Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Nach dem Urteil des deutschen Bundesfinanzhofes vom 9. August 1989, I R 4/84, BStBl 1990 II 237, wurde eine Spende an den Gesellschafter nicht der Betriebsausgabenabzugregelung für begünstigte Spenden nach § 11 Nr. 5 Buchstabe a des seinerzeitigen deutschen KStG 1968 zugeordnet, weil eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliege. Der V... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Tritt die Körperschaft in Rechtsbeziehungen zur ihren Gesellschaftern, so kann es zu einer Vermischung zwischen der Sphäre der Erzielung von Einkünften und jener der Einkommensverwendung kommen. Das ist der Fall, wenn eine Vermögensverschiebung zwischen Körperschaft und Anteilsinhaber nicht (nur) in der Einkünfteerzielung begründet ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Verdeckte Ausschüttungen sind (wie offene Ausschüttungen) Einkommensverwendung der Körperschaft (Hinweis Beiser, Steuern2, 165). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2004:2001140166.X03 Im RIS seit 10.05.2004 Zuletzt aktualisiert am 2... mehr lesen...
Im Bericht über eine bei der beschwerdeführenden GmbH durchgeführte abgabenbehördliche Prüfung wurde neben den Beteiligungsverhältnissen der Gesellschafter der Beschwerdeführerin (bis März 1986 Franz B zu 100 %, danach bis Juni 1992 seine Schwester Jutta F zu 100 %, danach wieder Franz B zu 52 % neben seiner Ehefrau und Tochter zu je 24 %) unter anderem festgehalten, dass das von Franz B im Jahr 1979 gemietete Geschäftslokal bei Gründung der GmbH im November 1981 an diese um monatlich... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Eine verdeckte Ausschüttung setzt einen subjektiven, auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentschluss der Körperschaft voraus (Hinweis E 3. August 2000, 96/15/0159). Die Absicht der Vorteilsgewährung kann sich schlüssig aus den Umständen des Einzelfalles ergeben. European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Die im Dezember 1992 gegründete I GmbH war auf dem Gebiet der Infrarottechnologie tätig. Bis zum 31. Oktober 1994 war Axel F Alleingesellschafter (Stammeinlage S 500.000) und vertretungsbefugter Geschäftsführer. Dieser war auch Alleingesellschafter von Gesellschaften in Deutschland (S GmbH und S GmbH & Co KG) und in der Schweiz (S AG). Betriebsgegenstand dieser Gesellschaften war die Verwertung von Infrarottechnologie. Bei der S AG handelte es sich um eine Schweizerische Gesellsch... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Schuldrechtliche Beziehungen zwischen zwei Gesellschaften, die jeweils im Eigentum desselben Alleingesellschafters stehen, können grundsätzlich mit steuerlicher Wirkung anerkannt werden. Anderes gilt allerdings, wenn im Rahmen solcher Vertragsbeziehungen Vermögensvorteile zugewendet werden, die ih... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war mit 91,97 % an der Gesellschaft beteiligter Geschäftsführer der F. GmbH. Mit Vertrag vom 23. Juli 1996 wurde das Vermögen der GmbH auf den Beschwerdeführer übertragen. Anlässlich einer (vor der Vermögensübertragung durchgeführten) abgabenbehördlichen Prüfung bei der GmbH wurde in dem gemäß § 150 BAO erstatteten Bericht festgehalten, dass der Mehrheitsgesellschafter-Geschäftsführer größere Beträge aus der Gesellschaft "entnommen" habe. Am Jahresende habe d... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §983;BAO §21;BAO §22;BAO §23;EStG 1988 §27 Abs1 Z1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/13/0121 E 31. März 1998 RS 2
