RS Vwgh 2006/11/16 2002/14/0010

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Veröffentlicht am 16.11.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §8 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/14/0122

Rechtssatz

Subjektive Voraussetzung einer verdeckten Ausschüttung ist eine auf Vorteilsgewährung an einen Gesellschafter gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002140010.X01

Im RIS seit

11.12.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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