Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH bildet der geltwerte, auch in anderer Weise (zur Konsumation) verwendbare Gewinnanspruch des Spielers das Entgelt für den neuerlichen Spielabschluß (Umsatz) des Spielers. Eu... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2080/79 E 14. März 1980 VwSlg 5465 F/1980 RS 1 Stammrechtssatz Beim Spiel mit Gewinnmöglichkeit wird mit jedem einzelnen Spiel - bei Spielautomaten mit jedem Dulden seiner Benützung, also mit jeder bestimmungsgemäßen Inbetriebnahme - ein Umsatz bewirkt; es zählt daher jedes Entgelt für das ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin (die früher die Firma N und O Gesellschaft m.b.H. führte; vgl. OZl. 1 bis 4 der Verwaltungsakten) übt ihre Geschäftstätigkeit durch Aufstellung diverser Spielautomaten (auch Geldspielautomaten) bei Gastwirten in Wien und Niederösterreich aus. Nach ihren eigenen Angaben beträgt die Gewinnchance bei Geldspielautomaten durchschnittlich 40 Prozent. Sie behauptet dazu, daß keinerlei Gewinnauszahlungen erfolgten (weder direkt noch indirekt in Form von Konsumationsbere... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1992, 90; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2080/79 E 14. März 1980 VwSlg 5465 F/1980 RS 1 Stammrechtssatz Beim Spiel mit Gewinnmöglichkeit wird mit jedem einzelnen Spiel - bei Spielautomaten mit jedem Dulden seiner Benützung, also mit jeder bestimmungsgemäßen Inbetriebnahme - ei... mehr lesen...
Dem Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung zufolge erzielte der Beschwerdeführer im Prüfungszeitraum (1978 bis 1983) Einnahmen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten mit Gewinnauszahlung, die er gegen Beteiligung der Gastwirte an den Einspielergebnissen in Gaststätten aufgestellt hatte. Der Beschwerdeführer hatte weder Aufzeichnungen über die ausbezahlten Spielgewinne noch über die Freispiel- und "Gamble"-Einsätze geführt. Der Betriebsprüfer ermittelte die Umsätze des Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 491; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2080/79 E 14. März 1980 VwSlg 5465 F/1980 RS 1 Stammrechtssatz Beim Spiel mit Gewinnmöglichkeit wird mit jedem einzelnen Spiel - bei Spielautomaten mit jedem Dulden seiner Benützung, also mit jeder bestimmungsgemäßen Inbetriebnahme - e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 491; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/14 90/15/0064 3 Stammrechtssatz AusfzF der Schätzung der Bemessungsgrundlage für die von einem Spielautomatenaufstellunternehmer aus dem Betrieb der Automaten z... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 491; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH bildet der geltwerte, auch in anderer Weise (zur Konsumation) verwendbare Gewinnanspruch des Spielers das Entgelt für den neuerlichen Spielabschluß (Umsatz) des Spiele... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, welcher im Streitzeitraum unbestrittenermaßen Geschäftsführer der R GesmbH war, wurde mit Haftungsbescheid des Finanzamtes für Körperschaften vom 30. März 1988 als Haftungspflichtiger gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GesmbH im Ausmaß von S 814.555,-- in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheides zu entrichten. In der fristgerecht gegen diesen Bescheid eing... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Es ist regelmäßig davon auszugehen, daß die Umsatzsteuer mit den Preisen für die erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen bezahlt wird, daher für die Abfuhr an das Finanzamt zur Verfügung steht und deshalb die Nichtentrichtung dieser Abgabe aus welc... mehr lesen...
