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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/14/0122Rechtssatz
Subjektive Voraussetzung einer verdeckten Ausschüttung ist eine auf Vorteilsgewährung an einen Gesellschafter gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:2002140010.X01Im RIS seit
11.12.2006