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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §11;Rechtssatz
Auch die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldete Umsatzsteuer kann nach § 12 Abs 1 UStG 1994 nur dann als Vorsteuer geltend gemacht werden, wenn eine Rechnung iSd § 11 legcit ausgestellt worden ist (Hinweis E 12.12.1988, 87/15/0079, ergangen zum UStG 1972).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999140304.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013