Norm: EheG §56 AEheG §56 B
Rechtssatz: Über den Unterschied zwischen Verzicht und Verzeihung. Entscheidungstexte 1 Ob 635/54 Entscheidungstext OGH 25.08.1954 1 Ob 635/54 2 Ob 192/66 Entscheidungstext OGH 19.10.1966 2 Ob 192/66 4 Ob 31/08z Entscheidungstext OGH 11.03.2008 ... mehr lesen...
Norm: EheG §56 AEheG §59 Abs2
Rechtssatz: Geschlechtsverkehr nicht als Verzeihung beiderseitiger Eheverfehlungen, sondern als bloße Betätigung des Geschlechtstriebes. Entscheidungstexte 2 Ob 278/54 Entscheidungstext OGH 03.06.1954 2 Ob 278/54 6 Ob 145/69 Entscheidungstext OGH 18.06.1969 6 Ob 145/69 ... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: In der Tatsache des Geschlechtsverkehres allein kann noch keine Verzeihung erblickt werden, wenn nicht aus dem gesamten Verhalten des gekränkten Ehegatten hervorgeht, daß er dadurch, unzweideutig zum Ausdruck bringen wollte, daß er die Eheverfehlungen des anderen Teiles, wodurch er sich zuerst gekränkt erachtete, nun als solche nicht mehr empfinde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §56 AEO §382 Z8 IIIFEO §389 VCEO §389 VII
Rechtssatz: Auch im Provisorialverfahren ist es dem Antragsgegner gestattet, die vom Antragsteller behaupteten Gefährdungstatbestände durch geeignete, sofort greifbare Bescheinigungsmittel zu widerlegen (Einwendung der Verzeihung eines Ehebruches). Entscheidungstexte 3 Ob 599/53 Entscheidungstext OGH 30.09.1953 3 Ob 599/53 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 BEheG §56 C
Rechtssatz: Daß die Ehegattin durch mehrere Jahre hindurch die Tatsache des Trinkens ihres Gatten und die in diesem Zustand gesetzten wörtlichen und tätlichen Beleidigungen hingenommen hat, ohne die Scheidungsklage einzubringen, benimmt ihr nicht das Recht, die Scheidung der Ehe zu begehren. Daß sie diese Verfehlungen nicht als schwere Störung der Ehe empfunden hat, hätte vom geklagten Gatten nachgewiesen werden müsse... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Wenn der Mann in Kenntnis eines Scheidungsgrundes die Ehe vorbehaltlos durch längere Zeit fortsetzt und zwar die volle Lebensgemeinschaft unter Aufrechterhaltung eines regelmäßigen Geschlechtsverkehres, ohne auch nur anzudeuten, daß er über die Vergangenheit keinen Strich machen wolle, so ist die Annahme der Verzeihung gerechtfertigt. Entscheidungstexte 3 Ob 328... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Verzeihung setzt voraus, daß der verzeihende Ehegatte von der Eheverfehlung des anderen Ehegatten nach deren Schwere und Tragweite für das weitere Eheleben volle Kenntnis hatte. Bloße Vermutungen oder ein Verdacht könnten diese mangelnde Kenntnis nicht ersetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 161/53 Entscheidungstext OGH 25.02.1953 3 Ob 161/53 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §56
Rechtssatz: In dem Umstand, dass der verletzte Ehegatte nicht sofort zur Scheidung geschritten ist, sondern trotz der Streitsucht und Unwirtschaftlichkeit des Beklagten noch längere Zeit an der Ehe festgehalten hat, kann eine Verzeihung nicht erblickt werden. Ob über das bloße duldende Ertragen der Verfehlungen des anderen Teiles hinaus ein wirkliches Verzeihen vorliegt, ist eine questio facti. Entsc... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Dem verzeihenden Ehegatten unbekannte Verfehlungen wie auch ihm unbekannte Umstände, die die sittliche Bedeutung der Verfehlung und ihre Rückwirkung auf das Eheleben so berühren, daß sie bei dem gekränkten Ehegatten zu einer wesentlich anderen Einstellung hätten führen können, gelten nur dann als verziehen, wenn eindeutig aus der Äußerung zu entnehmen ist, daß der Verzeihungswille sich auch darauf bezog. RG vom 07... mehr lesen...
