RS Vwgh 2000/1/25 99/14/0304

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Veröffentlicht am 25.01.2000
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1994 §11;
UStG 1994 §12 Abs1;

Rechtssatz

Auch die für Lieferungen und sonstige Leistungen geschuldete Umsatzsteuer kann nach § 12 Abs 1 UStG 1994 nur dann als Vorsteuer geltend gemacht werden, wenn eine Rechnung iSd § 11 legcit ausgestellt worden ist (Hinweis E 12.12.1988, 87/15/0079, ergangen zum UStG 1972).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999140304.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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