Norm
EheG §56 ARechtssatz
In der Regel spricht schon die Erhebung der Scheidungsklage dafür, daß die als Scheidungsgrund geltend gemachte Eheverfehlung als ehezerstörend empfunden wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0057047Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.02.2021