seine Unterhaltspflicht gege... mehr lesen...
Begründung: Der am 1. 10. 1986 geborene Antragsteller ist das eheliche Kind der Saadet G***** und des Antragsgegners, der am 15. 10. 2005 bei aufrechter Ehe aufgrund behördlicher Wegweisung die gemeinsame Ehewohnung verlassen hat. Die Wohnung steht je zur Hälfte im Miteigentum der Eltern des Antragstellers, der seit dem Auszug des Antragsgegners gemeinsam mit seiner Mutter darin lebt. Der Antragsteller begann im Wintersemester 2006 Betriebswirtschaftslehre zu studieren. Ab 5. 2. 2... mehr lesen...
Begründung: 1.1. Der Kläger (und Gegner der gefährdeten Partei) macht in seinem (gegen den mit Einstweiliger Verfügung zuerkannten einstweiligen Unterhalt samt Prozesskostenvorschuss gerichteten) außerordentlichen Revisionsrekurs eine Mangelhaftigkeit des Rekursverfahrens geltend. Das Rekursgericht habe sich nicht mit dem vom Kläger in seinem Rekurs behaupteten Mangel des erstinstanzlichen Verfahrens auseinandergesetzt; demnach hätte der Kläger durch die vom Erstgericht unterlassene... mehr lesen...
Begründung: Der überwiegend bei seiner Mutter lebende Minderjährige beantragte, die Unterhaltsbeiträge seines Vaters (rückwirkend) zu erhöhen. Dieser verdiene mindestens 4.000 EUR netto im Monat und habe daher ab 1. 9. 2003 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 800 EUR zu leisten. Der Vater sprach sich gegen die Unterhaltserhöhung aus. Sein monatliches Nettoeinkommen habe sich in den Jahren 2003 bis 2005 auf Beträge zwischen etwa 1.080 EUR bis knapp über 2.100 EUR belaufen. Es e... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber ist der Vater der am 25. April 1979 geborenen Karin und des am 14. Juni 1984 geborenen Alois. Die Ehe der Eltern wurde im Jahr 1996 aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden. Der Ehe entstammen weiters die beiden volljährigen Töchter Eva, geboren am 22. Mai 1970, und Martina, geboren am 17. März 1976. Der Antragsgegner ist seit 20. Mai 1998 wieder verheiratet. Durch die Eheschließung wurde die am 12. Februar 1997 geborene Tochter... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Minderjährigen entstammen der am 13. 7. 2005 gemäß § 51 EheG geschiedenen Ehe des Dr. Karl Rainer O***** und der Mag. Irina W*****. Die Obsorge kommt der Mutter zu, bei der die Minderjährigen auch leben; der Vater leistete monatlich 306 EUR bzw 240 EUR an Geldunterhalt, ohne allerdings dazu gerichtlich verpflichtet zu sein. Die beiden Minderjährigen entstammen der am 13. 7. 2005 gemäß Paragraph 51, EheG geschiedenen Ehe des Dr. Karl Rainer O***** und der Ma... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist der eheliche Vater des am 10. 12. 1989 geborenen Antragstellers, der zusammen mit seiner Mutter, mit der der Antragsgegner nach wie vor verheiratet ist, in der vormaligen Ehewohnung (Einfamilienhaus) lebt; seine Eltern leben seit März 2003 getrennt. Seit 1. 4. 2003 ist der Antragsgegner aufgrund eines Beschlusses des Erstgerichts vom 23. 10. 2003 zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags in Höhe von 735 EUR an den Antragsteller verpflichtet... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben 1979 geheiratet; ihrer Ehe entstammen zwei inzwischen volljährige Kinder. Im November 1995 zog die Beklagte aus der Ehewohnung aus. Aus diesem Anlass schlossen sie folgende Vereinbarung: „Marta verlässt am 25. 11. 1995 auf eigenen Wunsch und ohne Zwang, wie zwischen Alfred und Marta einvernehmlich vereinbart, den bisherigen Wohnsitz an der Adresse [...] und übersiedelt an einen eigenen Wohnsitz an der Adresse [...]. Sämtliche weitere Schritte im Bezu... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 31. 3. 2005 aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten (Ausspruch nach § 61 Abs 3 EheG) geschieden. Der Beklagte hatte die in seinem alleinigen Eigentum stehende Ehewohnung bereits Anfang November 2001 verlassen. Seither wird die Ehewohnung von der Klägerin allein bewohnt. Beide Streitteile verfügen über eigenes Einkommen. Die Klägerin war Volksschullehrerin; seit ihrer Versetzung in den Ruhestand am 1. 9. 2003 bezieht si... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und der Beklagte sind aufrecht verheiratet. Der Ehe entstammen zwei - mittlerweile etwa 17 und 14 Jahre alte - Kinder. Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer eines Einfamilienhauses, aus dem der Beklagte im Oktober 2004 auszog. Seither wohnt die Klägerin mit den beiden Kindern darin. Ihr kommt die Obsorge für die Kinder zu, der Beklagte ist diesen gegenüber geldunterhaltspflichtig. Die Klägerin leistet sämtliche fixen und laufenden Kosten für das Haus... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO, der nach § 528a ZPO auch auf Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes über Rekurse anzuwenden ist, kann sich die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die Streitteile schlossen im Zuge ihrer Scheidung am 11. 12. 1985 einen Vergleich, mit dem sich der Beklagte verpflichtete, der Klägerin ab 1. 1. 19... mehr lesen...
