RS OGH 1942/11/4 4RG176/42 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 04.11.1942
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Norm

EheG §56 A

Rechtssatz

RG 4.11.1942, IV 176/42

Das Wesen der Verzeihung besteht darin, daß der gekränkte Ehegatte die zuerst mißbilligte Handlungsweise des anderen späterhin nicht mehr als Hindernis für die Fortsetzung der Ehe angesehen und den Entschluß zum Ausdruck gebracht hat, trotz der Bedenken mit dem anderen Ehegatten wieder in inniger und allseitiger Lebensgemeinschaft zu leben.

Entscheidungstexte

  • 4 RG 176/42
    Entscheidungstext RG 04.11.1942 4 RG 176/42

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1942:RS0105159

Dokumentnummer

JJR_19421104_RG00002_0040RG00176_4200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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