Norm
ABGB §92 BRechtssatz
Nicht aus jeder Eheverfehlung des Mannes, welche die Frau berechtigen würde, die Scheidung der Ehe zu verlangen, kann die an der Ehe festhaltende Frau das Recht ableiten, die Herstellung der ehelichen Gemeinschaft zu verweigern. Dies folgt auch aus der Bestimmung des § 51 der 1.DVEheG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0047091Dokumentnummer
JJR_19630528_OGH0002_0080OB00148_6300000_001