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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11;Rechtssatz
Der Leistungsempfänger ist nicht in der Lage, ohne Zusammenwirken mit dem leistenden Unternehmer eigenmächtig einen Beleg zu erstellen, dem die Wirkung einer Rechnung iSd § 11 UStG - an eine solche Rechnung ist das Recht auf Vorsteuerabzug geknüpft - zukommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999140062.X02Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013