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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §3 Abs9;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/15/0021 E 10. Juli 1989 RS 1Stammrechtssatz
Nach stRsp des VwGH bildet der geltwerte, auch in anderer Weise (zur Konsumation) verwendbare Gewinnanspruch des Spielers das Entgelt für den neuerlichen Spielabschluß (Umsatz) des Spielers.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990150067.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.08.2009