Anläßlich einer u.a. den Spielsalon des Beschwerdeführers betreffenden Betriebsprüfung über die Jahre 1981 bis 1984 und anläßlich einer Nachschau betreffend Umsatzsteuer 1985 bis 1986 traf der Prüfer Feststellungen, die das Finanzamt zur Wiederaufnahme hinsichtlich der Jahre 1981 bis 1984 und zu geänderten Sachbescheiden veranlaßte. Die Veranlagung zur Umsatzsteuer 1985, 1986 (vorläufig) erfolgte unter Zugrundelegung der Ergebnisse der Nachschau. Zu den vom Beschwerdeführer erhobe... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5;
Rechtssatz: Ausf zur Freispieljudikatur (Hinweis E 25.6.1990, 88/15/0027). Vervielfacher hier: Faktor 1,9. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990140235.X02 Im RIS seit 15.01.1991 mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erzielte in den Streitjahren (1985 und 1986) Einnahmen aus der Aufstellung von Glückspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit. Das Finanzamt ermittelte die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer für die Streitjahre durch Vervielfachung der erklärten Umsätze aus dem Automatenverleih mit dem Faktor 1,6. In der unter anderem gegen die Umsatzsteuerbescheide für 1985 und 1986 erhobenen Berufung machte die Beschwerdeführerin, im wesentlichen gestützt auf die Darlegungen von ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 394; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2080/79 E 14. März 1980 VwSlg 5465 F/1980 RS 1 Stammrechtssatz Beim Spiel mit Gewinnmöglichkeit wird mit jedem einzelnen Spiel - bei Spielautomaten mit jedem Dulden seiner Benützung, also mit jeder bestimmungsgemäßen Inbetriebnahme - e... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 394; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH bildet der geltwerte, auch in anderer Weise (zur Konsumation) verwendbare Gewinnanspruch des Spielers das Entgelt für den neuerlichen Spielabschluß (Umsatz) des Spiele... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §184 Abs1;UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 394;
Rechtssatz: AusfzF der Schätzung der Bemessungsgrundlage für die von einem Spielautomatenaufstellunternehmer aus dem Betrieb der Automaten zu entrichtende USt (Höhe des Vervielfachers). ... mehr lesen...
Unternehmensgegenstand der Beschwerdeführerin war in den Streitjahren der Betrieb eines Hotels. Am Stammkapital der Beschwerdeführerin in Höhe von S 10 Mio waren ab 1979 nachstehende Personen wie folgt beteiligt: bis 7.6.1979: N.H. S 9,400.000,-- I.GmbH S 600.000,-- ab 8.6.1979: C.H. ltd. (Schweiz) S 9,400.000,-- D.S. S 600.000,-- 1980: C.H. ltd. S 8,000.000,-- R.B. (Schweiz) S 1,400.000,-- D.S. ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;KStG 1966 §8 Abs1;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/14/0134
Besprechung in:
ÖStZB 1991, 514;
Rechtssatz: Leistungen eines Gesellschafters an die Gesellschaft gegen unangemessen hohes Entgelt stellen eine verdeckt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt einen Automatenverleih. Dem Ergebnis einer die Jahre 1979 bis 1982 betreffenden abgabenbehördlichen Prüfung zufolge erzielte der Beschwerdeführer in dem Prüfungszeitraum Einnahmen aus dem Betrieb verschiedener, in dem von ihm betriebenen Espresso und in Gaststätten aufgestellter Spielautomaten, wie Casino Royal, Ambassador und Admiral. Der Prüfer stellte hiezu unter anderem fest, daß in den Konsumationsgeräten Zählwerke für die getätigten Spiele entweder ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes, betreibt u.a. einen Automatenverleih. Im Anschluß an eine bei der Beschwerdeführerin durchgeführte Betriebsprüfung setzte das Finanzamt Graz-Stadt die Umsatzsteuer für die Jahre 1981 und 1982 fest, wobei es, der Ansicht des Betriebsprüfers folgend, bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage auf die erklärten Erlöse für die Freispiele jeweils einen Vervielfacher von 2,2 anwandte. Mit den gegen diese Bescheide erhobenen Berufun... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 394; AnwBl 1991/3, S 181-182; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH bildet der geltwerte, auch in anderer Weise (zur Konsumation) verwendbare Gewinnanspruch des Spielers das Entgelt für den neuerlichen Spielabs... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 394; AnwBl 1991/3, S 181-182; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0102 E 11. Jänner 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die Einbeziehung von sog "Gamble-Zuschlägen" in die USt-Bemessungsgrundlage ist bei Spielautomaten, die so eingerichtet sind, daß die Spieler einen Spielgewinn ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §3 Abs9;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs5; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 393; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 1 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH bildet der geltwerte, auch in anderer Weise (zur Konsumation) verwendbare Gewinnanspruch des Spielers das Entgelt für den neuerlichen Spielabschluß (Umsatz) des Spiele... mehr lesen...
