Norm: EheG §51
Rechtssatz: Bei der Zukunftsprognose kann es nur darauf ankommen, welche künftige Entwicklung absehbar eintreten wird. Es kann wohl nie eine solche nach Heilung ausgeschlossen werden; kann aber eine solche nach Lage der konkreten Umstände in übersehbarer Zeit nicht erwartet werden, wird auch § 51 EheG eine Scheidung wegen Geisteskrankheit zulassen (andere Ansicht noch JBl 1958,177). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben am 19.6.1969 vor dem Standesamt der Landeshauptstadt Salzburg die Ehe geschlossen. Dieser entstammen drei Kinder, und zwar Angelika, geboren am 24.2.1969, Barbara, geboren am 31.12.1971 und Christian, geboren am 4.4.1979. Der Kläger begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden der Beklagten, hilfsweise aus dem Grunde des § 50 EheG. Er brachte im wesentlichen vor, die Beklagte sei alkoholabhängig, sie vernachlässige den Haushalt und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. Jänner 1947 geborene Karl R*** und die am 23. April 1954 geborene Helena R***, geborene D***, haben am 26. September 1975 vor dem Standesamt Wien-Floridsdorf die beiderseits erste Ehe geschlossen. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger und hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Wien. Der Ehe entstammen keine Kinder. Karl R*** begehrte mit der am 1. September 1986 erhobenen Klage die Scheidung der Ehe gemäß § 51 EheG, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 29. Mai 1946 geborene Kläger und die am 14. April 1958 geborene Beklagte haben am 22. Juli 1978 vor dem Standesamt Stainz die Ehe geschlossen. Es handelt sich beiderseits um die erste Ehe. Kinder entstammen dieser Ehe nicht. Beide Streitteile sind österreichische Staatsangehörige; sie hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Stainz. Die Beklagte brachte am 4. Juni 1980 zu 12 Cg 151/80 (später 12 Cg 273/82) des Erstgerichtes eine auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 7. Juni 1955 geborene Klägerin und der am 5. Februar 1953 geborene Beklagte schlossen am 4. März 1978 die Ehe, der zwei Töchter (geboren 1978 und 1980) entstammen. Beide Streitteile sind österreichische Staatsbürger, ihr letzter gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt war in Karnburg. Die Klägerin begehrte die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten. Der Beklagte sei krankhaft eifersüchtig und verfolge sie grundlos damit; sein Verhalten mache es... mehr lesen...
Norm: EheG §51EheG §55 Abs3 gEheG §61 Abs3EheG §69 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Scheidungsanspruch nach § 51 EheG bereits im Zeitpunkt der Klagseinbringung gegeben war, kann in der Aufrechterhaltung dieses Begehrens, selbst wenn infolge längerer Verhandlungsdauer in der Zwischenzeit die Voraussetzungen für eine Scheidung nach § 55 Abs 3 EheG und einen zu den unterhaltsrechtlichen Scheidungsfolgen nach § 69 Abs 2 EheG führenden Ausspruch im Sinne d... mehr lesen...
Norm: EheG §51EheG §54EheG §55 Abs3 g
Rechtssatz: Einem auf § 51 EheG gestützten Scheidungsbegehren kann in Ansehung der Auflösung des Ehebandes selbst die sogenannte Härteklausel nach § 54 EheG dann nicht mit Erfolg entgegengehalten werden, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung nach § 55 Abs 3 EheG vorliegen. Entscheidungstexte 6 Ob 616/83 Entscheidungstext OGH 24.01.1985 6 Ob 6... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §51EheG §521.DVEheG §78
Rechtssatz: Bei dem Tatbestand nach § 50 EheG liegen - ebenso wie bei den Tatbeständen nach den §§ 51 und 52 EheG - medizinische Tatsachen vor, aus denen juristische Folgerungen gezogen werden sollen. Das Schwergewicht der Entscheidung liegt in diesen Fällen nicht beim Richter, sondern beim Arzt. Das medizinische Gutachten ist in einem solchen Fall die wichtigste Grundlage des Urteils. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §44EheG §51EheG §54
Rechtssatz: Die rechtliche Voraussetzung der sittlichen Rechtfertigung des Scheidungsbegehrens für das Bestehen des Scheidungsrechtes nach § 51 EheG, ergibt sich schon aus dem Wesen der Ehe als einer auf Unauflöslichkeit angelegten Lebensgemeinschaft, welche die gegenseitige Treue- und Beistandspflicht nicht nur in guten, sondern auch in bösen Tagen einschließt. Der gesunde Ehegatte hat deshalb grundsätzlich auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §44EheG §51EheG §54
Rechtssatz: Die Unauflöslichkeit der Ehe findet im geltenden Eherecht dort ihre Grenzen, wo die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft dem Ehegatten, der nicht selbst durch seine Rücksichtslosigkeit und fehlende Fürsorge Anlaß für die geistige Erkrankung seines Ehepartners war, unmöglich und unzumutbar erscheint. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der kranke Ehepartner sich gegen den gesunden Ehepartner in ableh... mehr lesen...
