Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Erst wenn der verletzte Ehegatte eine gewisse Distanz zu den Eheverfehlungen des anderen gewonnen und auch verstandesgemäß des Für und Wider eines weiteren Zusammenlebens abgewogen hat und dann noch immer seine Bereitschaft zur Fortsetzung der Ehe zum Ausdruck bringt, wird eine Verzeihung anzunehmen sein. Entscheidungstexte 7 Ob 536/81 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: EheG §56 AZPO §503 Z4 E4c3ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Das Vorhandensein der Voraussetzungen für die Anwendung des § 56 EheG im Zeitpunkte der Klagserhebung ist vom beklagten Ehegatten zu beweisen. Entscheidungstexte 7 Ob 706/79 Entscheidungstext OGH 18.10.1979 7 Ob 706/79 Veröff: EFSlg 34022 6 Ob 626/84 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1444 DdEheG §56 BEheG §60 Abs2
Rechtssatz: Auf einen bestimmten Scheidungsgrund oder auf den Scheidungsanspruch überhaupt kann verzichtet werden. Der erklärte Verzicht ist hinsichtlich aller Scheidungstatbestände möglich und findet nur dort seine Grenze, wo er nach seinem Inhalt und den Begleitumständen dem Wesen der Ehe widerspricht oder den guten Sitten widerstreitet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 DEheG §56 A
Rechtssatz: Auf die Verzeihung im Sinne des § 56 EheG ist von Amts wegen Bedacht zu nehmen, wenn sich auf Grund des in Erscheinung getretenen Verhaltens des beklagten Eheteiles Anhaltspunkte dafür ergeben. Die in den Entscheidungen 5 Ob 110/64 = EFSlg 2435 und 8 Ob 157/68 = EFSlg 10337 vertretenen Ansicht wird abgelehnt, da sie schon mit dem Wortlaut des § 56 EheG nicht vereinbar ist (ähnlich 5 Ob 211/72 = EFSlg 18250... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §56 BEheG §57
Rechtssatz: Es ist keineswegs erforderlich, daß die dem Ehegatten schon seit langem bekannten ehebrecherischen Beziehungen des anderen Ehegatten bei Klagszustellung noch objektiv bestanden, es genügt vielmehr, wenn sie innerhalb des gemäß § 57 EheG relevanten Zeitraumes bestanden. Entscheidungstexte 6 Ob 51/75 Entscheidungstext OGH 24.04.1975 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §56 AEheG §56 C
Rechtssatz: In der Regel spricht schon die Erhebung der Scheidungsklage dafür, daß die als Scheidungsgrund geltend gemachte Eheverfehlung als ehezerstörend empfunden wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 244/74 Entscheidungstext OGH 17.10.1974 2 Ob 244/74 Veröff: EFSlg 22838 8 Ob 211/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1... mehr lesen...
Norm: EheG §56ZPO §503 E4c3ZPO §503 E4c16
Rechtssatz: Dafür, daß der Scheidungskläger ein Verhalten nicht als ehezerstörend empfunden hat, trifft die Beklagte die Beweislast. Entscheidungstexte 3 Ob 196/73 Entscheidungstext OGH 06.11.1973 3 Ob 196/73 Veröff: EFSlg 20488 6 Ob 600/89 Entscheidungstext OGH 31.05.1989 6 Ob 6... mehr lesen...
Norm: EheG §56 CZPO §503 E4c16
Rechtssatz: Ob ein Verhalten als ehezerstörend empfunden wird, betrifft einen inneren Vorgang, der nach freier Beweiswürdigung festzustellen ist, also das Gebiet der Tatsachenfeststellung, dessen Überprüfung dem OGH entzogen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 196/73 Entscheidungstext OGH 06.11.1973 3 Ob 196/73 6 ... mehr lesen...
Zwischen den Streitteilen ist seit dem Jahre 1967 ein Ehescheidungsverfahren anhängig. Mit dem vom Oberlandesgericht Linz bestätigten Beschluß des Erstgerichtes vom 12. Jänner 1970, wurde der Klägerin für die Dauer des Rechtsstreites der abgesonderte Wohnort bewilligt. Am 25. März 1970 beantragte die Klägerin, ihr bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die von ihr eingebrachte Ehescheidungsklage einen vorläufigen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1600 S zuzuerkennen. Der Beklagte, d... mehr lesen...
Norm: EheG §56 C
Rechtssatz: Eine nicht als ehezerstörend empfunden Eheverfehlung kann auch nicht zur Unterstützung einer auf andere Eheverfehlungen gegründeten Scheidungsklage herangezogen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 341/67 Entscheidungstext OGH 28.02.1968 2 Ob 341/67 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:196... mehr lesen...
