1 Bei der mitbeteiligten Partei, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wurde eine Außenprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte unter anderem fest, ein Gesellschafter der mitbeteiligten Partei habe mit Kaufvertrag vom 20. Juni 1997 zwei aneinandergrenzende Liegenschaften im Ausmaß von insgesamt 7.363 m² um 2,298.900 S (167.067,58 €) erworben und der mitbeteiligten Partei - nach erfolgter Zusammenlegung der Liegenschaften - ein Baurecht an der Gesamtliegenschaft auf zehn ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2 UStG 1994 §12 Abs2 Z2 litaUStG 1994 §2 Abs1 KStG 1988 § 8 heute KStG 1988 § 8 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 KStG 1988 § 8 gültig von 01.01.2017 bis 30.12.2021 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2 UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita KStG 1988 § 8 heute KStG 1988 § 8 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 KStG 1988 § 8 gültig von 01.01.2017 bis 30.12.2021 zuletzt geä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §28 KStG 1988 §8 Abs2 UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita EStG 1988 § 28 heute EStG 1988 § 28 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 EStG 1988 § 28 gültig von 15.08.2015 bis 19.07.2022 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §28 KStG 1988 §8 Abs2 UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita EStG 1988 § 28 heute EStG 1988 § 28 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022 EStG 1988 § 28 gültig von 15.08.2015 bis 19.07.2022 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §119 EStG 1988 §28 KStG 1988 §8 Abs2 UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita BAO § 119 heute BAO § 119 gültig ab 01.01.1962 EStG 1988 § 28 heute ... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E0930100032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EURallg KStG 1988 §8 Abs2 UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita32006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art168a Abs1 KStG 1988 § 8 heute KStG 1988 § 8 gültig ab 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 227/2021 ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §184 EStG 1988 §4 Abs4 KStG 1988 §8 Abs2 BAO § 184 heute BAO § 184 gültig ab 01.01.1962 EStG 1988 § 4a heute ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27EStG 1988 §4EStG 1988 §4 Abs12EStG 1988 §93KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Die Behandlung eines Vorgangs bei der Gewinnermittlung der Gesellschaft für Zwecke der Körperschaftsteuer und dessen Behandlung bei den Gesellschaftern für Zwecke der Kapitalertragsteuer kann unterschiedlich sein. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass ein für Körperschaftsteue... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27EStG 1988 §4 Abs12KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Bei verdeckten Vorteilszuwendungen einer Gesellschaft an ihre Gesellschafter ist grundsätzlich von einer verdeckten Ausschüttung auszugehen, außer es wird der Nachweis erbracht, dass eine Einlagenrückzahlung vorliegt (vgl. etwa VwGH 5.2.2021, Ro 2019/13/0027; 22.11.2018, Ra 2018/15/0037). ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27EStG 1988 §4EStG 1988 §4 Abs12EStG 1988 §93KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Weder vermag das Fehlen eines Gewinns noch das Vorhandensein ausreichender Einlagen das Vorliegen einer nicht kapitalertragsteuerpflichtigen Einlagenrückzahlung rechtlich zu begründen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2022:RA20191300... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4EStG 1988 §93KStG 1988 §8 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/15/0037 E 22. November 2018 RS 5 Stammrechtssatz Verdeckte Ausschüttungen setzen das Vorliegen eines Gewinnes nicht voraus (vgl. Jakom/Marschner EStG, 2018, § 27 Tz 47; Doralt/Ruppe, Steuerrecht I11, Tz 977). European Case Law Identifier... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine im Jahr 2006 gegründete und im Firmenbuch eingetragene GmbH, an der zunächst die Gesellschafter-Geschäftsführer W und V jeweils zur Hälfte beteiligt waren. Die Gesellschaft führt seit dem Jahr 2006 die Bezeichnung TS als Firmenschlagwort und ist seitdem ausschließliche Verwenderin des dazugehörigen Bildzeichens TS. Eine gesonderte Verwendung des Firmenschlagworts und des Bildzeichens durch die Gesellschafter oder „andere Personen“ erfolgte zu ke... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Das entscheidende Merkmal einer verdeckten Ausschüttung iSd § 8 Abs. 2 KStG 1988 ist die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverwendung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben, was an Hand eines Fremdvergleiches zu ermittel... mehr lesen...
1 Die Revisionswerberin ist eine GmbH, an der W zu 75% und seine Lebensgefährtin M zu 25% beteiligt sind. Im Jahr 2013 erwarb die Revisionswerberin ein Reihenhaus, für das sie einen Vorsteuerabzug geltend machte. Nach einer Außenprüfung erkannte das Finanzamt den Vorsteuerabzug nicht an, weil die Anschaffung des Reihenhauses durch die Revisionswerberin tatsächlich der privaten Wohnversorgung der beiden Gesellschafter gedient habe. Die geltend gemachten Vorsteuerbeträge aus den ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 litaUStG 1994 §2 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0004 E 7. Dezember 2020 RS 8 (hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Aus der Judikatur des VwGH ergibt sich, dass es im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung an eine der Körperschaft nahestehende Person in drei Fällen zu einer V... mehr lesen...
