Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;KStG 1988 §7 Abs2;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Es ist zu unterscheiden zwischen jederzeit im betrieblichen Geschehen (zB durch Vermietung) einsetzbaren Gebäuden einer Kapitalgesellschaft einerseits und deren Gebäuden, die schon ihrer Erscheinung nach (etwa besonders repräsen... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Der Behörde kann nicht entgegen getreten werden, wenn sie in einem Verzicht der Gesellschaft auf eine gegenüber dem Gesellschafter bestehende Forderung eine objektive Vermögenszuwendung erblickt hat. Ebenso wenig kann ihr entgegengetreten werden, wenn sie aus dem Verzicht auf die... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Ein die verdeckte Ausschüttung ausschließender Vorteilsausgleich liegt zwar vor, wenn dem Vorteil, den die Gesellschaft ihrem Gesellschafter einräumt, ein Vorteil gegenübersteht, den der Gesellschafter der Gesellschaft gewährt, Voraussetzung für einen steuerlich anzuerkennenden V... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH. Ihr Betriebsgegenstand ist das Umschmelzen und Legieren von Metallen und die Weiterentwicklung von Leichtbauwerkstoffen. Alfred K, ein Gesellschafter der Beschwerdeführerin, und dessen Ehefrau Anneliese K hatten mit Kaufvertrag vom 9. März 1995 eine Liegenschaft erworben, die aus einem ehemaligen Schulgebäude und einer Grünfläche bestand. Mit Mietvertrag vom 10. April 1995 vermieteten sie die Liegenschaft auf unbestimmte Dauer an die Bes... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/15/0021
Besprechung in:
GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Eine verdeckte Ausschüttung setzt die Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung voraus, wobei die Zuwendung eines Vorteils an den Anteilsin... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2005/15/0021
Besprechung in:
GeS aktuell 9/2007, S 390-402;
Rechtssatz: Verdeckte (Gewinn)Ausschüttungen sind Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus ihrem Vermögen in einer nicht als Gewinnausschüttung erkennbaren Form außer der ... mehr lesen...
Gesellschafter der beschwerdeführenden GmbH war die E-KG. Deren Kommanditist mit einem Anteil von DM 500.000,-- war Karl G, deren Komplementärin mit einem Anteil von DM 1.000,-- die K-GmbH. Die Beteiligung des Karl G an der Beschwerdeführerin betrug sohin mittelbar ca. 99 %. Karl G war auch Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, der K-GmbH und der E-KG. Die C-AG hatte sich an der Beschwerdeführerin mit einer Einlage von 5 Mio. S als stille Gesellschafterin beteiligt. Laut Gesellschaf... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §20 Abs1 Z1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;KStG 1988 §8 Abs2;UStG 1994 §12 Abs2;
Rechtssatz: Dem privaten Wohnbedarf dienende Wohngebäude können durch zwei Vorsteuerausschlussregelungen des § 12 Abs 2 UStG 1994 in der Stammfassung erfasst werden. Sie führen einerseits iSd § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG zu Lieferungen bzw. sonstigen Leistu... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft mbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 18. Dezember 1979 gegründet. Gesellschafter waren je zu einem Viertel H.B., deren Stiefsohn P.B., F.G. und ein vierter Gesellschafter. Die Beschwerdeführerin nahm mit einer als "Pachtvertrag" überschriebenen Vereinbarung vom 18. Dezember 1979 eine Liegenschaft samt darauf befindlichem Altgebäude in Bestand, in welchem vorher H.B., die zivilrechtliche Eigentümerin dieser L... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/13/0022 E 14. Dezember 2005 RS 2
(hier nur erster, vorletzter und letzter Satz) Stammrechtssatz Verdeckte Ausschüttungen sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an Anteilsinhaber, die das Einkommen der Körperschaft vermindern und ihre Wurzel... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (in der Folge: Beschwerdeführerin) betreibt eine Werbeagentur. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden überwiegend "Fund-Raising-Aufträge" für gemeinnützige Vereine übernommen, um diesen Fördermittel durch die Zuführung von unterstützenden Mitgliedern zu beschaffen. Die Zielgruppe ist dabei die gesamte Bevölkerung des Bundesgebietes. Geschäftsführerin ist Gertrude K., sie ist an der Beschwerdeführerin zu 99 % beteiligt. Ewald S., Steuerberater der Beschwerdeführe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Gewinnausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Diese Ursache wird an Hand eines Fremdvergleiches ermittelt. Dass e... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;KStG 1988 §8 Abs2;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Rechtsbeziehung auch unter Fremden in gleicher Weise zu Stande gekommen und abgewickelt worden wäre, ist eine Tatfrage und daher auf Grund entsprechender Erhebungen in freier Beweiswürdigun... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21;BAO §22;BAO §23;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und deren Gesellschaftern werden an jenen Kriterien gemessen, die für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen entwickelt wurden. Die Vereinbarung muss demnach nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, eine... mehr lesen...
