Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ludwig M*****, vertreten durch Mag. Peter Freiberger, Rechtsanwalt in Mürzzuschlag, gegen die beklagte Partei Vikto... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien haben 1979 geheiratet; ihrer Ehe entstammen zwei inzwischen volljährige Kinder. Im November 1995 zog die Beklagte aus der Ehewohnung aus. Aus diesem Anlass schlossen sie folgende Vereinbarung: „Marta verlässt am 25. 11. 1995 auf eigenen Wunsch und ohne Zwang, wie zwischen Alfred und Marta einvernehmlich vereinbart, den bisherigen Wohnsitz an der Adresse [...] und übersiedelt an einen eigenen Wohnsitz an der Adresse [...]. Sämtliche weitere Schritte im Bezu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon. Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Roman T*****, vertreten durch Dr. Martina Withoff, Rechtsanwältin in Zwettl, wider die beklagte Partei Anna T*****, vertreten durc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Alois I*****, vertreten durch Dr. Robert Kerschbaumer, Rechtsanwalt in Lienz, wider die beklagte Partei Maria I*****, ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Salwa A*****, vertreten durch Dr. Heinz Haas, Rechtsanwalt in Wels, wider die beklagte Partei Mounir Kassem A*****, vertreten durch Dr. Georg Lehner... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Scheidung der Ehe aus dem alleinigen Verschulden der beklagten Partei gerichtete Hauptbegehren (rechtskräftig) ab und sprach (ebenfalls rechtskräftig) die Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs 1 EheG aus. Ausgehend von gleichgewichtigen schweren Eheverfehlungen beider Streitteile vertrat das Erstgericht die Auffassung, die Ehegatten hätten die Zerrüttung ihrer Ehe zu gleichen Teilen verschuldet, weshalb der von der beklagten Partei begehrte Versc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seit 1969 verheirateten Streitteile kamen auf Vorschlag der Klägerin im Jänner 1992 überein, sich zu trennen. Die Klägerin, die eine Bekannte der Ehegattin eines näher genannten Rechtsanwalts ist, wandte sich an diesen mit dem Ersuchen, eine entsprechende "Trennungsvereinbarung" aufzusetzen und besprach zunächst mit diesem die einzelnen Vertragspunkte zuerst telefonisch und dann auch persönlich am 15. Jänner 1992 in einer Besprechung von 3/2 Stunden durch.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hradil, Dr. Hopf, Dr. Schramm sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei Gabriele O*****, Hausfrau, *****, vertreten durch Dr. Thomas Gratzl, Rechtsanwalt in Wels, gegen die beklagte und widerklagende Partei Dr. Johann ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Johann S*****, Bankprüfer, *****, vertreten durch Dr. Kurt Zangerl, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Barbara S*****, ohne Beschäftigung, *****, vertreten ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Angebliche Mängel des Verfahrens erster Instanz - hier die Unterlassung der Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen der Psychiatrie und Psychologie und der Vernehmung zweier Zeugen -, deren Vorliegen das Berufungsgericht bereits verneint hat, können im Revisionsverfahren nicht neuerlich geltend gemacht werden (stRsp zB SZ 22/106; EFSlg ... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Jede Verzeihung setzt - schon begrifflich - die Kenntnis des Verzeihenden von der zu verzeihenden Eheverfehlung des anderen voraus. Sie setzt also im Allgemeinen eine als solche empfundene Beleidigung und deren innere seelische Überwindung sowie darüber hinaus noch den Willen voraus, trotz der erlittenen Kränkung die Ehe mit dem schuldtragenden Ehegatten fortzusetzen. Wenn eines dieser Elemente fehlt, kann von Verze... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 24. 2. 1968 die für beide Teile erste Ehe, der zwei inzwischen volljährige Kinder entstammen. Zum Ehescheidungsverfahren kam es wegen eines Vorfalls, dessentwegen der Beklagte und Widerkläger (in der Folge nur noch Beklagter) strafgerichtlich rechtskräftig wegen gefährlicher Drohung verurteilt wurde. Im Zuge dieses Streits beschimpfte er die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge nur noch Klägerin) mit den Worten "Sau" oder "... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen schieden die 1967 geschlossene Ehe der Streitteile aus dem alleinigen Verschulden des beklagten Mannes an der Zerrüttung. Rechtliche Beurteilung a) Der an der Zerrüttung der Ehe allein schuldige Teil, der danach weitere Eheverfehlungen setzt, kann sich nicht auf die Verwirkung des Scheidungsrechts durch den an der Zerrüttung schuldlosen Teil mit der
Begründung: berufen, dieser habe nicht binnen sechs Monaten nach Eintritt der un... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Ein Ehegatte kann einen vom Ehepartner begangenen Mord, dessentwegen eine langjährige Freiheitsstrafe verhängt worden ist, rechtsgültig verzeihen. Eine derartige Verzeihung ist nicht sittenwidrig. Entscheidungstexte 1 Ob 73/98m Entscheidungstext OGH 19.05.1998 1 Ob 73/98m Veröff: SZ 71/89 European Ca... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Scheidung der zwischen den Streitteilen am 31.12.1980 geschlossenen Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten, der sie und die drei ehelichen Kinder im Jahre 1991 verlassen habe und mit einer Freundin nach Belgien übersiedelt sei. Zuvor habe der Beklagte die Klägerin und die Kinder geschlagen, wodurch die Ehe bereits zerrüttet gewesen sei. Der Beklagte habe schließlich in Belgien einen Mord begangen, weshalb eine 20-jährige Freiheitsstr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schiemer, Dr. Gerstenecker, Dr. Rohrer und Dr. Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhard M*****, vertreten durch Dr.Leonhard Ogris, Rechtsanwalt in Deutschlandsberg, wider die beklagte Partei Margit M*****, vertreten durch Dr.Paul Friedl, Rechtsanwalt in Eibiswald, wegen Eh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer, Dr.Zechner und Dr.Prückner als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei Dr.Manfred W*****, vertreten durch Dr.Helmut Krenn, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte und widerklagende Partei Gabriele W*****, vertreten durch Dr.Adolf Kriegler und Dr.Helm... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde am 10.8.1983 geschlossen. Die Frau verweigerte nach der Geburt des Kindes am 29.12.1983 den ehelichen Geschlechtsverkehr. Der Kläger brachte am 29.1.1985 die Scheidungsklage ein. Seit Anfang 1992 lebt der Kläger mit einer anderen Frau zusammen. Mit dieser hat er ein am 24.9.1992 geborenes Kind. Das Berufungsgericht nahm ein gleichteiliges Verschulden an der Zerrüttung der Ehe an. Es lastete dem Mann eine zu rasche Resignation auf die Verw... mehr lesen...