Index: E6J32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §2 Abs161994CJ0230 Renate Enkler VORAB
Rechtssatz: In Fällen einer Gebrauchsüberlassung ist zu prüfen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt. Anhaltspunkte für die erforderliche Abgrenzung zwischen wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten finden sich im Urteil des EuGH vom 26. September 199... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 litaUStG 1994 §2 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0067 E 7. Dezember 2020 RS 11 (hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Für die Frage, ob eine bloße Gebrauchsüberlassung an den Gesellschafter (causa societis) oder eine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne der Umsatzsteuer vorliegt, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §2 Abs1
Rechtssatz: Bei der Prüfung, ob eine bloße Gebrauchsüberlassung vorliegt, ist das vereinbarte und tatsächlich gezahlte Mietentgelt nur einer der Faktoren, die zu berücksichtigen sind (vgl. VwGH 10.2.2016, 2013/15/0284). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2021:RA... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2016, 2013/13/0080, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis hat der Verwaltungsgerichtshof den im ersten Rechtsgang ergangenen Bescheid des unabhängigen Finanzsenates wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. 2 Im fortgesetzten Verfahren erteilte das Bundesfinanzgericht dem Finanzamt einen Ermittlungsauftrag, mit dem u.a. nähere Erhebungen zum Baufortschri... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: BAO §115BAO §167 Abs2BAO §280 Abs1 liteBAO §93 Abs3 litaKStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita
Rechtssatz: Die Sachverhaltsgrundlage für eine rechtliche Einstufung eines Gebäudes oder bestimmter Räume eines Gebäudes als außerbetriebliches Vermögen bedarf einer die konkreten Umstände des Ei... mehr lesen...
Index: E3L E0930100032/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs3EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litaKStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §10UStG 1994 §12 Abs10UStG 1994 §2 Abs132006L0112 Mehrwertsteuersystem-RL Art117 Abs2 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0004 E 7. Dezember 2020 RS 1 (hier ohne den Klammerausdruck im letzten Satz) Stammrechtssatz Die dem persönlichen Wohnbedürfnis ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita
Rechtssatz: In Fällen von Luxusimmobilien, die auf die persönlichen Bedürfnisse des Gesellschafters zugeschnitten sind und grundsätzlich die Voraussetzungen für eine "Ausschüttung an der Wurzel" erfüllen würden, liegt kein steuerneutrales Vermögen vor, welches zu einem Vorsteuerausschluss führt, ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 litaUStG 1994 §2 Abs1
Rechtssatz: Im Bereich der Überlassung von Wohnimmobilien durch eine Körperschaft an nahestehende Personen ist sowohl für die Körperschaftsteuer als auch für die Umsatzsteuer gesondert zu prüfen, ob der Vorgang eine verdeckte Ausschüttung darstellt (§ 8 Abs. 2 KStG 1988), was geg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2020/15/0004 E 7. Dezember 2020 RS 4 Stammrechtssatz Wie der VwGH etwa in den Erkenntnissen vom 19. März 2013, 2009/15/0215, und vom 27. Juni 2018, Ra 2017/15/0019, ausgeführt hat, ist bei von der Körperschaft nicht fremdüblich den Gesellschaftern (Stiftern) zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: KStG 1988 §8 Abs2UStG 1994 §12 Abs2 Z2 lita
Rechtssatz: Entscheidend für die Frage der Fremdüblichkeit der Miete ist, ob die vereinbarte Miete von der als angemessen erachteten Miete, der Renditemiete, abweicht. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist die Höhe der Renditemiete daraus abzuleiten, "was unter einander fremd gegenüberstehenden Pe... mehr lesen...
1 Mit Abtretungsvertrag vom 9. März 2009 veräußerte die Mitbeteiligte ihre 51%ige Beteiligung an der E GmbH an die R GmbH. Der Kaufpreis von 473.181,80 € sollte laut Zahlungsvereinbarung mit einem Betrag von 20.000 € an die Mitbeteiligte und mit einem Betrag von 453.181,80 € an ihren Alleingesellschafter ausbezahlt werden, welchem die Mitbeteiligte die Forderung zediert hatte. 2 Im Jahresabschluss der Mitbeteiligten für das Jahr 2009 wurden 20.000 € als Veräußerungserlös... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte GmbH hat - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - im Jahr 2009 ein Betriebsgebäude errichtet und in Betrieb genommen, in welchem sich auch die Privatwohnung des Geschäftsführers HG und seiner Familie befindet, wobei sie dafür in den Wirtschaftsjahren 2009 (1. September 2008 bis 31. August 2009) und 2010 (1. September 2009 bis 31. August 2010) den vollen Vorsteuerabzug auch für den privat genutzten Teil des Gebäudes in Anspruch nahm. Das Aus... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Einem Geschäftsführer einer GmbH gebührt - selbst ohne Vorliegen einer Vereinbarung - eine angemessene Entlohnung. Hinsichtlich der steuerlichen Folgen des Geschäftsführerbezuges stehen daher nicht formelle Vereinbarungen im Vordergrund, vielmehr ist auf die Angemessenheit abzustellen (VwGH 21.10.1999, 97/15/0198, 0199, mwN). Bezügli... mehr lesen...