Norm: EheG §51EheG §54
Rechtssatz: Aus dem Umstand allein, daß der geisteskranke Ehegatte nach der Scheidung aus der bisherigen Wohnung weichen muß, kann eine besondere Härte im Sinne des § 54 EheG nicht abgeleitet werden. Entscheidungstexte 8 Ob 95/70 Entscheidungstext OGH 21.04.1970 8 Ob 95/70 Veröff: EFSlg 13877 4 Ob 637/71 ... mehr lesen...
Norm: EheG §51EheG §54
Rechtssatz: Mangelnde sittliche Rechtfertigung der Scheidung gemäß § 51 EheG im Sinne von § 54 EheG, wenn die Eifersuchtsparanoia der Frau mit vorangegangen Ehebrüchen des Mannes insoferne zusammenhängt, als die Erkrankung vielleicht in einer harmloseren Form aufgetreten wäre, wenn der Mann nicht die Ehe gebrochen hätte, wobei noch gegen die Scheidung spricht, daß die Ehegatten 57 bzw 58 Jahre alt sind, die Frau sich vor ... mehr lesen...
Norm: EheG §51
Rechtssatz: Der Begriff Geisteskrankheit ist nicht im medizinischen Sinn zu verstehen, es kommt vielmehr darauf an, ob durch eine Krankheit, mag es auch eine organische sein, eine schwere Regelwidrigkeit des geistigen Zustandes verursacht wird. Entscheidungstexte 7 Ob 248/63 Entscheidungstext OGH 02.10.1963 7 Ob 248/63 1 Ob 132/1... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 B1.DVEheG §51
Rechtssatz: Nicht aus jeder Eheverfehlung des Mannes, welche die Frau berechtigen würde, die Scheidung der Ehe zu verlangen, kann die an der Ehe festhaltende Frau das Recht ableiten, die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft zu verweigern. Dies folgt auch aus der Bestimmung des § 51 der 1.DVEheG. Entscheidungstexte 8 Ob 148/63 Entscheidungstext OGH 28.05... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §51
Rechtssatz: Nur bei Unwahrscheinlichkeit der Heilung oder Besserung, derart, daß die Krankheit kein Hindernis mehr für ein weitgehend aufeinander abgestimmtes Denken, Fühlen und Wollen ist, ist der Scheidungsgrund nach § 51 EheG gegeben. Die Fähigkeit des Geisteskranken zu einer solchen geistigen Gemeinschaft ist Tatfrage (Sachverständigenfrage). Zerrüttung bzw Zumutbarkeit der Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft au... mehr lesen...
Norm: EheG §51
Rechtssatz: Unter Wiederherstellung der geistigen Gemeinschaft im Sinne des § 51 EheG ist ein Dauerzustand zu verstehen, soweit ein solcher bei der Natur des Menschenlebens denkbar ist; die Möglichkeit einer bald vorübergehenden, wenn nicht geradezu flüchtigen geistigen Berührung genügt nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 389/59 Entscheidungstext OGH 25.11.1959 6 Ob 389/59 ... mehr lesen...
Norm: EheG §51EheG §54
Rechtssatz: Zur Anwendung der sogenannten Härteklausel des § 54 EheG: Die Frage der sittlichen Rechtfertigung des Scheidungsbegehrens nach § 54 EheG ist von Amts wegen zu prüfen. Dabei müssen die in § 54 Satz 3 EheG namentlich bezeichneten Umstände stets geprüft werden, also auch die Frage des Anlasses der Erkrankung. Entscheidungstexte 2 Ob 231/59 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EheG §51
Rechtssatz: § 51 EheG läßt die Gefahr der Vererbung der Geisteskrankheit eines Ehegatten auf den Nachwuchs nicht als Scheidungsgrund gelten. Entscheidungstexte 5 Ob 38/59 Entscheidungstext OGH 28.01.1959 5 Ob 38/59 Veröff: EvBl 1959/159 S 269 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0056843... mehr lesen...