An der beschwerdeführenden KG sind Dkfm. K. als Komplementär zu 80 Prozent und seine Ehefrau NK. als Kommanditistin zu 20 Prozent beteiligt. Unternehmensgegenstand ist der unentgeltliche Verleih von Informationsfilmen z.B. an Schulen und Vereine. Die Filme werden der Beschwerdeführerin von diversen Institutionen, die an der Verbreitung interessiert sind (Industrieunternehmungen, Ministerien, Pressedienste, ausländische Botschaften etc.) zur Verfügung gestellt. Diese Institutionen beza... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1972 §15 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 752;
Rechtssatz: Geldbeträge, die im Rahmen einer betrieblichen Sphäre aufgrund einer Geschäftsbeziehung zufließen, sind beim Empfänger auch dann steuerlich als Entgelt erfassbar, wenn der Rechtsgrund für die Zahlung im Dunkeln bleibt, es sei denn, da... mehr lesen...
Folgender Sachverhalt ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens unstrittig: Die Beschwerdeführerin liefert ihre Produkte im Inland an diverse Händler, die ihrerseits die Waren teils an andere Händler und teils direkt an Letztverbraucher verkaufen. Den Waren der Beschwerdeführerin liegen Gutscheine in Form von an den Packungen angebrachten "Treuemarken" bei, die dann vom Letztverbraucher auf einer Karte aufzukleben sind (vgl. Blatt 68 der Verwaltungsakten). ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §16 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Das Entgelt (in bezug worauf gemäß § 16 Abs 1 UStG 1972 der Eintritt einer Änderung untersucht werden muß) ist jener Wert, welcher nach der diesbezüglich klaren Aussage des Gesetzes in einer Zweckbindung zur Erlangung der Lieferung (oder sonstigen Leistung) durch den Empfänger derselben vom Unternehmer steht (arg: "um ... zu er... mehr lesen...
Dem Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung zufolge erzielte der Beschwerdeführer im Prüfungszeitraum (1981 und 1982) Einnahmen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten, die er in Gaststätten (gegen Beteiligung der Gastwirte am Einspielergebnis) in den Bundesländern Wien, Niederösterreich, Tirol, Salzburg und Vorarlberg aufgestellt hatte. Als Grundlage für die Bemessung der Umsatzsteuer hatte der Beschwerdeführer die in Wien und Niederösterreich aufgestellten Automaten betreffend die... mehr lesen...
In der Berufungsentscheidung vom 27. Juli 1984, Zl. 6/3-1605/82, ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer als Kursleiter und Kurskoordinator für EDV ein geistiges, urheberrechtlich geschütztes Produkt auf einem bestimmten Fachgebiet (Konzept für die Ausbildung auf Microcomputer) geschaffen und dem Wirtschaftsförderungsinstitut ("WIFI") zur Verfügung gestellt habe. Da somit der Beschwerdeführer das vom WIFI zugeflossene Honorar für "Kurse und Kursvorbereitung" für ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §10 Abs2 Z17;UStG 1972 §4 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 107;
Rechtssatz: Gilt das WIFI jemandem dessen eingebrachtes Know-how und geistige Entwicklungsleistung in der Weise ab, daß es dem Betreffenden andere, laufende Tätigkeiten mit einem über dem Honorarsatz pro Stunde für vortragende Akademiker liegenden Honorar pro aufgewendeter Stunde ... mehr lesen...