Norm
EheG §50Rechtssatz
Wenn der krankhafte geistige Zustand auf Seite der Beklagten infolge schwerer Verfehlungen des Klägers gegen die eheliche Treue zum Ausbruch gekommen ist und der Kläger daran schuld ist, daß die krankhafte Veranlagung der Beklagten zu ihrem heutigen Zustand geführt hat, dann hat § 54 EheG zur Anwendung zu gelangen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0056645Dokumentnummer
JJR_19530401_OGH0002_0010OB00220_5300000_001