Norm
1.DVEheG §51Rechtssatz
Die Nichtbeachtung einer nicht ernst gemeinten Aufforderung zur Wiederherstellung der Ehegemeinschaft kann weder eine Eheverfehlung darstellen, noch der Beachtlichkeit des Widerspruches nach § 55 EheG Eintrag tun, noch kann dadurch die Frist des § 57 Abs 1 EheG in Lauf gesetzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0056259Dokumentnummer
JJR_19551109_OGH0002_0020OB00611_5500000_001