Begründung: Die 1939 geborene Klägerin und der 1926 geborene Beklagte sind seit 1985 verheiratet. Bis 2004 bewohnten sie gemeinsam eine Mietwohnung, wobei der Beklagte die Miete von zuletzt 441,13 EUR und Nebenkosten (Strom, Gas, Telefon, Rundfunk, Versicherung) von zuletzt 165 EUR zahlte. Die Klägerin führte den Haushalt. Nachdem der Beklagte einen Urlaub mit einer anderen Frau verbracht hatte, verweigerte ihm die Klägerin im Oktober 2004 die Übernachtung im gemeinsamen Schlafzimme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens vor dem Bezirksgericht Liesing wurde der Oppositionskläger (dort Beklagter und Widerkläger) mit einstweiliger Verfügung vom 13. November 2001, 5 C 174/00d-39, zur Zahlung eines einstweiligen Unterhalts vom monatlich 20.000 S (1.453,46 EUR) ab 8. Mai 2001 bis zur rechtskräftigen Erledigung des Scheidungsverfahrens verpflichtet, und zwar die bis zur Rechtskraft dieser einstweiligen Verfügung fälligen Beträge - abzüglich bereit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Zell am See vom 4. 3. 1999, 3 C 13/99f-4, gemäß § 55 Abs 1 EheG rechtskräftig geschieden. Gemäß § 61 Abs 3 EheG wurde ausgesprochen, dass der Beklagte die Zerrüttung der Ehe allein verschuldet habe. Mit dem am 13. 6. 2000 vor dem Bezirksgericht Salzburg zur AZ 4 C 89/00f abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Beklagte, der Klägerin rückwirkend ab 1. 4. 2000 einen gesetzlichen Unterhalt von ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden. Er ist verpflichtet, der Beklagten monatlich EUR 486,91 an Unterhalt zu zahlen. Mit Urteil vom 27. 4. 2006 hat das Erstgericht der Unterhaltsherabsetzungsklage des Klägers teilweise stattgegeben und den von ihm zu leistenden Unterhaltsbeitrag ab Jänner 2002 auf monatlich EUR 450 herabgesetzt. In seinem der Klage stattgebenden Teil erwuchs dieses Urteil unangefochten in Rechtskraft. Den das Kl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj Kinder Adisa K*****, geboren am 28. März 1995, und Ariana K*****, geboren am 6. September 1997, beide *****, beide vertreten durch Mag. Dr. Helmut Blum, Rechtsanwalt in Linz, wegen Unterhalt, über d... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern der mj Kinder Bettina und Tanja leben - nach dem im Februar 2004 erfolgten Auszug des Vaters aus der in ihrem Hälfteeigentum stehenden landwirtschaftlichen Liegenschaft - dauernd getrennt. Sie vereinbarten, dass der Mutter bis zu ihrer Scheidung die Obsorge über die Kinder alleine zukomme. Die beiden Kinder beantragten, den Vater zur Leistung von Geldunterhalt zu verpflichten. Der Vater argumentierte zur
Begründung: seines Vorbringens, dass die begehrten Unterh... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Nach dem für das Revisionsverfahren noch maßgeblichen Sachverhalt wurde die Ehe der Streitteile am 7. 8. 1997 einvernehmlich gemäß § 55a EheG geschieden. Der Beklagte verpflichtete sich im Scheidungsfolgenvergleich, der Klägerin jeweils bis zum 5. eines jeden Monats im Vorhinein U... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist der außereheliche Sohn von Margit B***** und DI Peter T*****. Seine Eltern waren verheiratet gewesen, die Ehe wurde aber zwei Jahre vor seiner Geburt einvernehmlich geschieden. Dennoch lebten sie weiterhin zusammen. Im Scheidungsvergleich hatten sie vorgesehen, dass das Eigentum an der Ehewohnung an den Vater fallen sollte. Dabei handelte es sich aber, wie zwischen den Eltern rechtskräftig feststeht, um ein Scheingeschäft. Die frühere Ehewohnung bli... mehr lesen...
