Index: L37012 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein32/04 Steuern vom Umsatz60/03 Kollektives Arbeitsrecht
Norm: GetränkeabgabeG Krnt 1992 §3 Abs2;KollV Arbeiter Hotelgewerbe Gastgewerbe Pkt7 litb Sondervereinbarung(Alternativlohnsystem);KollV Arbeiter Hotelgewerbe Gastgewerbe Pkt7 litb;KollV Arbeiter Hotelgewerbe Gastgewerbe Pkt7 litc;UStG 1994 §4 Abs1;UStG 1994 §4 Abs2;VwRallg; Beachte Vorabentscheidungsverfah... mehr lesen...
Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung der Beschwerdeführerin fanden auch Prüfungen bei den mit der Beschwerdeführerin in Organschaft (§ 2 Abs. 2 Z. 2 UStG 1994) stehenden Leasinggesellschaften statt. Diese Gesellschaften schließen als Leasinggeber u.a. Leasingverträge betreffend Kraftfahrzeuge ab. In Schadensfällen beauftragten sie Werkstätten mit der Reparatur, die an sie Rechnungen mit Ausweis der Umsatzsteuer legten, die sie als Vorsteuer abzogen. Von den Leasingnehmern bzw. de... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art7 Abs1;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §12;UStG 1994 §2 Abs2 Z2;UStG 1994 §4 Abs1;
Rechtssatz: Für die Frage, ob es sich bei einer Reparatur über Auftrag des Leasinggebers um eine der Umsatzsteuer unterliegende Leistung des Leasinggebers oder um eine nicht der Umsatzsteuer unterliegende Schadenersatzleistung handelt, ist der konkrete... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine Winzergenossenschaft, die durch Verschmelzung zweier Winzergenossenschaften im Jahr 1969 entstanden ist. Gemäß § 9 der Satzung hat jedes Mitglied mindestens einen Geschäftsanteil zu zeichnen. Ein Geschäftsanteil beträgt S 2.000,--. Der Vorstand der Genossenschaft ist berechtigt, die Anlieferung bzw. Beanspruchung der genossenschaftlichen Einrichtungen von der Zeichnung einer größeren Anzahl von Geschäftsanteilen abhängig zu machen, wobei jedoch für alle... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §6;
Rechtssatz: Im konkreten Fall vermitteln Geschäftsanteile an der abgabepflichtigen Winzergenossenschaft und die mit diesen untrennbar verbundenen Baukostenbeiträge dem einzelnen Genossenschaftsmitglied das satzungsgemäße Recht, die Abgabepflichtige mit bestimmten Mengen seiner Produkte zu beliefern. Mit der Entrichtung des Baukostenbeitrages wir... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin, einer GmbH, welche die Erzeugung von Spritzgussformen zum Betriebsgegenstand hat, fand im Jahr 1995 eine abgabenbehördliche Prüfung über den Zeitraum 1989 bis 1993 statt. Unter Tz 22 des Betriebsprüfungsberichtes vom 8. September 1995 traf der Prüfer Feststellungen betreffend den Ankauf einer Funkenerodiermaschine (im folgenden: Maschine), der den Streitpunkt des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildet. Nach den Ausführungen im Prüfungsb... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2;UStG 1972 §12 Abs2 Z2 lita;UStG 1972 §4 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/15/0068
Rechtssatz: Gewährt eine Kapitalgesellschaft für eine Leistung des Gesellschafters eine überhöhte Gegenleistung und hat dies seine Ursache im Gesellschaftsverhältnis, i... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 5. Jänner 1996 setzte die Abgabenbehörde erster Instanz die Kommunalsteuer für die an die Dienstnehmer des Beschwerdeführers, eines Vereines nach dem Vereinsgesetz, bezahlten Arbeitslöhne fest. Die Statuten des Beschwerdeführers enthalten u.a. folgende Bestimmungen: "§ 1 Name, Sitz und Aufgaben 1. Der Verband führt den Namen "ÖSTERREICHISCHER VERBAND DER MARKENARTIKELINDUSTRIE (Markenartikelverband)" und hat seinen Sitz in Wien. 2. Seine Tätigkeit ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Mai 1995 schrieb die kommunale Abgabenbehörde erster Instanz der Beschwerdeführerin, einem Verein nach dem Vereinsgesetz, Kommunalsteuer (samt Säumniszuschlag) für die von ihr gewährten Arbeitslöhne vor. Bei einer amtlichen Überprüfung am 19. April 1995 sei festgestellt worden, daß die gesamte Tätigkeit der Beschwerdeführerin als unternehmerisch anzusehen sei und daher alle Lohnzahlungen unter die Abgabepflicht fielen. Die Satzung der Beschwerdeführerin enthä... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Fehlen der im UStG zur Beschreibung des Steuergegenstandes notwendigen Definition im § 1 Abs 1 Z 1 UStG, wonach der Umsatzsteuer ua Lieferungen und sonstige Leistungen unterliegen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt, kann nicht geschlossen werden, dass der Rechtsprechung (und Lehre) zur unternehmerischen Tätigkeit ("unternehmerischer Bereich - nichtunternehmerischer Bereich") von Vereinen für den Bereich der Kommunalsteuer... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs2;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;VereinsG 1951;
