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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §983;Rechtssatz
Voraussetzung für den Vorsteuerabzug gem § 12 Abs 1 Z 1 UStG 1972 ist, dass von einem Unternehmer eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wird, was bei der bloßen Rückzahlung von Darlehen nicht der Fall ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994130053.X03Im RIS seit
20.11.2000