Norm: EheG §56 A
Rechtssatz: Verzeihung ist einerseits ein subjektiver innerer Vorgang, der ohne Rücksicht auf sein Motiv nicht durch Willensmängel beeinflusst sein darf, andererseits aber auch die Äußerung dieses Vorganges, nicht notwendigerweise gegenüber dem anderen Ehegatten, und zwar bei voller Kenntnis der Verfehlung. Diese Äußerung muss dahin gehen, die Ehe fortsetzen zu wollen. Verzeihung kann aufschiebend bedingt oder befristet gewährt... mehr lesen...
Norm: EheG §56 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 56 EheG A Verzeihung B Verzicht auf Geltendmachung von Scheidungsgründen C Verfehlung, die nicht als ehezerstörend empfunden wurden D Allgemeines European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102133 Dokumentnummer JJR_19960903_OGH0002_000EHE00056_9600000_001 mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 6.7.1968 vor dem Standesamt S***** die Ehe geschlossen. Mit der am 31.8.1987 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten. Der Kläger warf der Beklagten zahlreiche Eheverfehlungen vor und führte aus, durch das über viele Jahre hindurch gesetzte schuldhafte und ehewidrige Verhalten der Beklagten sei die Ehe unheilbar zerrüttet. Die Beklagte beantragte zunächst nur Klagea... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Josefine B*****, vertreten durch Dr.Herbert Harlander, Rechtsanwalt in Salzburg, wider die beklagte Partei Johann B*****, vertreten durch Dr.Georg Reiter, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen Ehescheidun... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren vom 22. Oktober 1951 bis zur einvernehmlichen Scheidung ihrer Ehe mit Beschluß des Bezirksgerichtes Salzburg vom 24. August 1984, GZ 21 Sch 123/84-3, verheiratet. Sie schlossen am 26. November 1985 zum zweiten Mal die Ehe. Der Mann erhob am 9. Mai 1989 die Klage auf Scheidung dieser Ehe aus dem Verschulden der Frau, die ihn nur zur Sicherung ihrer Versorgung wieder geheiratet habe, ihre Beziehung zu einem anderen Mann aber nicht abbrechen wolle. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Sie schlossen am 18.Mai 1984 die Ehe; für die am 18.März 1957 geborene Klägerin war es die zweite Ehe, für den am 18.Juni 1953 geborenen Beklagten die erste Ehe. Der letzte gemeinsame Wohnsitz war in Hall i.T. Der Ehe entstammen keine Kinder. Die Klägerin hat einen 1975 geborenen unehelichen Sohn, der Beklagte hat zwei uneheliche Kinder. Wegen Verletzung seiner Unterhaltspflicht gegenüber seinen beiden Kindern... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 12. April 1976 die Ehe geschlossen. Der Ehe, die für beide Parteien die erste war, entstammen die Kinder Hubert, geb. am 12.8.1976, und Irmgard, geb. am 15.3.1982. Ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt hatten die Streitteile, die österreichische Staatsbürger sind, in St. Georgen in der Klaus, Niederösterreich. Die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge nur Klägerin genannt) begehrte mit der am 17.11.1986 eingelangten Klage die Scheidung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind seit 16. November 1979 miteinander verheiratet. Es ist die erste Ehe der Klägerin und Widerbeklagten (im folgenden Klägerin genannt) und die dritte Ehe des Beklagten und Widerklägers (im folgenden Beklagter). Der Ehe entstammt der am 5. Dezember 1980 geborene Sohn Wolfgang. Der letzte gemeinsame Wohnsitz lag in Innsbruck, Arzlerstraße 174. Die Klägerin begehrt die Scheidung ihrer Ehe aus dem Alleinverschulden des Beklagten sowie die Zahlun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind österreichische Staatsbürger. Sie schlossen am 3.3.1962 vor dem Standesamt Wels die Ehe. Aus der Ehe entstammen drei schon volljährige Kinder. Der Kläger ist Polizeidirektor in Steyr, die Beklagte war und ist im Haushalt tätig. Ihr oblag die Betreuung und Erziehung der Kinder. Dadurch schien sie teilweise überfordert, zumal der Kläger mit den Problemen der Kindererziehung nicht behelligt werden wollte. Es kam aus nichtigem Anlaß zu lautsta... mehr lesen...