Norm: EheG §56 C
Rechtssatz: Voraussetzungen der Anwendung dieser Gesetzesstelle. Erforderlich ist die Feststellung, daß der Kläger den Ehebruch der Beklagten nicht als ehezerstörend empfunden hat; es genügt nicht der Schluß, daß der Kläger eine solche Empfindung nicht haben konnte. Entscheidungstexte 5 Ob 225/65 Entscheidungstext OGH 27.01.1966 5 Ob 225/65 Veröff: SZ 39/18 ... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Aus der Tatsache allein, dass ein Ehegatte den Ehescheidungsprozess ruhen lässt und nicht gehörig fortsetzt, kann auf eine Verzeihung der dem anderen Ehegatten zur Last gelegten Eheverfehlungen nicht geschlossen werden. Entscheidungstexte 8 Ob 41/63 Entscheidungstext OGH 26.02.1963 8 Ob 41/63 6 Ob 120/69 Entsch... mehr lesen...
Norm: EheG §56 C
Rechtssatz: Wenn einem Ehegatten infolge seines Geisteszustandes die Fähigkeit fehlt, die Verfehlung des anderen als solche zu erkennen und als ehezerstörend zu empfinden, kommt ein Ausschluß des Scheidungsrechtes nach dieser Gesetzesstelle nicht in Frage. Entscheidungstexte 8 Ob 4/63 Entscheidungstext OGH 05.02.1963 8 Ob 4/63 Veröff: EvBl 1963/203 S 292 = ... mehr lesen...
Norm: EheG §56 BEheG §59 Abs1ZPO §237 B
Rechtssatz: Eine unter Hinweis auf eine erfolgte Versöhnung erfolgte einverständliche Klagsrücknahme stellt an sich noch keine Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht dar (siehe auch JBl 1948,140). Anmerkung Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst) in ein einziges Rechtssatzdokument. Der
Rechtssatz: sollte nur mehr mi... mehr lesen...
Norm: EheG §56 BEheG §59 Abs1ZPO §327 B
Rechtssatz: Eine unter Hinweis auf eine erfolgte Versöhnung erfolgte einverständliche Klagsrücknahme stellt an sich noch keine Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht dar (siehe auch JBl 1948,140). Anmerkung Diese Rechtssatznummer wurde irrtümlich doppelt vergeben. Er sollte nur mehr mit der RS-Nummer RS0039662 zitiert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies das auf § 49 EheG. gestützte Scheidungsbegehren des Klägers ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung, indem es die Feststellungen des Erstgerichtes übernahm und seiner rechtlichen Beurteilung beipflichtete. Zu dem in der Berufung hilfsweise erhobenen Scheidungsbegehren nach § 55 EheG., gegen das die Beklagte Widerspruch erhoben hatte, führte es aus, daß dieser Widerspruch zulässig sei, weil den Kläger das alleinige Verschulden an der nur auf seiner... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei behauptet, den Antragsgegnern, ihren früheren Arbeitern, zum Ankauf eines LKWs ein Darlehen von S 21.750,-- gegeben zu haben. Der Wagen hätte bis Mai 1960 im Betrieb der gefährdeten Partei verwendet werden und die Rückzahlung des Darlehens hätte durch die Gutschrift einer monatlichen Benützungsgebühr von je S 1.885,40 erfolgen sollen. Die Antragsgegner seien im Dezember 1958 eigenmächtig aus den Diensten der gefährdeten Partei getreten, hätten den W... mehr lesen...
Norm: EheG §56 C
Rechtssatz: Der Ausschließungsgrund nach § 56 Fall 2 EheG (daß der verletzte Ehegatte die Verfehlung des anderen als ehezerstörend nicht empfunden hat) setzt - wie die wirksame Verzeihung: § 56 Fall 1 EheG - die volle Kenntnis sowohl der Handlungsweise des anderen Ehegatten wie auch ihrer Tragweite für die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft voraus. Entscheidungstexte 2 Ob... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §56 AEheG §57 Abs1
Rechtssatz: Für den Scheidungsgrund des § 50 EheG (auf geistiger Störung beruhendes Verhalten) gilt weder der Ausschließungsgrund der Verzeihung nach § 56 EheG noch der Löschungsgrund des Fristablaufes nach § 57 EheG. Entscheidungstexte 2 Ob 202/59 Entscheidungstext OGH 20.05.1959 2 Ob 202/59 Veröff: SZ 32/66 = EvBl 1959/278 S 491 ... mehr lesen...