Die F GmbH wurde mit Stichtag 31. Dezember 2002 gemäß Art. II UmgrStG in die beschwerdeführende GmbH & Co KG (in der Folge: Beschwerdeführerin) umgewandelt. Bei der Verteilung des Bilanzgewinnes des Jahres 1998 wurde beschlossen, eine Ausschüttung vorzunehmen, mit der sämtliche in der Bilanz per 31. Dezember 1998 ausgewiesenen "Gewinnvorträge und unversteuerte Rücklagen" abgedeckt werden sollten. Mit Umlaufbeschluss vom 24. Februar 2000 wurde für diese Gewinnausschüttung an die Ge... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1;EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs12;EStG 1988 §4 Abs4;HGB §229 Abs2;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:Taxlex Nr. 3/2007, S 91 - S 93; ÖStZ 7/2009, 153-157; ÖStZ 4/2008, 64-69;
Rechtssatz: Wird Stammkapital einer Kapitalgesellschaft herabgesetzt und zurückgewährt... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: GmbHG §82 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:Taxlex Nr. 3/2007, S 91 - S 93; ÖStZ 7/2009, 153-157; ÖStZ 4/2008, 64-69;
Rechtssatz: Gewinnausschüttungen von Körperschaften beeinflussen gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 das Einkommen der Körperschaft nicht. Dies ergibt sich schon aus dem System der Einkommensbesteuerung von Kö... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Besprechung in:Taxlex Nr. 3/2007, S 91 - S 93; ÖStZ 7/2009, 153-157; ÖStZ 4/2008, 64-69;
Rechtssatz: Die Gewinnausschüttung steht im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Betrieb, gilt sie doch die durch die Gesellschafter erbrachte Kapitalüberlassung ab. Zwar bedingt es das System einer Körperschaftsbe... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft betreibt das Malergewerbe. Ihr gegenüber ergangene Abgabenbescheide für das Jahr 1993 bildeten den Gegenstand des schon mit dem hg. Erkenntnis vom 25. September 2002, 2002/13/0040, entschiedenen Beschwerdefalles. In einem mit dem 29. September 2000 datierten Bericht über das Ergebnis einer die Jahre 1994 bis 1997 erfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurden in hier noch interessierender Hinsicht folgende Feststellungen getroffen: "T... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §93 Abs2 Z1 lita;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/13/0174 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/13/0015 E 31. Mai 2006 RS 4
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Zu den kapitalertragsteuerpflichtigen Kapitalerträgen im Sinne des § 93 Abs. 2 Z. 1 lit. a EStG 1988... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/13/0174 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/15/0010 E 23. September 2005 RS 1 Stammrechtssatz Die Wertung von Leistungsbeziehungen zwischen Körperschaften und ihren Mitgliedern als betriebliche Vorgänge setzt nach der Recht... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/13/0174
Rechtssatz: Entscheidendes Merkmal einer verdeckten Ausschüttung ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkom... mehr lesen...
Über das Vermögen der H GmbH wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 2. März 2000 das Konkursverfahren eröffnet. Ende März 2000 wurde eine bei der H GmbH durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung abgeschlossen, bei welcher es zu beträchtlichen Nachforderungen kam. Im Konkursverfahren meldeten die Gläubiger Forderungen im Gesamtbetrag von ca. 3,3 Mio. S an, davon war die Republik Österreich hinsichtlich aushaftender Abgabenverbindlichkeiten mit rund S 1,6 Mio. der grö... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/14/0122
Rechtssatz: Subjektive Voraussetzung einer verdeckten Ausschüttung ist eine auf Vorteilsgewährung an einen Gesellschafter gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Im Jahr 1993 war die Ö GmbH ebenso wie die D GmbH bis 22. September 1993 eine 100%ige Tochtergesellschaft der A Aktiengesellschaft. Mit Vertrag vom 22. September 1993 verkaufte die A Aktiengesellschaft sämtliche Anteile an der D GmbH an die S GmbH, an der mittelbar über weitere Gesellschaften Werner M. beteiligt war. Mit Vertrag vom 23. September 1993 erwarb Werner M. von der Ö GmbH eine in Höhe von rund S 80 Mio bestehende Forderung., welche diese an die D GmbH hatte, um S ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/14/0125
Rechtssatz: Unter verdeckten Ausschüttungen im Sinn des § 8 Abs. 2 KStG 1988 sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen (Vermögensvorteile) einer Körperschaft an ihre Anteilsinhaber zu verst... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH hat ab dem Jahr 1985 Asphaltierungsarbeiten durchgeführt und in diesem Zusammenhang Spezialbitumen eingesetzt, zu dessen Herstellung auch Gummimehl Verwendung fand. Geschäftsführer der Beschwerdeführerin war DI Tibor N; ihre Geschäftsanteile wurden treuhändig vom Rechtsanwalt Dr. Otto P. gehalten. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung der Jahre 1984 bis 1992 wurde die Feststellung getroffen, dass Dr. Otto P. als Treuhänder für die in Vaduz situierte ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0191 2002/13/0233 2002/13/0192 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0056 E 31. März 2000 RS 1 Stammrechtssatz Unter einer verdeckten Gew... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0191 2002/13/0233 2002/13/0192
Rechtssatz: Eine verdeckte Ausschüttung setzt definitionsgemäß die Vorteilszuwendung einer Körperschaft an eine Person mit Gesellschafterstellung oder gesellschafterähnlicher Stellung (Anteils... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;UStG 1972 §12 Abs2 Z2 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0191 2002/13/0233 2002/13/0192 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/15/0067 E 27. Mai 1999 VwSlg 7406 F/1999 RS 5 Stammrechtssatz Gewährt eine Kapitalgesellschaft für eine L... mehr lesen...