Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1002;UStG 1972 §11 Abs14;UStG 1972 §11 Abs2;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;VwRallg; Beachte Besprechung in:ÖStZ 2000 S 266;
Rechtssatz: Die Rechnung ist eine Urkunde, mit welcher der Unternehmer über eine Lieferung oder sonstige Leistung abrechnet (vgl § 11 Abs 2 UStG 1972). Die Frage, ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG geforderten Angaben, ist sie nicht als Rechnung iSd § 11 UStG anzusehen und fehlt somit eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug (Hinweis E 25.1.2000, 99/14/0304). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2000:1999140062.X06 ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Der Leistungsempfänger ist nicht in der Lage, ohne Zusammenwirken mit dem leistenden Unternehmer eigenmächtig einen Beleg zu erstellen, dem die Wirkung einer Rechnung iSd § 11 UStG - an eine solche Rechnung ist das Recht auf Vorsteuerabzug geknüpft - zukommt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Konkurs der W-HandelsgmbH mit Kaufvertrag vom 12. August 1997 Miteigentumsanteile an einer in Österreich gelegenen Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum am Geschäftslokal Top 3 und an konkreten Autoabstellplätzen verbunden ist, um den Kaufpreis von 5,1 Mio S sowie das entsprechende Inventar um den Kaufpreis von 700.000 S plus Umsatzsteuer. In der erworbenen Wohnungseigentumseinheit betreibt er ein Restaurant. Die mit 9. Dezember 1997 datierten Rec... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11;UStG 1994 §12 Abs1;
Rechtssatz: Auch die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldete Umsatzsteuer kann nach § 12 Abs 1 UStG 1994 nur dann als Vorsteuer geltend gemacht werden, wenn eine Rechnung iSd § 11 legcit ausgestellt worden ist (Hinweis E 12.12.1988, 87/15/0079, ergangen zum UStG 1972). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit einem am 30. März 1992 abgeschlossenen Kaufvertrag erwarb der Beschwerdeführer von Frau Christine M laut dessen Punkt 1 mit Stichtag vom 1. April 1992 um den beiderseits vereinbarten Kaufpreis von S 1 Mio zuzüglich der ziffernmäßig ausgewiesenen Umsatzsteuer im Ausmaß von 20 % (S 200.000,--), somit S 1,2 Mio, eine näher bezeichnete Tabak-Trafik, wobei darauf hingewiesen wurde, dass in diesem Betrag der sich aus Punkt 2 des Kaufvertrages ergebende Gesamtbetrag für den Warenbestand ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1;UStG 1972 §11 Abs2;UStG 1972 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/15/0084 E 19. Jänner 1984 RS 1 Stammrechtssatz Einer Rechnung muß die Funktion einer Abrechnung über eine Lieferung oder sonstige Leistung zukommen, es muß also der Leistende dem Leistungsempfänger unter Angabe des wesentlichen Inhaltes der Leistung deren Preis in Rechnung stellen ... mehr lesen...
Beim Beschwerdeführer handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein im Sinne der §§ 34 ff BAO, der ein Kinderdorf betreibt. Der Beschwerdeführer führt alljährlich eine Weihnachtsaussendung durch. Dabei wird an Private ein Rundschreiben mit einem Brief, einem Zahlschein als Allonge sowie einer Weihnachtskarte mit einer Zeichnung von Kindern des Kinderdorfes und einem beigelegten Kalender mit Motiven des Kinderdorfes versandt. Die Einnahmen (private Spenden) aus dieser "Weihnachtsausse... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §34;UStG 1972 §12 Abs1;
Rechtssatz: Dass Ersuchsschreiben um Privatspenden - erfahrungsgemäß - nur zu einem relativ geringen Prozentsatz (hier 17 Prozent) zu einem tatsächlichen Spendenaufkommen führen, bedeutet noch nicht, dass dafür getätigte Aufwendungen nicht diesem außerbetrieblichen Bereich des Abgabepflichtigen zuzuordne... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Träger der Krankenversicherung nach § 23 ASVG. In dem für die Jahre 1986 bis 1989 gemäß § 150 BAO erstatteten Bericht hielt der Prüfer fest, die Beschwerdeführerin habe iSd § 135 Abs 4 ASVG den Versicherten Fahrtkostenersätze nach den Tarifen des jeweils billigsten öffentlichen Verkehrsmittels unter Abzug eines Selbstbehaltes gewährt. Für die Auszahlung der Fahrtkostenersätze seien interne Belege erstellt worden. Rechnungen (Fahrscheine) öffentlicher Verkehr... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ASVG §135 Abs4;GSVG 1978 §85 Abs2 litb;GSVG 1978 §85 Abs3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs3;UStG 1972 §12 Abs8;UStG 1972 §6 Z6;
Rechtssatz: Unabdingbare Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach § 12 Abs 8 UStG 1972 ist, dass es sich hiebei um Kostenersätze für solche Leistungen handelt, d... mehr lesen...
