RS Vwgh 1990/11/26 88/15/0030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1990
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §3 Abs9;
UStG 1972 §4 Abs1;
UStG 1972 §4 Abs5;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1991, 394; AnwBl 1991/3, S 181-182;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/15/0102 E 11. Jänner 1988 RS 2

Stammrechtssatz

Die Einbeziehung von sog "Gamble-Zuschlägen" in die USt-Bemessungsgrundlage ist bei Spielautomaten, die so eingerichtet sind, daß die Spieler einen Spielgewinn entweder zur Konsumation oder zum Weiterspielen verwenden können, zulässig (Hinweis E 3.11.1986, 85/15/0221).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988150030.X02

Im RIS seit

26.11.1990

Zuletzt aktualisiert am

31.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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