Norm
ABGB §305Rechtssatz
Die künftigen Erträgnisse einer Liegenschaft ( Ersatz für die vorzeitige Schlägerung von Bäumen ) können nicht abgesondert von deren Ertrags- oder Verkehrswert beansprucht werden; sie sind in der Wertberechnung für die Liegenschaft mitberücksichtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0010085Dokumentnummer
JJR_19610531_OGH0002_0010OB00052_6100000_001