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz An die Anerkennung von Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Gesellschaft... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betrieb im Streitzeitraum einen Handel mit Kühlmöbeln und Gastronomiegeräten. Streitpunkt im verwaltungsgerichtlichen Verfahren bildet die steuerliche Berücksichtigung von Provisionszahlungen im Zusammenhang mit so genannten Ostgeschäften und deren Beurteilung als verdeckte Ausschüttungen gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988 (mit der Folge der Verpflichtung zur Zahlung von Kapitalertragsteuer) durch die belangte Behörde. Im zur Zl. 2003/13/0143) angefochtenen Be... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs4;KStG 1988 §11;KStG 1988 §12;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2003/13/0144
Rechtssatz: Für den Fall, dass Provisionsaufwendungen bei der Körperschaft nicht zum Abzug als Betriebsausgabe zugelassen werden, bedeutet dies nicht automatisch eine verdeckte Ausschüttung... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) betreibt einen von der B KG gepachteten Zimmereibetrieb. Sie wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 25. März 1988 von Walter B, dessen Ehefrau Katharina B, deren Sohn Ing. Walter B und dessen Ehefrau Manuela B gegründet. Die Gesellschafter waren zu je 25 % am Stammkapital beteiligt. Walter B und Ing. Walter B wurden zu Geschäftsführern bestellt. Den beiden Geschäftsführern wurden am 3. April 1988 gleich lautende Pensionszusage... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/13/0241 E 7. Februar 1990 VwSlg 6479 F/1990 RS 1 Stammrechtssatz Rückstellungen einer Kapitalgesellschaft für Pensionsansprüche eines geschäftsführenden Gesellschafters sind nach der ständigen Judikatur des VwGH verdeckte Gewinnausschüttungen und demgemäß nach § 8 Abs 1 KStG bei Ermittlung d... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH (im Folgenden: Beschwerdeführerin) schloss am 14. Jänner 1986 (mit Wirkung vom 1. Juli 1985) mit dem Land S (im Folgenden: Bestandgeberin) über die rund 3.800 m2 großen Liegenschaften EZ 84 und EZ 594, KG L, (im Folgenden: Liegenschaft) einen Bestandvertrag auf unbestimmte Zeit ab, wobei sie auf die Ausübung ihres Kündigungsrechtes innerhalb der ersten zehn Jahre verzichtete. Es wurde vereinbart, dass der Bestandgeber ua zur Auflösung des Bestandverhältniss... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer führten in der Rechtsform einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht ein Architekturbüro. Zum Stichtag 31. Dezember 1992 schied der Erstbeschwerdeführer wegen seiner Pensionierung aus dieser Gesellschaft, die steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft (§ 22 Z 3 EStG 1988) bildete, aus. An den nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelten laufenden Einkünften der Gesellschaft waren im Streitjahr der Erstbeschwerdeführer mit 25 % und der Zweitbeschwerdeführer mit 75 %... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §93;GmbHG §15;GmbHG §18 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/15/0073 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0018 E 27. Mai 1999 RS 3 Stammrechtssatz Zur Verwirklichung einer verdeckten Gewinnausschüttung bedarf es rechtlich ein... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §27 Abs1 Z1;EStG 1988 §93;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/15/0073
Rechtssatz: Unter einer verdeckten Ausschüttung versteht man alle nicht ohne weiteres als Ausschüttung erkennbaren Zuwendungen (Vorteile) einer Körperschaft an die unmittelbar oder mittelbar beteiligte... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1;EStG 1988 §22 Z3;EStG 1988 §24 Abs1 Z2;EStG 1988 §37 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Es ist keine unsachliche Differenzierung darin zu erblicken, dass der Mitunternehmer, der seine Tätigkeit einstellt, einkommensteuerrechtlich anders behandelt wird als der seine Tätigkeit fortsetzende Mitunternehmer, zumal b... mehr lesen...