Norm: EheG §56 B
Rechtssatz: Der vertragsmäßige Verzicht auf die gerichtliche Geltendmachung eines Scheidungsanspruches vernichtet den materiellen Scheidungsanspruch. RG vom 08.07.1942, IV B 20/42 Entscheidungstexte 1 Ob 811/52 Entscheidungstext OGH 08.10.1952 1 Ob 811/52 Veröff: SZ 25/258 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: EheG §56 B
Rechtssatz: Eine Vereinbarung der Parteien, daß der eine Teil bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bis zum Eintritt eines bestimmten Ereignisses auf die Einbringung der Scheidungsklage verzichtet, ist möglich und rechtswirksam, vorausgesetzt, daß diese vertragliche Vereinbarung nicht dem Wesen der Ehe widerspricht oder den guten Sitten widerstreitet. Entscheidungstexte 1 O... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die auf § 55 EheG. gestützte Scheidungsklage, gegen die die beklagte Partei Widerspruch erhoben hat, abgewiesen. Es wurde folgender Sachverhalt als erwiesen angenommen: Die Streitteile haben am 26. Mai 1948 die Ehe geschlossen. Schon am 22. November 1948 brachte der Kläger zu 5 Cg 614/48 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien gegen die Beklagte eine Scheidungsklage nach § 49 EheG. ein, die darauf gestützt wurde, daß die Streitteile infolge geschlechtliche... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die auf § 55 EheG. gestützte Scheidungsklage, gegen die die beklagte Partei Widerspruch erhoben hat, abgewiesen. Es wurde folgender Sachverhalt als erwiesen angenommen: Die Streitteile haben am 26. Mai 1948 die Ehe geschlossen. Schon am 22. November 1948 brachte der Kläger zu 5 Cg 614/48 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien gegen die Beklagte eine Scheidungsklage nach § 49 EheG. ein, die darauf gestützt wurde, daß die Streitteile infolge geschlechtliche... mehr lesen...
Norm: EheG §55 b2EheG §56 AEheG §59 Abs2
Rechtssatz: Auch bereits verziehene Eheverfehlungen können für die Beurteilung der Zerrüttungsursache bei Klagen ohne Verschulden herangezogen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 181/52 Entscheidungstext OGH 09.04.1952 3 Ob 181/52 Veröff: SZ 25/93 1 Ob 348/61 Entscheidungstext OGH 23.08.1961 1 O... mehr lesen...
Der Ehemann hat Scheidung seiner mit der Beklagten am 20. März 1920 geschlossenen Ehe nach § 55 EheG. begehrt; die beklagte Ehefrau hat Abweisung wegen Mangels der Grundvoraussetzungen des § 55 Abs 1 EheG. beantragt und Widerspruch erhoben. Das Erstgericht hat die Scheidungsklage abgewiesen, weil die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft im Jahre 1946 - die beklagte Ehefrau hat damals unter dem Druck der Verhältnisse die Stelle einer Leiterin in einem Heim angenommen - berufsbedingt... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Eine bedingte Verzeihung ehewidrigen Verhaltens wird erst durch Eintritt der Bedingung wirksam. Entscheidungstexte 3 Ob 260/51 Entscheidungstext OGH 04.07.1951 3 Ob 260/51 Veröff: EvBl 1951/398 S 483 6 Ob 60/62 Entscheidungstext OGH 14.02.1962 6 Ob 60/62 ... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Aus der vorbehaltlosen Rückkehr in die eheliche Wohnung oder aus der Zurückziehung der Scheidungsklage allein läßt sich die Verzeihung eines Scheidungsgrundes noch nicht erschließen. Entscheidungstexte 3 Ob 129/51 Entscheidungstext OGH 28.03.1951 3 Ob 129/51 7 Ob 6/67 Entscheidungstext OGH 18.01.19... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: 1./Eine auflösende Bedingung widerspricht dem Charakter des § 56 EheG als eines Ausschlußrechtes. 2./ Zur Frage Verzeihung, Verzeihungsbereitschaft, Verzeihungsvorbehalt. Entscheidungstexte 1 Ob 552/50 Entscheidungstext OGH 04.10.1950 1 Ob 552/50 1 Ob 481/56 Entscheidungstext OGH 12.09.1956 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Abs2EheG §56 CEheG §60 Abs2
