1 Die mitbeteiligte Partei ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die nach den unbestrittenen Feststellungen des Bundesfinanzgerichts im Oktober 2005 gegründet wurde und deren alleinige Gesellschafterin eine Gemeinde ist. Geschäftsgegenstand der Mitbeteiligten ist u.a. der Ankauf und die Vermietung von Grundstücken, insbesondere die Vermietung von Gebäuden für Schulzwecke und für Zwecke eines Kindergartens. 2 Die Gemeinde übertrug der mitbeteiligten Gesellschaft das... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis behob das Bundesfinanzgericht an den Mitbeteiligten A gerichtete Bescheide des Finanzamts betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 2004 bis 2010 sowie 1-6/2011 samt Säumniszuschlägen zu diesen Abgaben ersatzlos. Das Bundesfinanzgericht sprach aus, eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof sei nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. 2 Zum entscheidungswesentlichen Sachverhalt verwies das Bundesfinanzgericht eingangs auf sein Erkenntn... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Fürstentum Liechtenstein (in der Folge als X FL bezeichnet). Sie ist (durch Verschmelzung) Rechtsnachfolgerin einer österreichischen GmbH (in der Folge X GmbH). Strittig im Verfahren sind steuerliche Konsequenzen aus (behaupteten) Leistungen zwischen der X FL und der X GmbH. 2 Nach den Sachverhaltsannahmen des Bundesfinanzgerichts wurde die X GmbH mit Gesellschaftsvertrag vom 23. Jänner 1995 gegründet; Gesellschafte... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte GmbH erwarb nach den unstrittigen Feststellungen des Bundesfinanzgerichts mit Vertrag vom 21. Dezember 2009 von der konzernzugehörigen (italienischen) I Srl. eine 99%ige Beteiligung an der konzernzugehörigen (österreichischen) L GmbH. Die Finanzierung des Kaufpreises von 35,74 Mio. EUR erfolgte u.a. mit Hilfe eines Darlehens der ebenfalls konzernzugehörigen II AB in Höhe von 29,74 Mio. EUR. Seit dem Jahr 2010 bilden die Mitbeteiligte als Gruppenträgerin und di... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte kann auf die Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. September 2007, 2004/15/0166, und vom 23. Februar 2010, 2005/15/0148 und 0149, verwiesen werden. Die genannten Erkenntnisse betrafen die Körperschaftsteuer der Jahre 1993 bis 1997. Die nunmehrige Revisionswerberin ist Rechtsnachfolgerin der seinerzeit beschwerdeführenden GmbH. Strittig ist im nunmehrigen - die Jahre 2001, 2002 und 2004 betreffenden - Verfahren u.a. neuerlich das Vorliegen verdeckte... mehr lesen...
1 In der Niederschrift über die Schlussbesprechung anlässlich der Außenprüfung vom 5. Juli 2010 wurde u.a. festgehalten, die C GmbH habe im Juli 2005 ein Grundstück im Ausmaß von 897 m2 erworben. In den darauf folgenden Jahren (2006 bis 2008) habe die C GmbH auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus errichten lassen. Die Gesamtkosten für das Objekt würden ca. 2,5 Mio EUR inklusive Umsatzsteuer betragen. Das Gebäude sei im Jahr 2008 fertig gestellt worden und diene seit Juni 2008 ... mehr lesen...
1 In der Niederschrift über die Schlussbesprechung anlässlich der Außenprüfung vom 5. Juli 2010 wurde u.a. festgehalten, die Revisionswerberin habe im Juli 2005 ein Grundstück im Ausmaß von 897 m2 erworben. In den darauf folgenden Jahren (2006 bis 2008) habe die Revisionswerberin auf diesem Grundstück ein Einfamilienhaus errichten lassen. Die Gesamtkosten für das Objekt würden ca. 2,5 Mio EUR inklusive Umsatzsteuer betragen. Das Gebäude sei im Jahr 2008 fertig gestellt worden und... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Mit Mietvertrag vom 4. März 1985 hat die Beschwerdeführerin Liegenschaften aus der Konkursmasse einer ehemaligen Metallgießerei vom seinerzeitigen Masseverwalter angemietet, um dort über mehr als ein Jahrzehnt eine Gießerei zu betreiben. In der Folge dienten die Liegenschaften nur mehr der Modelltischlerei und der Lagerhaltung für den weiterhin betriebenen Handel mit Gusserzeugnissen. Alleingesellschafter-Geschäftsführer der Beschwerdeführerin war DI HZ. Am 4. Dezember 1986 erwarb DI ... mehr lesen...
