Norm
EheG §56 ARechtssatz
Auch im Provisorialverfahren ist es dem Antragsgegner gestattet, die vom Antragsteller behaupteten Gefährdungstatbestände durch geeignete, sofort greifbare Bescheinigungsmittel zu widerlegen (Einwendung der Verzeihung eines Ehebruches).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0005784Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.08.2018