Norm
ABGB §365 DRechtssatz
Durch den Zuspruch eines Betrages für "Wirtschaftserschwernis", daß ist für den Nachteil, den der Enteignete als Benützer eines Gemeindeweges durch den Bau einer neuen den Gemeindeweg überquerenden Straße, derentwegen auch ihm Grundfläche enteignet wurden, erleidet, wurde das Gesetz offenbar verletzt, weil der Ursachenzusammenhang mit der Enteignung fehlt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0087784Dokumentnummer
JJR_19620919_OGH0002_0050OB00241_6200000_001