Im Rahmen einer die Jahre 2001 bis 2003 betreffenden Außenprüfung der beschwerdeführenden Partei wurden u.a. folgende Feststellungen getroffen: "Tz. 1 Allgemein 100% Gesellschafter/Geschäftsführer ist (S). Die (beschwerdeführende Partei) wurde Ende 2001 gegründet. Die Tätigkeit des bisherigen Einzelunternehmens (S) wird ab diesem Zeitpunkt von der (beschwerdeführenden Partei) durchgeführt (...) Von der Gesellschaft mbH wurden sämtliche Dienstnehmer des Einzelunternehmens übernomm... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH führt ein Steuerberatungsunternehmen und ermittelte im Streitzeitraum ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr (Bilanzstichtag 30. September). Bei der Beschwerdeführerin fand im Jahr 1996 eine abgabenbehördliche Prüfung statt, die zu Feststellungen führte, die zum Teil auch noch die Streitpunkte im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren bilden. Dabei handelt es sich u.a. um die Feststellungen im Prüfungsbericht vom 26. ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist im Bereich der "Halbstoff-Erzeugung" für die Papier- und Kosmetikindustrie tätig. An der Beschwerdeführerin sind Frau IP - sie ist zugleich auch Geschäftsführerin - zu 25% und ihr Lebensgefährte WH zu 75% beteiligt. Anlässlich einer den Zeitraum 1996 bis 2000 umfassenden Buch- und Betriebsprüfung traf der Prüfer u.a. die Feststellung, die - 1989 gegründete - Beschwerdeführerin habe 1992 in N., H-Straße, ein Baugrundstück (3.455 m2) gekauft und darauf e... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §93 Abs3 litaEStG 1988 §28EStG 1988 §4 Abs1EStG 1988 §93 Abs2 Z1 litaKStG 1988 §8 Abs2
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 16. Mai 2007, 2005/14/0083, ausgeführt hat, ist bei den (nicht fremdüblich) den Gesellschaftern zur Nutzung überlassenen Gebäuden einer Kapitalgesellschaft zu untersch... mehr lesen...
An der 1986 gegründeten Beschwerdeführerin, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, waren im Streitzeitraum das Ehepaar Alois K und Barbara K und deren beide Kinder zu je 25% beteiligt. Geschäftsführer der Beschwerdeführerin waren Alois K und Barbara K. Im März 1987 wurde der seit 1968 in Form eines Einzelunternehmens geführte Betrieb des Alois K in die Beschwerdeführerin eingebracht und von dieser bis 1992 unverändert fortgeführt. 1992 gründete die Beschwerdeführerin mit einem e... mehr lesen...
Die Anteile an der beschwerdeführenden GmbH - sie ermittelt den Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr mit Bilanzstichtag 31. März - wurden zu 99,9% von ihrem Geschäftsführer HO gehalten. Sie führte in ihren Büchern ein Verrechnungskonto für HO, auf welchem bis zum Jahr 1993 ein Forderungsstand gegenüber HO von ca 4 Mio angewachsen ist. In den Bilanzen der Beschwerdeführerin (Bilanzstichtag jeweils 31. März) stellt sich die weitere Entwicklung des Verrechnungskontos wie folgt ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eine GmbH mit dem Unternehmensgegenstand gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern. Die B-GmbH übertrug mit Abtretungsvertrag vom 23. Dezember 1994 der D-Projektmanagement GmbH alle Anteile an der Beschwerdeführerin mit Ausnahme eines geringfügigen Minderheitsanteiles. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer folgende Feststellung: "Verdeckte Ausschüttungen: a) Projekt 'V-Straß... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Spruchsenates der Finanzstrafbehörde erster Instanz wurde der Beschwerdeführer - in Abwesenheit - für schuldig erkannt, er habe als für die abgabenrechtlichen Belange verantwortlicher Geschäftsführer der Z. GmbH vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht bewirkt, dass Abgaben, die selbst zu berechnen seien, ganz oder teilweise nicht entrichtet worden seien, indem er deren Einbehaltung, Anmeldung und Abfuhr... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/14/0066 E 26. April 2006 RS 2 Stammrechtssatz Dass ein Schuldner nicht mehr gewillt ist, eine Schuld zu bedienen, führt als solches nicht zum Wegfall der Verbindlichkeit. Das gilt auch dann, wenn das Schuldverhältnis zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem Gesellschafter besteht. Ein solcher Vorgang fü... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §95 Abs4;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/14/0066 E 26. April 2006 RS 3 Stammrechtssatz Verzichtet eine Kapitalgesellschaft causa societatis zu Gunsten eines Gesellschafters auf eine ihm gegenüber bestehende Forderung, so liegt im Zeitpunkt des (allenfalls schlüssigen) Verzichts eine verdeckte Ausschüttung vor, für welche Kapital... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, deren Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, wurde im Jahr 2001 einer die Jahre 1997 bis 1999 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung sowie einer die Zeiträume Juli 1999 bis November 2000 umfassenden Umsatzsteuernachschau unterzogen. Dabei ergab sich umsatzsteuerlich, dass geltend gemachten Vorsteuern die Abzugsfähigkeit zu versagen sei, weil die Rechnungen von umsatzsteuerlich nicht erfassten Vertragspartnern ausgestellt worden waren, die keine Verzic... mehr lesen...