Begründung: Die am 11. 4. 1981 geschlossene Ehe der Streitteile wurde aus deren gleichteiligen Verschulden geschieden. Das Scheidungsurteil ist seit 9. 9. 2005 rechtskräftig. Die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge nur: Klägerin) hatte den Beruf einer Einzelhandelskauffrau erlernt und war mehrere Jahre lang „auf Saison" im Gastgewerbe tätig. Während der Ehe ging sie im Einvernehmen mit dem Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge nur: Beklagter) keiner Erwe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Ing. Mag. Lukas B*****, vertreten durch DDr. Jörg Christian Horwath, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die Antragsgegnerin Mag. Ilse B*****, vertreten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile, der ein am 30. 4. 1998 geborener Sohn entstammt, ist seit 2. 11. 2004 aus dem beiderseitigen gleichteiligen Verschulden rechtskräftig geschieden. Der Beklagte, der mit einstweiliger Verfügung vom 18. 9. 2001 aus der Ehewohnung weggewiesen worden war, hatte der Klägerin seit Mai 2002 keinen Unterhalt mehr geleistet. Ihrem Begehren auf monatliche Unterhaltszahlungen während aufrechter Ehe von EUR 200,-- ab 1. 5. 2002 gab das Erstgericht te... mehr lesen...
Begründung: Der am 28. 6. 1989 geborene Julian ist ein uneheliches Kind seiner Mutter Barbara Z*****, der auch die Obsorge zukommt und in deren Haushalt in Lienz das Kind lebt, sowie des Vaters Dipl. Vw. Michael P*****. Dieser wurde zuletzt mit Beschluss des Erstgerichtes vom 1. 2. 2005, bestätigt mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck als Rekursgericht vom 15. 4. 2005, zur Zahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge für seinen Sohn in Höhe von EUR 558 vom 1. 7. bis 31. 12. 2001, E... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Berufungsgerichtes über die Zulassung der Revision nicht gebunden. Entgegen diesem Ausspruch ist die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage unzulässig. Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines solchen Rechtsmittels auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Zum besseren Verständnis sind aber der unstrittige - für die Entscheidung wesentlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Melk vom 22. 4. 2003, GZ 4 C 121/02t gemäß § 55 Abs 1 EheG rechtskräftig geschieden und gemäß § 61 Abs 3 EheG das Alleinverschulden des Beklagten (dort Kläger) an der Zerrüttung der Ehe ausgesprochen. In dem von der Klägerin noch während der Ehe zu 4 C 80/02p des Bezirksgerichtes Melk angestrengten Unterhaltsverfahren hatte sich der Beklagte am 23. 10. 2002 vergleichsweise zu monatlichen Unterhaltsza... mehr lesen...
Begründung: Die wesentlichen Feststellungen der Vorinstanzen lassen sich dahin zusammenfassen, dass der Vater der 1990 geborenen einkommenslosen Minderjährigen Eigentümer zahlreicher Liegenschaften ist, darunter eines großen Gutes in Osttirol, mehrerer Anteile an Häusern in Wien (Mariahilferstraße und Schadekgasse) sowie eines zentral im Ort gelegenen Hauses in Weissenbach an der Triesting. Er ging von 1987 bis 1997 einer Beschäftigung bei den österreichischen Bundesforsten nach, ga... mehr lesen...