RS OGH 1963/10/3 1Ob117/63

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Veröffentlicht am 03.10.1963
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Norm

EisbEG §4 A

Rechtssatz

Kommt nur ein Teil der von der Enteignung betroffenen Grundstücke für die Bewertung nach den bestehenden Verwendungsmöglichkeiten (Bauerwartungsland), ein Teil dieser Grundstücke aber für die Bewertung nach der bisherigen konkreten Verwendung (gewerblich und landwirtschaftlich genutztes Land) in Frage, dann ist, unter strenger Abgrenzung und Bezeichnung der hievon betroffenen Grundstücke, bzw Grundstücksteile, auch eine Anwendung beider Bewertungsmethoden in Betracht zu ziehen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 117/63
    Entscheidungstext OGH 03.10.1963 1 Ob 117/63
    Veröff: EvBl 1964/6 S 18

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0058056

Dokumentnummer

JJR_19631003_OGH0002_0010OB00117_6300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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