RS OGH 1966/8/30 8Ob222/66, 1Ob138/13w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.08.1966
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Norm

EisbEG §4 A

Rechtssatz

Der Rechtssatz, dass der Antragsteller, der die Wertfestsetzung nach der Verwendungsmöglichkeit und nicht nach der tatsächlichen Verwendung der von der Enteignung betroffenen Grundstücke begehrt, nicht gleichzeitig verlangen kann, dass ihm auch der Wertverlust oder die wirtschaftlichen Erschwernisse vergütet werden, die er dadurch erleidet, dass sich die Enteignung auf die Weiterverwendung der Grundstücke in der bisherigen Art nachteilig auswirkt, wird aufrecht erhalten.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 222/66
    Entscheidungstext OGH 30.08.1966 8 Ob 222/66
    Beisatz: Begründung einer Zwangsdienstbarkeit. (T1)
    Veröff: EvBl 1967/27 S 43
  • 1 Ob 138/13w
    Entscheidungstext OGH 27.02.2014 1 Ob 138/13w
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0058040

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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