Norm: EheG §47EheG §49 D
Rechtssatz: Das Kriterium des "absoluten Scheidungsgrunds" besteht allein darin, daß dieser unabhängig davon, ob es sich um eine einmalige Entgleisung in einer sonst guten Ehe oder schon um eine gänzlich zerrüttete Ehe handelt, geltend gemacht werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 73/98m Entscheidungstext OGH 19.05.1998 1 Ob 73/98m Veröff: SZ 71/89 ... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49 A1a
Rechtssatz: Ehebruch ist niemals zulässige Reaktionshandlung. Entscheidungstexte 3 Ob 540/93 Entscheidungstext OGH 20.10.1993 3 Ob 540/93 4 Ob 247/01d Entscheidungstext OGH 29.01.2002 4 Ob 247/01d Beisatz: Hier: Rechtslage vor dem EheRÄG 1999 anzuwenden. (T1) ... mehr lesen...
Norm: EheG §47
Rechtssatz: Wiewohl der Ehebruch als schwerste Eheverfehlung gegen die eheliche Treuepflicht in der Regel besonders schwer wiegt, ist er dann in einem milderen Licht zu sehen, wenn er vom anderen Ehegatten durch sein Verhalten geradezu gefördert wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 503/89 Entscheidungstext OGH 24.01.1989 5 Ob 503/89 ... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49 A1gEheG §49 D
Rechtssatz: Wenn auch der Ehebruch als schwerste Eheverfehlung gegen die eheliche Treuepflicht grundsätzlich besonders schwer wiegt, kommt es auch bei seiner Beurteilung darauf an, ob und inwieweit er zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat und welches Gewicht ihm in Vergleich zu den Eheverfehlungen des anderen Ehepartners zukommt. Entscheidungstexte 2 Ob 5... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §56 DEheG §57
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 56 und 57 EheG gelten auch für den Scheidungsgrund des Ehebruchs. Entscheidungstexte 5 Ob 622/82 Entscheidungstext OGH 01.06.1982 5 Ob 622/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0056399 Dokumentnummer JJR_19820601... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49 E
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 49 Satz 2 EheG kann lediglich auf die Scheidung aus den Gründen des § 49 EheG, keinesfalls aber auf jene wegen Ehebruchs Anwendung finden. Entscheidungstexte 5 Ob 654/80 Entscheidungstext OGH 16.12.1980 5 Ob 654/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49 DEheG §60 Abs2
Rechtssatz: Kein überwiegendes Verschulden des Ehemannes, wenn dessen Ehebruch dem der Frau vorausging, aber als sonstige Eheverfehlung beim Mann Vernachlässigung der Unterhaltspflicht und bei der Frau häufiger abendlicher Besuch von Parteiveranstaltungen festgestellt wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 729/80 Entscheidungstext OGH 04.11.1980 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §60
Rechtssatz: Das Gesetz verlangt im § 47 EheG nicht eine objektiv ehezerrüttende Wirkung des Ehebruches als Voraussetzung der Scheidung, sondern sieht den Ehebruch an sich als so schwerwiegende Eheverfehlung an, daß es auf Grund dieser Verfehlung allein ohne Rücksicht auf ihre Auswirkung auf das Eheverhältnis die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Ehebrechers ermöglicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 CVEheG §47
Rechtssatz: Das Scheidungsrecht wegen Ehebruches kann nicht verwirkt werden, solange die ehebrecherische Lebensgemeinschaft fortdauert. Entscheidungstexte 5 Ob 687/76 Entscheidungstext OGH 16.11.1976 5 Ob 687/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0014218 Dokum... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C5ABGB §94EheG §47
Rechtssatz: Das Eingehen einer Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft mit dem Ehegatten kann eine Unterhaltsverwirkung sein, sofern diese Eheverfehlung nicht nach § 57 EheG bereits erloschen, oder ihrer Geltendmachung § 49 EheG entgegensteht und diese Eheverfehlung infolge des Geisteszustandes verschuldet ist, was bei beschränkter Entmündigung allein noch nicht au... mehr lesen...