Rechtssatz: Steuerfreiheit ist nur bei Erfüllung einer Gemeinschaftsaufgabe gegeben, die allen Mitgliedern zugute kommt und sich nicht als besondere Leistung gegenüber den einzelnen Mitgliede... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs2;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §2 Abs1;UStG 1994 §4 Abs1;VereinsG 1951; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/13/0089 E 17. März 1999 RS 7
(hier nur erster, zweiter und letzter Satz) Stammrechtssatz Fördert e... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs2;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §2 Abs1;UStG 1994 §4 Abs1;VereinsG 1951; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1999/03/17 97/13/0089 4 Stammrechtssatz Das Abstellen auf die konkrete Gegenleistung zur Erfüllu... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Abstellen auf die konkrete Gegenleistung zur Erfüllung der unternehmerischen Tätigkeit iSd § 3 Abs 1 KommStG 1993 ergibt sich eindeutig aus den gesetzlichen Materialien zu dieser Gesetzesbestimmung. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (1238 Blg NR 18te GP) ist ein Verein nicht unternehmerisch tätig, so weit er echte Mitgliedsbeiträge erhält. Dies sind solche Beiträge, welche die Mitglieder lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder nach den Satzungen zu entricht... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs2;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §2 Abs1;UStG 1994 §4 Abs1;VereinsG 1951;
Rechtssatz: Besteht die Tätigkeit eines Vereines gerade in der Erbringung von Leistungen gegenüber den Mitgliedern (Bereitstellung von... mehr lesen...
Rechtssatz: Fördert eine Personenvereinigung die wirtschaftlichen Belange ihrer Mitglieder, gilt die - widerlegbare - Vermutung, dass die Beitragsleistungen nicht die Eigenschaft von echten Mitgliedsbeiträgen haben. Diese Vermutung geht dahin, dass die Beitragsleistungen nicht bloß Ausfluss der Mitgliedschaft sind, sondern Gegenleistung für die wirtschaftliche Förderung der Mitglieder durch die Personenvereinigung (Hinweis E 26.1.1993, 89/14/0234; E 28.4.1993, 90/13/0245). Das Mitglied erw... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs2;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §2 Abs1;UStG 1994 §4 Abs1;VereinsG 1951; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH 1999/03/17 97/13/0089 3 Stammrechtssatz Aus dem Fehlen der im UStG zur Beschreibung des Steuerge... mehr lesen...
Index: 10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KommStG 1993 §3 Abs1;KommStG 1993 §3 Abs2;UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §2 Abs1;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §2 Abs1;UStG 1994 §4 Abs1;VereinsG 1951;
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine Vereinigung an ihre Mitglieder dem Wert nach gleiche Leistungen gegen verschieden hoch bemessene Be... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt. Anläßlich seiner Emeritierung übertrug er mit Vereinbarung vom 31. März 1988 die Hauptmietrechte an der Kanzlei sowie die gesamte Kanzleieinrichtung an seine Tochter, die ebenfalls Rechtsanwalt ist. Weiters wurden die Ansprüche aus einer "Reihe laufender Akte" übertragen und der Tochter das Recht eingeräumt, die betreffenden Forderungen "einzuziehen". Die Forderungen wurden einvernehmlich mit S 5,660.000,-- bewertet; da dem Beschwerdeführer aber ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §119 Abs1;BAO §167 Abs2;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ein Vorbringen, wonach die gesamten Außenstände eines Rechtsanwaltes in Millionenhöhe ausschließlich Barauslagenersätze darstellen, ist wirklichkeitsfremd. Es würde nämlich bedeuten, dass der Rechtsanwalt entweder seine gesamte Tätigkeit unentgeltlich ausü... mehr lesen...
Die monatlichen Steueranmeldungen gemäß § 8 des Oö Gemeinde-Getränkesteuergesetzes (LGBl. Nr. 15/1950, hier unter Bedachtnahme auf die Zeitbezogenheit des Abgabenrechtes in der zuletzt durch LGBl. Nr. 22/1988 geänderten Fassung; im folgenden: GetrStG), die von einem Betrieb mit der Etablissementbezeichnung "Hotel Sperl" bei der Abgabenbehörde (Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde) eingereicht wurden, bildeten den Gegenstand einer Abgabenprüfung. Der Prüfbericht vom 24. Juni 1992 ... mehr lesen...
