Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Überlässt eine GmbH die Nutzung ihr gehörender Räumlichkeiten dem Geschäftsführer für dessen private Wohnzwecke als weitere Entlohnung seiner Geschäftsführungstätigkeit und erbringt damit insgesamt ein angemessenes Entgelt für ihr gegenüber erbrachte Leistungen, ist dieses Entgelt auf Seiten der GmbH betrieblich veranlasst. Aus der S... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Um zu beurteilen, ob (und in welchem Ausmaß) die Überlassung der Nutzung an den Wohnräumen eine Entlohnung für die Geschäftsführertätigkeit oder eine (verdeckte) Ausschüttung darstellt, ist zunächst die Gesamtentlohnung des Geschäftsführers betragsmäßig festzustellen. Dazu ist dem Barlohn des Geschäftsführers der Wert der Überlassung... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita
Rechtssatz: Wie der VwGH etwa im Erkenntnis vom 1. September 2015, 2012/15/0105, ausgesprochen hat, steht der GmbH der Vorsteuerabzug für die zu Wohnzwecken überlassenen Räume zu, wenn sich erweist, dass der Vorteil aus der Nutzung der Wohnung - als Dienstwohnung des Gesellschafter-Geschäftsführe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita
Rechtssatz: Liegen jederzeit im betrieblichen Geschehen (insbesondere durch Vermietung an Fremde) einsetzbare Räumlichkeiten vor und findet der Marktpreis für die Wohnungsnutzung in einer fremdüblichen Gesamtentlohnung des Gesellschafter-Geschäftsführers zu weniger als der Hälfte Deckung, so wird... mehr lesen...
1 Bei der Revisionswerberin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die mit Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft vom 14. Februar 2006 von der O Privatstiftung als deren 100 %iger Gesellschafterin gegründet wurde, fand eine den Zeitraum März bis Dezember 2007 betreffende Umsatzsteuerprüfung statt. Der Prüfer stellte fest, die Revisionswerberin habe auf einem in anspruchsvoller Grün- und Hanglage befindlichen Grundstück in der Stadt G ein besonders repräsentatives... mehr lesen...
1 Die Eheleute MS und HS sind Gesellschafter der Revisionswerberin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und Hälfteeigentümer eines Grundstücks. Mit Bescheid der Baubehörde vom 22. September 2008 wurde MS und HS die Baubewilligung für die Revitalisierung eines auf dem Grundstück befindlichen Objekts erteilt. Zur tatsächlichen Revitalisierung kam es damals nicht. 2 Mit Bescheid vom 18. Mai 2015 erteilte die Baubehörde der Revisionswerberin die Baubewilligung für d... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §115 Abs1KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Die verdeckte Ausschüttung "an der Wurzel", für die auch ein relevantes, aber unter 50 % liegendes Abweichen von einem als angemessen anzusehenden Mietentgelt ausreichend ist, bedarf der Sachverhaltsfeststellung, dass das Gebäude (etwa als besonders repräsentatives Wohnhaus) ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita
Rechtssatz: Für die umsatzsteuerlichen Folgen einer "klassischen" verdeckten Ausschüttung kommt es entscheidend darauf an, ob die tatsächlich vereinbarte und gezahlte Miete überwiegend oder nicht überwiegend von der als angemessen zu erachtenden Renditemiete abweicht (vgl. VwGH 23.2.2010, 2007/15... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs3EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litaKStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §10UStG 1994 §12 Abs10UStG 1994 §2 Abs132006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art117 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0004 E 7. Dezember 2020 RS 1 Stammrechtssatz Die dem persönlichen Wohnbedürfnis eines Steuerpflichtigen dienende eigene Wohnung ... mehr lesen...
