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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs1;Beachte
Besprechung in:ÖStZ 2000 S 266;Rechtssatz
Die Steuerschuld nach § 11 Abs 14 UStG 1972 hat zur Voraussetzung, dass eine solche Rechnung erstellt wird, die formal die Voraussetzungen des § 11 Abs 1 legcit erfüllt. Der Zweck der Regelung des § 11 Abs 14 UStG 1972 liegt darin, einem unberechtigten Vorsteuerabzug - eine Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - vorzubeugen (Hinweis zum UStG 1994 Ruppe, UStG/2, § 11 Tz 147).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999140062.X05Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013