Index: L37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Oberösterreich32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: GdGetränkesteuerG OÖ §4 Abs1 idF 1988/022;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1972 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Bezugnahme auf das UStG 1972 ("Das Entgelt ist nach § 4 Abs 1 und 2 des Umsatzsteuergesetzes 1972, BGBl Nr 322, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl Nr 660/1989, zu bemessen") wurde durch die Novelle LGBl 1992/28 in § 4 Abs ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erhob gegen den erklärungsgemäß ergangenen Umsatzsteuerbescheid 1994 Berufung mit der Begründung: , auf Grund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (1. Juli 1982, Rs 222/81) seien Verzugszinsen als Schadenersatz und somit bei der Umsatzsteuer nicht steuerbar anzusehen. Die Beschwerdeführerin vertrat die Ansicht, daß "Urteile des genannten Gerichtshofes" nicht erst ab dem per Jänner 1995 erfolgten Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, sondern ber... mehr lesen...
Index: E6J20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: 61981CJ0222 Bausystem AG VORAB;ABGB §1333;UStG 1972 §4 Abs1;UStG 1994 §4 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/13/0096 E 4. November 1998 96/13/0118 E 4. November 1998 96/13/0097 E 4. November 1998
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH zum UStG 1972 sind Verzugszinsen umsatzsteuerrechtlich nicht als Scha... mehr lesen...
In der Umsatzsteuererklärung für 1996 gab die Mitbeteiligte einen Umsatz von 364.850 S (aus der Tätigkeit als selbständige Keramikerin) an. Ausgehend von der Rechtsauffassung, es lägen gemäß § 6 Abs. 1 Z. 27 UStG 1994 unecht befreite Umsätze eines Kleinunternehmers vor, wies sie keine Zahllast aus. Das Finanzamt setzte Umsatzsteuer für 1996 in Höhe von 37.434 S - unter Schätzung von Vorsteuern - mit Bescheid fest. Zur Begründung: führte es aus, die Umsätze hätten die Freigrenze de... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §1 Abs1 Z1;UStG 1994 §1 Abs1 Z2;UStG 1994 §4 Abs1;UStG 1994 §4 Abs10;UStG 1994 §4 Abs8;UStG 1994 §6 Abs1 Z27;
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung stellt die in § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 normierte Rechtsfolge dar. Die Voraussetzungen der Rechtsfolge sind dabei zu prüfen, ohne die Rechtsfolge als Ergebnis vorwegzunehmen. Zu diesen Voraussetzungen gehört, daß die Umsätze die... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin verkauft Konfektionsbekleidung. Sie bietet den Kunden die Möglichkeit, beim Einkauf eine Rabattkarte zu verwenden. In den Anträgen auf Ausstellung einer solchen Karte wird ausgeführt: "Mit der X-Karte erhalten Sie 3% Rabatt bei Barzahlung - auf alle Mode-Einkäufe bei (der Beschwerdeführerin). Falls Sie noch keine X-Karte haben, füllen Sie einfach dieses Formular deutlich und lesbar aus. Wenn Sie es gleich an der Information im Markt abgeben, erhalten Sie regel... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §4 Abs1;
Rechtssatz: Grundsätzlich stellen die vereinbarten Entgelte die Steuerbemessungsgrundlage dar (Hinweis Kranich/Siegl/Waba, UStG § 4 Anm 3). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996150229.X02 Im RIS seit 19.02.2002 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Mai 1995 schrieb das Hauptzollamt Klagenfurt der Beschwerdeführerin die kraft Gesetzes entstandene Eingangsabgabeschuld gemäß § 174 Abs. 3 lit. c und Abs. 4 i.V.m. § 3 Abs. 2 ZollG 1988 vor. Die vom Hauptzollamt Klagenfurt durchgeführten Ermittlungen hätten ergeben, daß bei der am 1.Juni 1990 durchgeführten Zollabfertigung eines näher bezeichneten Softwareprogrammproduktes unrichtigerweise ein Wert von CHF 15,00 anstelle des Wertes von NOK 250.000.- erklärt worden... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Mai 1995 schrieb das Hauptzollamt Klagenfurt der Beschwerdeführerin die kraft Gesetzes entstandene Eingangsabgabenschuld gemäß § 174 Abs. 3 lit. a i. V.m. § 3 Abs. 2 ZollG 1988 samt Säumniszuschlag in der Höhe von S 12.506,-- (Einfuhrumsatzsteuer S 12.080,--, AF Beitrag S 181,-- und Säumniszuschlag S 245,--) vor. Die vom Hauptzollamt Klagenfurt durchgeführten Ermittlungen hätten ergeben, daß die Beschwerdeführerin im Jänner 1993 die von einem näher bezeichneten Un... mehr lesen...