Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §15 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1992, 752;Rechtssatz
Geldbeträge, die im Rahmen einer betrieblichen Sphäre aufgrund einer Geschäftsbeziehung zufließen, sind beim Empfänger auch dann steuerlich als Entgelt erfassbar, wenn der Rechtsgrund für die Zahlung im Dunkeln bleibt, es sei denn, dass wichtige Gründe gegen eine derartige Beurteilung sprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130059.X02Im RIS seit
14.11.1990