Norm: EheG §47
Rechtssatz: Der Ehebruch ist ein absoluter Scheidungsgrund, weshalb es zunächst nicht darauf ankommt, welcher Art die dem anderen Ehegatten zur Last liegenden Eheverfehlungen sind. Aber auch ein Ehebruch kann bei Ausmessung des dem anderen Ehegatten anzulastenden Verschuldens in anderem Licht erscheinen, wenn er zu einem Zeitpunkt gesetzt wurde, als die Ehe wegen des Verhaltens des anderen Ehegatten bereits unheilbar zerrüttet wa... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §56 BEheG §57
Rechtssatz: Es ist keineswegs erforderlich, daß die dem Ehegatten schon seit langem bekannten ehebrecherischen Beziehungen des anderen Ehegatten bei Klagszustellung noch objektiv bestanden, es genügt vielmehr, wenn sie innerhalb des gemäß § 57 EheG relevanten Zeitraumes bestanden. Entscheidungstexte 6 Ob 51/75 Entscheidungstext OGH 24.04.1975 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: EheG §47ZPO §503 Z4 E4c16
Rechtssatz: Die Wahrscheinlichkeit ehebrecherischer Beziehungen ist eine im Revisionsverfahren unüberprüfbare Tatfrage. Eine unrichtige rechtliche Beurteilung läge nur dann vor, wenn Tatsachen, die bloß wahrscheinlich, aber nicht erwiesen sind, der Entscheidung zugrundegelegt worden wären. Entscheidungstexte 3 Ob 23/74 Entscheidungstext OGH 25.06.1974... mehr lesen...
Norm: EheG §47
Rechtssatz: Objektiv Ehebruch, wenn die Ehegattin nach Verkündung des Scheidungsurteils und beiderseitigem Rechtsmittelverzicht aber vor Zustellung der Urteilsausfertigung einen außerehelichen Geschlechtsverkehr vornimmt. Subjektiv wird aber ein Verschulden ausschließender Irrtum über das Bestehen der Ehe anzunehmen sein. Entscheidungstexte 3 Ob 23/74 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §90EheG §47EheG §49 A1a
Rechtssatz: Die Auffassung, ein Ehebruch der Frau verstoße viel mehr gegen die Pflichten der Ehepartner als ein Ehebruch des Mannes, weil die Frau das Risiko eingehe, geschwängert zu werden und ein fremdes Kind in die Ehe zu bringen, ist zwar weit verbreitet, muß aber entschieden abgelehnt werden; in der gegenseitigen Treuepflicht der Ehegatten besteht selbstverständlich kein Unterschied. ... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §76 Abs1. 1.DVEheG §80EheG §47ZPO §482 B3
Rechtssatz: Ist die Klage mit ihrem Begehren bereits im erstinstanzlichen Verfahren zur Gänze durchgedrungen, indem ihre Ehe aus dem alleinigen Verschulden des Beklagten geschieden wurde, und hat sich der Beklagte dieser Entscheidung unterworfen, so ist es der Klage im Berufungsverfahren verwehrt, einen weiteren Scheidungsgrund, auch jenen des § 47 EheG, geltend zu machen. ... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49 E
Rechtssatz: § 49 Satz 2 EheG ist anwendbar, wenn die beklagte Ehefrau zwar mit einem anderen Mann "ziemlich weitgehend intim" wurde, aber Ehebruch nicht erwiesen ist. Entscheidungstexte 5 Ob 176/69 Entscheidungstext OGH 02.07.1969 5 Ob 176/69 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS00... mehr lesen...
Norm: EheG §47
Rechtssatz: Nur derjenige Ehepartner ermöglicht oder erleichtert "absichtlich" den Ehebruch des anderen, der einen solchen Ehebruch geradezu bezweckt, bedingter Vorsatz oder Wissentlichkeit genügen nicht. Entscheidungstexte 7 Ob 210/68 Entscheidungstext OGH 06.11.1968 7 Ob 210/68 Veröff: EvBl 1969/157 S 238 6 Ob 51/75... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §48EheG §49 E
Rechtssatz: § 49 Satz 2 EheG ist auf die Scheidungsgründe nach §§ 47, 48 EheG nicht anwendbar. Entscheidungstexte 5 Ob 243/64 Entscheidungstext OGH 01.12.1964 5 Ob 243/64 Veröff: EvBl 1965/129 S 185 5 Ob 336/65 Entscheidungstext OGH 13.01.1966 5 Ob 336/65 ... mehr lesen...
Norm: EheG §47
Rechtssatz: Ein Irrtum über den Bestand der Ehe schließt die Geltendmachung des Ehebruches als Scheidungsgrund nach § 42 dEheG aus, mag er auch fahrlässig oder sogar grobfahrlässig gewesen sein. Entscheidungstexte 1 Ob 2/64 Entscheidungstext OGH 10.02.1964 1 Ob 2/64 Veröff: EvBl 1964/267 S 395 3 Ob 23/74 Ents... mehr lesen...