Norm: EheG §51EheG §54
Rechtssatz: Nur wenn auf Grund des Gutachtens eines Psychiaters festgestellt werden kann, daß eine Besserung nach dem natürlichen Ablauf der Dinge nicht möglich ist, wird im Sinne des § 51 EheG ohne Rechtsirrtum angenommen werden können, daß eine Wiederherstellung der geistigen Gemeinschaft zwischen den Ehegatten nicht erwartet werden kann. Auch die Härteklausel des § 54 EheG wird nur in einem solchen Falle bedenkenlos ve... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §51EheG §49 A1eEheG §55 e2EheG §57 Abs1
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung einer nicht ernst gemeinten Aufforderung zur Wiederherstellung der Ehegemeinschaft kann weder eine Eheverfehlung darstellen, noch der Beachtlichkeit des Widerspruches nach § 55 EheG Eintrag tun, noch kann dadurch die Frist des § 57 Abs 1 EheG in Lauf gesetzt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 611/55 Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §92 B1.DVEheG §51EheG §57 Abs1
Rechtssatz: Durch Verwirkung des Scheidungsrechts infolge Fristablaufs geht das Recht, die Rückkehr in die häusliche Gemeinschaft aus triftigen Gründen zu verweigern, nicht verloren. Entscheidungstexte 2 Ob 512/55 Entscheidungstext OGH 02.11.1955 2 Ob 512/55 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: EheG §51
Rechtssatz: Zum Begriff der "Aufhebung der geistigen Gemeinschaft". Entscheidungstexte 3 Ob 385/53 Entscheidungstext OGH 01.07.1953 3 Ob 385/53 5 Ob 326/64 Entscheidungstext OGH 17.12.1964 5 Ob 326/64 5 Ob 259/64 Entscheidungstext OGH 18.03.1965 5 Ob 259/... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §51EheG §54
Rechtssatz: Wenn der krankhafte geistige Zustand auf Seite der Beklagten infolge schwerer Verfehlungen des Klägers gegen die eheliche Treue zum Ausbruch gekommen ist und der Kläger daran schuld ist, daß die krankhafte Veranlagung der Beklagten zu ihrem heutigen Zustand geführt hat, dann hat § 54 EheG zur Anwendung zu gelangen. Entscheidungstexte 1 Ob 220/53 ... mehr lesen...
Norm: EheG §51
Rechtssatz: Es wird ein solcher Grad von Geisteskrankheit gefordert, der es dem erkrankten Ehegatten unmöglich macht, sich jetzt und voraussichtlich auch in Zukunft mit dem anderen Ehegatten über ein dem Wesen der Ehe entsprechendes Handeln und Denken zu verständigen. Ob dies im Einzelfall zutrifft, ist Tatfrage und Rechtsfrage, die der Scheidungsrichter nach objektiven Gesichtspunkten und nicht nach dem subjektiven Empfinden des... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte in erster Linie die Scheidung ihrer Ehe aus dem Gründe: des § 51 EheG., weil der als notorischer Trinker zeitweilig angehalten gewesene Beklagte nach dem im Anhaltungsverfahren eingeholten Sachverständigengutachten einem Geisteskranken gleichzuhalten sei. Sie erhob ferner gegen den Beklagten den Vorwurf schwerer Eheverfehlungen (Vernachlässigung der Sorgepflicht, Trunkenheitsexzesse, Mißhandlungen), behauptete, daß die Ehe aus dem Verschulden des Beklagten unheilb... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §511.DVEheG §78
Rechtssatz: Weder der persönliche Eindruck noch die Aussage der Klägerin oder ein aus einem ganz anderen Anlaß und zu einem anderen Zweck erstattete Gutachten eines ärztlichen Sachverständigen (das überdies mehr als ein Jahr zurückliegt) versetzen das Gericht in die Lage, eine Geisteskrankheit des Beklagten festzustellen. Es hat vielmehr die Pflicht, selbst einen Sachverständigenbeweis über den Geisteszustand ... mehr lesen...
Norm: EheG §50EheG §51
Rechtssatz: Zur Unterscheidung dieser Ehescheidungsgründe. Entscheidungstexte 2 Ob 569/52 Entscheidungstext OGH 10.09.1952 2 Ob 569/52 Veröff: SZ 25/238 = JBl 1953,153 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0056784 Dokumentnummer JJR_19520910_OGH0002_0020OB... mehr lesen...
Norm: EheG §51
Rechtssatz: Über die Voraussetzungen des § 51 EheG. Entscheidungstexte 3 Ob 44/52 Entscheidungstext OGH 30.01.1952 3 Ob 44/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0056799 Dokumentnummer JJR_19520130_OGH0002_0030OB00044_5200000_001 mehr lesen...