In einem Bericht über das Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung vom 14. Juli 2000 (Prüfungszeitraum 1994 bis 1998) wird der Betriebsgegenstand der beschwerdeführenden GmbH mit "Holding" sowie "Wertpapierhandel" umschrieben. Alleingesellschafter und Geschäftsführer war Anton J. Unter "Sonstige Feststellungen" wird in Tz 15 des Prüfungsberichtes ausgeführt, für die Wirtschaftsjahre 1994 und 1995 seien die Jahresabschlüsse von einer Wirtschaftstreuhandgesellschaft erstellt worden, w... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs1;EStG 1988 §95;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0028
Rechtssatz: Für die Zurechnung einer verdeckten Ausschüttung an den Gesellschafter kommt es darauf an, ob, wann und in welcher Höhe ihm ein vermögenswerter Vorteil zugeflossen ist (vgl. z.B. Doralt/Ruppe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/13/0028 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0055 E 29. Jänner 2003 RS 2(hier nur zweiter Satz) Stammrechtssatz Wie von Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Werilly, Tz 40 zu § 8 KStG 1988, zutreffend dargestellt wird, führt die Erscheinungsform übe... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH hatte im Streitzeitraum die Betriebsberatung und die Unternehmensvermittlung zum Unternehmensgegenstand. Sie gehörte der A.-Unternehmensgruppe an, mit der an ihr zu 51 % beteiligten, in Deutschland (in H.) ansässigen Muttergesellschaft und einer ebenfalls in H. ansässigen Schwestergesellschaft (an der die Muttergesellschaft zu 96 % beteiligt war). Im Bericht vom 3. August 1998 über das Ergebnis einer abgabenbehördlichen Prüfung (Prüfungszeitraum 1990 b... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §93 Abs2;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2007/14/0002 E 25. Juni 2007 RS 1 Stammrechtssatz Zu den kapitalertragsteuerpflichtigen Kapitalerträgen im Sinne des § 93 Abs. 2 EStG 1988 zählen auch verdeckte Ausschüttungen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988, worunter alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuw... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Zuwendung eines Vorteils an einen Anteilsinhaber kann auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird. Für die Annahme einer verdeckten Ausschüttung ist dabei die im erhobenen Sachverhalt gedeckte Feststellung, wer Empfänger der Zuwendung gewesen ist, erforderlich. Ist diese Person nich... mehr lesen...
Die Gemeinschuldnerin (im Folgenden: M. Warenhandels GmbH), über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 28. Dezember 2001 der Konkurs eröffnet wurde, hatte u.a. die Erzeugung von Metall- und Stahlwaren, den Apparatebau, das Emaillieren von Metallwaren sowie den Handel mit Waren aller Art zum Unternehmensgegenstand. Einem Bericht über eine abgabenbehördliche Prüfung vom 23. Dezember 1997 (Prüfungszeitraum 1993 - 1995) ist zu entnehmen, dass an der M. Warenhande... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Unter verdeckten Ausschüttungen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegenen Zuwendungen einer Körperschaft an den Anteilsinhaber zu verstehen, die das Einkommen der Körperschaft mindern und ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Verdeckte Ausschüttungen können... mehr lesen...
Im angefochtenen Bescheid wird ausgeführt, die Beschwerdeführerin sei mit Gesellschaftsvertrag vom 10. Dezember 1982 gegründet worden und betreibe eine Handelsagentur. Gesellschafter seien zu 25 % Dr. M. und zu 75 % dessen Ehefrau. Eine für die Jahre 1994 und 1995 durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung habe für den Veranlagungszeitraum 1995 verdeckte Ausschüttungen in Höhe von 2,976.941 S (216.342,74 EUR) festgestellt. Nach dem dazu von der Betriebsprüfung ermittelten Sachverha... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Durch die strittige Darlehensgewährung seitens der beschwerdeführenden GmbH an die niederländische C-BV, deren Geschäftsführerin die beschwerdeführende GmbH war, hat eine drohende Geschäftsführerhaftung vermieden werden können. Ausführungen, dass damit, ungeachtet der Frage einer Fremdüblichkeit der Ausgestaltung als Darlehen, eine ... mehr lesen...