Norm
EheG §55 b2Rechtssatz
Auch bereits verziehene Eheverfehlungen können für die Beurteilung der Zerrüttungsursache bei Klagen ohne Verschulden herangezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0057143Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.03.2021