Norm
EheG §56 CRechtssatz
Eine nicht als ehezerstörend empfunden Eheverfehlung kann auch nicht zur Unterstützung einer auf andere Eheverfehlungen gegründeten Scheidungsklage herangezogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0057205Dokumentnummer
JJR_19680228_OGH0002_0020OB00341_6700000_001