Norm
EheG §49 BRechtssatz
Ist die Ehe schon so tief zerrüttet, dass eine weitere Zerrüttung nicht eintreten konnte, so ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer neuen Verfehlung und der Zerrüttung im allgemeinen nicht vorhanden. Ist die Ehe schon gänzlich zerstört, so kann ein weiteres ehewidriges Verhalten eines Ehegatten auch nicht mehr als ehezerstörend empfunden werden; die Erklärung des anderen Gatten, dass er das Verhalten trotzdem als ehezerstörend empfinde, ist rechtlich ohne Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056939Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.04.2021