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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs1 Z3;Rechtssatz
Enthält der Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid (Verweigerung des Vorsteuerabzuges) keine über die Behauptungsebene hinausgehenden Feststellungen dahin, welche Bezeichnungen hinsichtlich der gegenständlichen Waren allgemein im Geschäftsverkehr verwendet werden, so kann der Bescheid nicht auf die Nichterfüllung der Voraussetzung des § 11 Abs 1 Z 3 UStG 1972 gestützt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150062.X01Im RIS seit
20.11.2000