Bei der beschwerdeführenden GmbH, die sich mit Heizungs- und Lüftungsbau befasst, fand für den Zeitraum 1982 bis 1984 eine abgabenbehördliche Prüfung statt, mit der auch eine Umsatzsteuernachschau bis zum 31. März 1986 verbunden war. Der Prüfer traf u.a. folgende Feststellungen: Der frühere Alleingesellschafter der Beschwerdeführerin, Dipl.-Ing. Sch., habe seine Geschäftsanteile im Jahr 1982 an Herbert C. abgetreten. Zu diesem Zeitpunkt habe eine Darlehensforderung des Dipl.-Ing.... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §983;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Voraussetzung für den Vorsteuerabzug gem § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 ist, dass von einem Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wird, was bei der bloßen Rückzahlung von Darlehen nicht der Fall ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Wohnungseigentumsgemeinschaft vermietete in den Streitjahren 1990 bis 1992 Garagen, die im Zuge der Errichtung der Eigentumswohnungen in derselben Baulichkeit miterrichtet worden waren, hinsichtlich derer jedoch kein Wohnungseigentum begründet worden war, und die daher im gewöhnlichen Miteigentum der Wohnungseigentümer standen. Mit Rechnung vom 7. Oktober 1991 hatte die bauausführende Gesellschaft der Beschwerdeführerin die Errichtungskosten der "im gemeinsamen ... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §12 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs14;UStG 1972 §3 Abs1;WEG 1975 §1 Abs1;WEG 1975 §13c Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/11/20 94/13/0017 5 Stammrechtssatz Sind Empfänger der Lieferung der Wohnhausanlage iSd § 3 Abs 1 UStG 1972 unbestrittenermaßen die einzelnen Erwerber der mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteile an ei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Gesellschaft ohne Sitz oder Betriebsstätte im Inland, vertreibt pharmazeutische und kosmetische Produkte. In den Umsatzsteuererklärungen 1987 bis 1990 führte sei jeweils einen (dem Normalsteuersatz zugeordneten) Umsatz an, aus welchem sich Umsatzsteuer in Höhe von 9.660 S (1987), 10.800 S (1988), 8.860 S (1989) und 9.700 S (1990) errechnete. Zugleich machte sie in diesen Abgabenerklärungen Vorsteuern in Höhe von insgesamt 1,755.799 S geltend. Mit dem ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §1 Abs1 Z1;UStG 1972 §12 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/01/29 96/15/0066 2
(hier: ohne konkreten Hinweis auf Umsatzmenge) Stammrechtssatz Aus dem Wortlaut des § 12 Abs 1 UStG 1972 ergibt sich, daß einem Unternehmer, der im Inland weder seinen Sitz noch eine Betriebsstätte hat, nur dann das Recht auf Vorsteuerabzug eingeräumt ist, wenn er im Inland... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Bei der Beschwerdeführerin, die das Handelsgewerbe betreibt, fand im Jahr 1993 eine Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen für den Zeitraum 4-9/1993 statt. Im Prüfungsbericht (Nr. 147/93) wird unter Tz 16 ausgeführt, für den Wareneinkauf von Sinterwerkstoffen und Gelee-Royal geltend... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1972 §11 Abs1 Z3;UStG 1972 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Enthält der Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid (Verweigerung des Vorsteuerabzuges) keine über die Behauptungsebene hinausgehenden Feststellungen dahin, welche Bezeichnungen hinsichtlich der gegenständlichen Waren allgemein im Geschäftsverkehr verwendet werden, so kann der Bescheid nicht auf die Nichterfüllung der Vorausset... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Beim Beschwerdeführer wurde anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellt, daß er im Juli 1995 von der M-GmbH bezogene "Aurela-Parfumöle" an Ali Al-Tararwa Trading group, Kuwait, geliefert habe. Als der Beschwerdeführer am 11. Juli 1995 die Produkte persönlich bei der M-G... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Beim Beschwerdeführer wurde anläßlich einer abgabenbehördlichen Prüfung festgestellt, daß er im Juli 1995 von der M-GmbH bezogene "Aurela-Parfumöle" an Ali Al-Tararwa Trading group, Kuwait, geliefert habe. Als der Beschwerdeführer am 11. Juli 1995 die Produkte persönlich bei der M-G... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/28 96/15/0220 4 Stammrechtssatz Der Vorsteuerabzug hat zur Voraussetzung, daß über die tatsächlich erbrachte Leistung eine Rechnung im Sinn des § 11 UStG 1994 gelegt worden ist (Hinweis: Kolacny/Mayer, UStG 1994, § 12 Anm 2). Es muß also die Lieferung erfolgt sein und eine Rechnung vor... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/28 96/15/0220 4 Stammrechtssatz Der Vorsteuerabzug hat zur Voraussetzung, daß über die tatsächlich erbrachte Leistung eine Rechnung im Sinn des § 11 UStG 1994 gelegt worden ist (Hinweis: Kolacny/Mayer, UStG 1994, § 12 Anm 2). Es muß also die Lieferung erfolgt sein und eine Rechnung vor... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit dem angefochtenen Bescheid wird im Instanzenzug die Umsatzsteuer 1995 für die Beschwerdeführerin festgesetzt. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt: Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung sei festgestellt worden, daß die Beschwerdeführerin im Juli 1995 von EL sowie von de... mehr lesen...
Der Beschwerdefall steht im Zusammenhang mit den unter der Bezeichnung "Vorsteuerschwindel des Werner Rydl" durch zahlreiche Medienberichte und Publikationen in der Öffentlichkeit bekannten Vorgängen. Mit dem angefochtenen Bescheid wird im Instanzenzug die Umsatzsteuer 1995 für die Beschwerdeführerin festgesetzt. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt: Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung sei festgestellt worden, daß die Beschwerdeführerin im Juli 1995 von EL sowie von de... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §16;
Rechtssatz: Liegt eine Diskrepanz zwischen tatsächlich gelieferter Ware und der in der Rechnung ausgewiesenen Ware vor, so ist der Vorsteuerabzug - bis zur Berichtigung der Rechnung - nicht gegeben (Hinweis E 16.12.1998, 96/13/0202). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:19... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/28 96/15/0220 4 Stammrechtssatz Der Vorsteuerabzug hat zur Voraussetzung, daß über die tatsächlich erbrachte Leistung eine Rechnung im Sinn des § 11 UStG 1994 gelegt worden ist (Hinweis: Kolacny/Mayer, UStG 1994, § 12 Anm 2). Es muß also die Lieferung erfolgt sein und eine Rechnung vor... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Rechnungen, die nicht über die tatsächlich gelieferten Gegenstände, sondern über ein aliud erstellt worden sind, vermitteln kein Recht auf Vorsteuerabzug. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1999140023.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1;UStG 1994 §16;
Rechtssatz: Liegt eine Diskrepanz zwischen tatsächlich gelieferter Ware und der in der Rechnung ausgewiesenen Ware vor, so ist der Vorsteuerabzug - bis zur Berichtigung der Rechnung - nicht gegeben (Hinweis E 16.12.1998, 96/13/0202). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:19... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: UStG 1994 §11 Abs1 Z3;UStG 1994 §12 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/05/28 96/15/0220 4 Stammrechtssatz Der Vorsteuerabzug hat zur Voraussetzung, daß über die tatsächlich erbrachte Leistung eine Rechnung im Sinn des § 11 UStG 1994 gelegt worden ist (Hinweis: Kolacny/Mayer, UStG 1994, § 12 Anm 2). Es muß also die Lieferung erfolgt sein und eine Rechnung vor... mehr lesen...