Rechtssatz: Der Umstand, daß ein Ehegatte eine Verfehlung des anderen nicht als ehestörend empfunden hat, bewirkt nur, daß auf diese Tatsache die Scheidungsklage nicht gestützt werden kann, nicht aber auch, daß darauf bei der Verschuldensabwägung nicht Bedacht zu nehmen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 243/50 Entscheidungstext OGH 03.05.1950 ... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat die Ehe der beiden Streitteile mit Rücksicht auf die festgestellten gegenseitigen Eheverfehlungen geschieden und gleichteiliges Verschulden beider Ehegatten an der Scheidung festgestellt. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision des Klägers keine Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Der Kläger hat Revision erhoben, in der nur der Revisionsgrund nach § 503 Z. 4 ZPO. geltend gemacht wird, weil das Berufungsgeric... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Fortsetzung der Ehe nach Eheverfehlungen des anderen Gatten schließt noch nicht unter allen Umständen das Scheidungsrecht aus. Entscheidungstexte 1 Ob 33/49 Entscheidungstext OGH 02.11.1949 1 Ob 33/49 Veröff: SZ 22/166 1 Ob 661/52 Entscheidungstext OGH 13.08.1952 1 Ob 661/52 ... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat in Abänderung des erstinstanzlichen Urteils die Scheidungsklage abgewiesen, weil Kläger nach Klagserhebung mit der Beklagten ehelichen Verkehr gepflogen habe, woraus das Berufungsgericht den Schluß zog, daß alle bis zur Erhebung der Klage vorgefallenen Eheverfehlungen der Beklagten - andere wurden nicht geltend gemacht - als verziehen zu gelten haben. Der Oberste Gerichtshof hob die Urteile beider Untergerichte auf. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: RG 8.9.1943, IV 166/43 In der Fortsetzung der ehelichen Beziehungen trotz Verdachtes des Ehebruches des anderen Teiles kann eine Verzeihung nur erblickt werden, wenn anzunehmen ist, daß der Ehegatte bei positiver Kenntnis des Ehebruches ebenso gehandelt hätte. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1943:RS0104990 Dokumentnummer JJR_19430908_R... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: RG 4.11.1942, IV 176/42 Das Wesen der Verzeihung besteht darin, daß der gekränkte Ehegatte die zuerst mißbilligte Handlungsweise des anderen späterhin nicht mehr als Hindernis für die Fortsetzung der Ehe angesehen und den Entschluß zum Ausdruck gebracht hat, trotz der Bedenken mit dem anderen Ehegatten wieder in inniger und allseitiger Lebensgemeinschaft zu leben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: RG 10.12.1941, IV 184/41 Der dem äußeren Verhalten widersprechende innere Vorbehalt des gekränkten Ehegatten, nicht verzeihen zu wollen, ist unbeachtlich. Entscheidungstexte 4 RG 184/41 Entscheidungstext RG 10.12.1941 4 RG 184/41 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1941:RS0105157 ... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49EheG §56
Rechtssatz: RG 17.5.1940, IV B 19/40 Durch Eingehen und Unterhalten eines ehebrecherischen Dauerverhältnisses gibt der Ehegatte zu erkennen, daß er eine gleichartige Verfehlung des anderen nicht als ehestörend empfindet. Entscheidungstexte 4 B 19/40 Entscheidungstext RG 17.05.1940 4 B 19/40 European... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Von einer Verzeihung, die nicht als ein rechtlicher, sondern als ein auf sittlichem Gebiet liegender tatsächlicher Vorgang anzusehen ist, kann dann nicht gesprochen werden, wenn sich in der Folge neue ähnliche oder auch andere Pflichtverletzungen abspielen, die die endgültige Abkehr des beleidigten Ehegatten vom anderen Eheteil bewirken. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: (Vor EheG). Ist die Fortsetzung des geschlechtlichen Verkehrs einer Nachsicht des Ehescheidungsgrund gleichzuhalten? Entscheidungstexte 1 Ob 955/26 Entscheidungstext OGH 16.10.1926 1 Ob 955/26 Veröff: SZ 8/293 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0057082 Dok... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: (Vor EheG). Fortsetzung des ehelichen Verkehres bedeutet nicht unter allen Umständen Verzeihung. Entscheidungstexte 3 Ob 670/24 Entscheidungstext OGH 01.10.1924 3 Ob 670/24 Veröff: SZ 6/308 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0057084 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...