RS OGH 1974/6/25 3Ob23/74

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Veröffentlicht am 25.06.1974
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Norm

EheG §47

Rechtssatz

Objektiv Ehebruch, wenn die Ehegattin nach Verkündung des Scheidungsurteils und beiderseitigem Rechtsmittelverzicht aber vor Zustellung der Urteilsausfertigung einen außerehelichen Geschlechtsverkehr vornimmt. Subjektiv wird aber ein Verschulden ausschließender Irrtum über das Bestehen der Ehe anzunehmen sein.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 23/74
    Entscheidungstext OGH 25.06.1974 3 Ob 23/74

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0056453

Dokumentnummer

JJR_19740625_OGH0002_0030OB00023_7400000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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