Norm
EheG §51Rechtssatz
Der Begriff Geisteskrankheit ist nicht im medizinischen Sinn zu verstehen, es kommt vielmehr darauf an, ob durch eine Krankheit, mag es auch eine organische sein, eine schwere Regelwidrigkeit des geistigen Zustandes verursacht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0056834Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.12.2012