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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §11 Abs1 Z3;Rechtssatz
Liegt eine Diskrepanz zwischen tatsächlich gelieferter Ware und der in der Rechnung ausgewiesenen Ware vor, so ist der Vorsteuerabzug - bis zur Berichtigung der Rechnung - nicht gegeben (Hinweis E 16.12.1998, 96/13/0202).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999140023.X02Im RIS seit
20.11.2000