RS Vwgh 1990/11/14 86/13/0059

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Veröffentlicht am 14.11.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §15 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1992, 752;

Rechtssatz

Geldbeträge, die im Rahmen einer betrieblichen Sphäre aufgrund einer Geschäftsbeziehung zufließen, sind beim Empfänger auch dann steuerlich als Entgelt erfassbar, wenn der Rechtsgrund für die Zahlung im Dunkeln bleibt, es sei denn, dass wichtige Gründe gegen eine derartige Beurteilung sprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986130059.X02

Im RIS seit

14.11.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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