Anlässlich der bei der beschwerdeführenden Steuerberatungsgesellschaft mbH (in der Folge nur: Beschwerdeführerin) durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung traf der Prüfer ua folgende Feststellungen: Rückstellungen für Schadenersatzverpflichtungen: Unterlagen im Zusammenhang mit Rückstellungen für Schadenersatzverpflichtungen gegenüber Klienten für noch nicht entdeckte Beratungsfehler seien unter Bezugnahme auf die berufsrechtliche Verschwiegenheitsverpflichtung nicht vorgeleg... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/15/0247
Rechtssatz: Auch Zinsen, die einer Kapitalgesellschaft durch die Hingabe eines zinsenlosen Darlehens an einen Gesellschafter entgehen, bewirken eine verdeckte Ausschüttung. Dies gilt auch für eine unverzinsliche Verrechnungsforderung der... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1966 §8 Abs1;KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/15/0247 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/13/0107 E 26. September 2000 RS 1
(hier nur der erste Satz) Stammrechtssatz Verdeckte Gewinnausschüttungen iSd § 8 Abs 1 KStG 1966 sind alle außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gew... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 12. Oktober 1999 forderte das Finanzamt vom Beschwerdeführer gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 die für den Sohn Rene, geboren am 28. September 1978, für den Zeitraum Oktober 1996 bis August 1999 ausbezahlte Familienbeihilfe und den für diesen Zeitraum gewährten Kinderabsetzbetrag im Gesamtbetrag von 75.700 S zurück. In der Bescheidbegründung wird ausgeführt, dass für Kinder die das 18. Lebensjahr vollendet haben und selbst Einkünfte von mehr als 3.899 S monatlich beziehen, ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung gegen die Vorschreibung von Kapitalertragsteuer für die Jahre 1990 und 1991 ab und verwies zur Begründung: weitgehend auf die Berufungsentscheidung (des Berufungssenates I) vom selben Tag betreffend die Vorschreibung von Umsatz-, Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 1990 und 1991 gegenüber derselben Beschwerdeführerin. Das gegen den letztgenannten Bescheid geführte Beschwerdeverfahren wurde mit Beschluss vom... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §95 Abs2;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Für die Haftung für Kapitalertragsteuer kommt es nicht darauf an, welcher Person (hier der Gesellschafterin unmittelbar oder einer ihr nahe stehenden Person) die verdeckte Ausschüttung zuzurechnen ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2003:1999140297.X02 ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Die Ansicht, dass der Gewinn, den eine GmbH im Jahr 1996 erwirtschaftet und im Jahr 1997 (teilweise) ausgeschüttet hat, beim Empfänger der Ausschüttung dem Jahr 1996 zuzurechnen sei, missachtet das aus der Rechtspersönlichkeit der Kapitalgesellschaft abzuleitende, zwischen Gesellschaft und Gesellschafter herrschende Trennungsprinzip... mehr lesen...
Die CBS GmbH mit Sitz in S. (in der Folge: CBS-S), die sich mit dem Handel von Kosmetikprodukten befasst, wurde mit Gesellschaftsvertrag 1984 gegründet. Gesellschafterin ist die CBS AG in Liechtenstein. Die Geschäftsführung obliegt seit Errichtung der CBS-S dem Beschwerdeführer und von 1989 bis 1997 auch Rudolf G. Mit Bescheid vom 22. Juli 1998 ordnete das Finanzamt gemäß § 232 BAO in das Vermögen der CBS-S die Sicherstellung der Gewerbesteuer 1992 bis 1994, Körperschaftsteuer 19... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §93;EStG 1988 §95;KStG 1988 §8 Abs2;
Rechtssatz: Kapitalerträge in Form verdeckter Gewinnausschüttungen setzen voraus, dass es sich um außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung gelegene Zuwendungen einer Körperschaft handelt, welche ihre Wurzeln in der Anteilsinhaberschaft haben und den Anteilsinhabern der Körperschaft zugerechnet werden. ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH betreibt das Unternehmen der Gebäudeverwaltung und Realitätenvermittlung. Strittig ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die steuerrechtliche Beurteilung der Nutzung einer Ferienwohnung (Eigentumswohnung) in Mondsee durch die Gesellschafter der Beschwerdeführerin als verdeckte Ausschüttungen im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 sowie eine im erstangefochtenen Bescheid für das Jahr 1991 vorgenommene Korrektur der Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch Hinzurech... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/13/0109
Rechtssatz: Eine Vorteilsgewährung in Form einer verdeckten Ausschüttung liegt auch dann vor, wenn die Kapitalgesellschaft einem Fremden den Vorteil neben einem ohnedies angemessenen Bezug nicht gewährt hätte (Hinweis E 17.2.1993, 89/14/0... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: KStG 1988 §8 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/13/0109
Rechtssatz: Verdeckte Ausschüttungen sind Vorteile, die eine Gesellschaft ihren Gesellschaftern aus ihrem Vermögen in einer nicht als Gewinnausschüttung erkennbaren Form außer der Dividende oder sonstigen offenen Gewinnverteilung unter we... mehr lesen...