Index: E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §2 Abs161994CJ0230 Renate Enkler VORAB Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0004 E 7. Dezember 2020 RS 2 Stammrechtssatz Die Einräumung der laufenden Nutzung an einer Wohnimmobilie durch eine Körperschaft an ihr nahestehende Personen kann zunächst eine bloße Gebrauchsüberlassung darstellen, die keine un... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art168a Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0004 E 7. Dezember 2020 RS 5 Stammrechtssatz Seit Inkrafttreten von Art. 168a Abs. 1 MwSt-RL 2006/112/EG beinhaltet zusätzlich zu § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 (vgl. zur Darlegung der unions... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 litaUStG 1994 §2 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0004 E 7. Dezember 2020 RS 3 Stammrechtssatz Liegt das Bild einer wirtschaftlichen (unternehmerischen) Tätigkeit (und keine bloße Gebrauchsüberlassung) der Körperschaft vor, ist im Bereich der Überlassung von Wohnimmobilien durch eine K... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0004 E 7. Dezember 2020 RS 6 Stammrechtssatz Für den Fall der "klassischen" verdeckten Ausschüttung durch Nutzungsüberlassung gilt: Wird ein (jederzeit im betrieblichen Geschehen einsetzbares) Wohngebäude zwar dem Gesellschafter vermietet, aber erfolgt ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0004 E 7. Dezember 2020 RS 4 Stammrechtssatz Wie der VwGH etwa in den Erkenntnissen vom 19. März 2013, 2009/15/0215, und vom 27. Juni 2018, Ra 2017/15/0019, ausgeführt hat, ist bei von der Körperschaft nicht fremdüblich den Gesellschaftern (Stiftern) zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0004 E 7. Dezember 2020 RS 8 Stammrechtssatz Aus der Judikatur des VwGH ergibt sich, dass es im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung an eine der Körperschaft nahestehende Person in drei Fällen zu einer Versagung des Vorsteuerabzuges kommen kann. Bei... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §28KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita Beachte Besprechung in:SWK 12/2021, S. 729-735; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0004 E 7. Dezember 2020 RS 7 Stammrechtssatz Im Erkenntnis vom 10. Februar 2016, 2013/15/0284, hat der VwGH unter Bezugnahme auf das Erkenntnis 2007/15/0003 klargestellt, dass mit... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 litaUStG 1994 §4 Abs9 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0004 E 7. Dezember 2020 RS 9 Stammrechtssatz Für die "klassische" verdeckte Ausschüttung und auch für jene an der Wurzel gilt: Kommt es zum Vorsteuerausschluss gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994, unterliegt die Vermietungstätigkeit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 litaUStG 1994 §2 Abs1
Rechtssatz: Für die Frage, ob eine bloße Gebrauchsüberlassung an den Gesellschafter (causa societis) oder eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Umsatzsteuer vorliegt, muss ein Vergleich zwischen den Umständen, unter denen das Wohngebäude im gegenständlichen Fall den Gesells... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita
Rechtssatz: Die Ausschüttung an der Wurzel verlangt ein Gebäude, das schon seiner Erscheinung nach für den privaten Bedarf der Gesellschafter bestimmt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020150067.L13 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita
Rechtssatz: Liegt eine "klassische" verdeckte Ausschüttung vor, kommt es für die umsatzsteuerlichen Folgen entscheidend darauf an, ob die tatsächlich vereinbarte und gezahlte Miete überwiegend oder nicht überwiegend von der als angemessen zu erachtenden Miete abweicht. Ein Anwendungsfall des Vors... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist - wie sich aus den (teilweise dislozierten) Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) in Übereinstimmung mit den Revisionsausführungen zum Sachverhalt ergibt - die österreichische Handelsgesellschaft eines Konzerns. Im Zuge einer Konzernrestrukturierung wurde aus der in Österreich ansässigen Vorgängergesellschaft mit Spaltungsstichtag 31. März 2007 zunächst der Immobilienbereich vom „Handelsbetrieb/Marken“ und sodann zum Stichtag 30. September 20... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Zur Beurteilung der Fremdüblichkeit von Leistungsbeziehungen zwischen nahestehenden Gesellschaften bedarf es insbesondere dann einer besonders exakten Leistungsbeschreibung, wenn der Vertragsgegenstand in der Erbringung schwer fassbarer Leistungen (z.B. "Bemühungen", Beratungen, Kontaktvermittlung, Know-how-Überlassung) besteht (vgl.... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende GmbH wies in ihren Bilanzen für die Jahre 2008 und 2009 unter der Position „Geldverrechnung“ Forderungen in Höhe von 123.100 € (2008) und 160.000 € (2009) aus. In den parallel durchgeführten Veranlagungsverfahren für die beiden Jahre teilte die revisionswerbende GmbH auf Nachfrage des Finanzamtes vom 12. Mai 2011 mit, die Forderungen seien auf „Verrechnungen“ mit den beiden Gesellschaftern zurückzuführen; mit diesen „Verrechnungen“ sei die „Auslagerung v... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Der Ansicht, die Umstände der Darlehenshingabe durch die GmbH (insbesondere fehlende Vereinbarungen hinsichtlich Darlehensrückzahlung, Zinssatz, Zinsfälligkeiten und Sicherheiten) seien nicht fremdüblich, ist entgegenzuhalten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aufgrund dieser Umstände nicht von vornh... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH bedarf es in Fällen der vorliegenden Art, wenn zu vermuten ist, dass auf Grund des zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft bestehenden Naheverhältnisses Zahlungen erfolgten, die an einen Außenstehenden nicht unter den gleichen Bedingungen geleistet worden wären, der Prüfung, worin... mehr lesen...
1 Nach den unbestrittenen Feststellungen des Bundesfinanzgerichts erwarb die revisionswerbende GmbH am 15. September 2010 Wohnungseigentum an einem Penthouse um 740.000 EUR zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. In der Zeit zwischen Oktober 2010 und September 2011 nahm sie Adaptierungen an dem Objekt vor, sodass sich die Investitionskosten auf insgesamt 855.377,30 EUR zuzüglich 20 % Umsatzsteuer beliefen. 2 Die ausgewiesene Umsatzsteuer machte die Revisionswerberin für die Wirtschaftsja... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine GmbH, die - soweit vom Bundesfinanzgericht festgestellt - "Mieterlöse daraus" erzielt, "dass sie bebaute Liegenschaften von der an ihr mittelbar beteiligten Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG) pachtet und einzelne Wohnungen an Mieter weitervermietet". An ihr ist zu 100% eine GmbH beteiligt, deren einziger Gesellschafter die Kultusgemeinde ist. 2 Im Bericht vom 27. Juli 2011 über eine bei der Revisionswerberin durchgeführte Außenprüfung, zu... mehr lesen...
1 In die im April 2008 gegründete revisionswerbende GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Unternehmensberatung ist, wurde aus Anlass ihrer Gründung unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Art. III UmgrStG das nicht protokollierte Einzelunternehmen ihres zum damaligen Zeitpunkt alleinigen Gesellschafters und Geschäftsführers mit dem Geschäftsbereich der Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation eingebracht. Die Einbringungsbilanz wies auf der Grundlage... mehr lesen...
1 In den Streitjahren 2007 bis 2011 war YY einziger Gesellschafter und Geschäftsführer der mitbeteiligten GmbH. Im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, dass der Alleingesellschafter Einkünfte aus einem Beratungsvertrag mit der S und einem Vertrag mit der C über die mitbeteiligte Partei abgerechnet habe. Nach Ansicht des Prüfers seien die Einkünfte dem YY zuzurechnen und die Erträge der mitbeteiligten Partei daher entsprechend zu kürzen. Auch fänden sich in d... mehr lesen...
1 Die M KG schloss mit einer Leasinggesellschaft einen Leasingvertrag (sale and lease back) über eine Betriebsliegenschaft (bebautes Grundstück). Der Vertrag wurde am 14. bzw. 21. Dezember 1989 unterschrieben und konnte von der Leasingnehmerin frühestens nach Ablauf von 12 Jahren gekündigt werden. Im Leasingvertrag war vereinbart, dass die Leasingnehmerin berechtigt sei, den Leasinggegenstand nach Ablauf dieser 12 Jahre zum kalkulierten Restwert zu erwerben. 2 Mit Schreiben ... mehr lesen...