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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34;Rechtssatz
Dass Ersuchsschreiben um Privatspenden - erfahrungsgemäß - nur zu einem relativ geringen Prozentsatz (hier 17 Prozent) zu einem tatsächlichen Spendenaufkommen führen, bedeutet noch nicht, dass dafür getätigte Aufwendungen nicht diesem außerbetrieblichen Bereich des Abgabepflichtigen zuzuordnen wären. (Hier: Der Abgabepflichtige ist ein gemeinnütziger Verein im Sinne der §§ 34 ff BAO, der ein Kinderdorf betreibt.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150110.X01Im RIS seit
20.11.2000