Norm: EheG §47
Rechtssatz: Der zivilrechtliche Tatbestand des Ehebruches deckt sich mit dem strafrechtlichen und setzt die Vollziehung des Beischlafes mit einer Person anderen Geschlechtes, die nicht der Ehegatte ist, voraus. Ein dringender Verdacht des Ehebruches reicht nicht aus. Das Vorbringen des Klägers, die Beklagte lebe mit einem anderen Mann "in eheähnlicher Gemeinschaft", kann nicht als Geltendmachung des Scheidungsgrundes nach § 47 Eh... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49 DEheG §60 Abs2
Rechtssatz: Ein Ehebruch fällt bei der Verschuldensabwägung auch dann entscheidend ins Gewicht, wenn er nach bereits eingetretener Zerrüttung der Ehe gesetzt wurde. Liegt eine andere Eheverfehlung im Sinne des § 49 EheG vor, die nach bereits eingetretener hoffnungslos völligen Zerrüttung der Ehe und nach dem vollkommenen Erlöschen der Ehegesinnung gesetzt wurde, kann ein überwiegendes Verschulden darauf nic... mehr lesen...
Norm: EheG §9EheG §471.DVEheG §80
Rechtssatz: Die im Berufungsverfahren neu vorgebrachte Behauptung eines Ehebruchs ist zu berücksichtigen. An der Wahrung des Eheverbotes nach § 9 EheG besteht ein öffentliches Interesse. Entscheidungstexte 7 Ob 515/57 Entscheidungstext OGH 13.11.1957 7 Ob 515/57 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIa1StG §502StG §503EheG §47EheG §49 D
Rechtssatz: Ein Vertrag, mit dem die Ehegatten einander sexuelle Freiheit gestatten, verstösst gegen das Wesen der Ehe und insbesondere die damit verbundene Pflicht zur ehelichen Treue und vermag keine rechtsverbindlichen Wirkungen hervorzurufen. Die Vereinbarung, Ehebrüche nicht strafrechtlich verfolgen zu wollen, ist unverbindlich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49EheG §60 Abs2
Rechtssatz: Verschuldensabwägung bei Ehebruch und kleineren Diebstählen. Entscheidungstexte 3 Ob 339/56 Entscheidungstext OGH 27.06.1956 3 Ob 339/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0056415 Dokumentnummer JJR_19560627_OGH0002_0030OB00339_56000... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49
Rechtssatz: Die Tatsache, daß viele Ehegatten durch die Kriegsverhältnisse und Nachkriegsverhältnisse gezwungen waren, voneinander getrennt zu leben, entschuldigt keineswegs ehebrecherische oder ehewidrige Beziehungen. Entscheidungstexte 2 Ob 337/56 Entscheidungstext OGH 13.06.1956 2 Ob 337/56 European Case Law... mehr lesen...
Norm: EheG §9EheG §47EheG §49 D1.DVEheG §80
Rechtssatz: Wenn der festgestellte Ehebruch verjährt ist und nur im Zusammenhang mit anderen Eheverfehlungen den Scheidungsgrund des § 49 EheG voll macht, hat eine Feststellung im Urteilsspruch nicht zu erfolgen. Entscheidungstexte 2 Ob 476/55 Entscheidungstext OGH 08.09.1955 2 Ob 476/55 Eu... mehr lesen...
Norm: EheG §47EheG §49
Rechtssatz: Eheverfehlung des Mannes, wenn er nach einem von der Ehefrau begünstigten und geförderten Ehebruch gegen ihren Willen mit der Ehebrecherin in ein Dauerverhältnis eingeht (?). Entscheidungstexte 1 Ob 866/54 Entscheidungstext OGH 17.11.1954 1 Ob 866/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: EheG §9EheG §47EheG §57 Abs1EheG §59 Abs2EheG §60 Abs31.DVEheG §80
Rechtssatz: Keine Aufnahme des Namens des Ehebrechers im
Spruch: , wenn der Ehebruch trotz Verzeihung oder Verjährung unterstützend geltend gemacht wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 513/54 Entscheidungstext OGH 10.09.1954 3 Ob 513/54 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: EheG §47
Rechtssatz: Ein Ehebruch ist nur dann nicht als schwere Eheverfehlung im Sinne des § 47 EheG zu werten, wenn der andere Ehegatte dem Ehebruch zugestimmt hat oder ihn durch sein Verhalten ermöglicht oder erleichtert hat; letzteres setzt aber voraus, daß der beleidigte Ehegatte durch sein Verhalten der Absicht Ausdruck gegeben hat, den Ehebruch zu ermöglichen oder zu erleichtern. Das Verhalten des verletzten Ehegatten muß also den ... mehr lesen...