Die Parteien haben am 13. Juli 1939 geheiratet. Aus der Ehe stammen sechs Kinder im Alter von 11 bis 21 Jahren. Der Kläger hat am 19. Oktober 1956 die Scheidungsklage aus dem Grund des § 49 EheG. erhoben. Als Eheverfehlung macht er geltend, daß die Beklagte seit dem Jahre 1947 den Haushalt und die Erziehung der Kinder immer mehr vernachlässige. Am 6. Dezember 1957 hat die Beklagte Widerklage erhoben; sie macht dem Mann zum Vorwurf, daß er sie verlassen habe und mit anderen Frauen in... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Unwirksamkeit von Verzeihungsvorbehalten bei voller Lebensgemeinschaft durch längere Zeit. Entscheidungstexte 6 Ob 70/59 Entscheidungstext OGH 18.03.1959 6 Ob 70/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0057086 Dokumentnummer JJR_19590318_OGH0002_0060OB... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIa1ABGB §1444 DdEheG §56 B
Rechtssatz: Ein Verzicht auf künftige Scheidungsgründe - und zwar auch auf das Recht die Scheidung nach § 55 EheG zu begehren - ist unwirksam. Entscheidungstexte 1 Ob 811/52 Entscheidungstext OGH 08.10.1952 1 Ob 811/52 Beis wie T1; Veröff: SZ 25/258 3 Ob 220/58 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: 1./ Verhindert der unter einer aufschiebenden Bedingung zur Verzeihung bereit gewesen Ehegatte bewußt den Eintritt der Bedingung, an die er die Verzeihung geknüpft hat, dann ist Verzeihung nicht eingetreten. 2./ Die bloß innere Absicht genügt nicht, um einer Bedingung Wirksamkeit zu verleihen; sie muß nach außenhin in Erscheinung getreten sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Verzeihung ist ein innerer Vorgang, der, ohne an die Form gebunden zu sein, in dem gesamten Verhalten des gekränkten Ehegatten seinen Ausdruck finden muß. Das verzeihende Verhalten kann sowohl gegenüber dem Ehegatten wie gegenüber Dritten kundgetan werden. Entscheidungstexte 5 Ob 60/58 Entscheidungstext OGH 19.03.1958 5 Ob 60/58 ... mehr lesen...
Norm: EheG §55 e1EheG §56 A
Rechtssatz: Zur Frage, ob bei der Prüfung der Zulässigkeit des Widerspruches im Scheidungsverfahren nach § 55 EheG auch verziehene Verfehlungen herangezogen werden können. Entscheidungstexte 3 Ob 578/56 Entscheidungstext OGH 05.12.1956 3 Ob 578/56 Veröff: EvBl 1957/236 S 351 1 Ob 27/75 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Die Zurücknahme einer einmal erfolgten Verzeihung ist wirkungslos. Entscheidungstexte 3 Ob 500/56 Entscheidungstext OGH 24.10.1956 3 Ob 500/56 2 Ob 251/57 Entscheidungstext OGH 23.05.1957 2 Ob 251/57 2 Ob 275/58 Entscheidungstext OGH 10.09.1958 ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 A1bEheG §56
Rechtssatz: Unreinlichkeit des Ehegatten kann als Scheidungsgrund nicht geltend gemacht werden, wenn der eheliche Verkehr weiter gepflogen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 57/56 Entscheidungstext OGH 08.02.1956 3 Ob 57/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056595 ... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Der Ehegatte, der sich zu einer Versöhnung herbeiläßt, bringt damit nur zum Ausdruck, daß er das bisher Vorgefallene nicht mehr als ehezerstörend empfinden wolle, nicht aber, daß er es niemals als ehezerstörend empfunden habe. Entscheidungstexte 7 Ob 542/55 Entscheidungstext OGH 21.12.1955 7 Ob 542/55 Eur... mehr lesen...
Norm: EheG §56 AZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Die Verzeihung ist ein innerer Vorgang, dessen Feststellung auf Schlüssen beruht, die nach freier richterlicher Beweiswürdigung aus dem Verhalten des verletzten Ehegatten durch den Richter zu ziehen sind. In erster Linie ist daher die Frage, ob Verzeihung vorliegt, eine Frage der Beweiswürdigung, deren Überprüfung dem Revisionsgerichte versagt ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §49 Satz2 EEheG §56 A
Rechtssatz: Auch dann, wenn der beleidigte Ehegatte zum Ausdruck gebracht hat, daß er die Verfehlungen des anderen Teiles verziehen habe, verliert er damit nicht das Recht, sich auf die verziehenen Verfehlungen zur Entschuldigung seiner eigenen mit den verziehenen im Zusammenhang gestandenen Verfehlungen zu berufen. Entscheidungstexte 7 Ob 307/55 Entsch... mehr lesen...