A 16-PVAB/22 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat von Amts wegen entschieden: Gemäß § 41 Abs. 1 PVG wird in Verbindung mit § 22 Abs. 9 PVG und § 15 der PVGO von Amts wegen festgestellt, dass die Dokumentation der Umlaufbeschlüsse des Dienststellenausschusses bei der Dienststelle *** (DA) und die teilweise Erstellung der Sitzungsprotokolle in gesetzwidriger Geschäftsführung erfolgen. Begründung: Im Verfahren zu GZ A XY-PVAB/22 wurden vom DA auf Verlang... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs9 AVG §16 PVG § 22 heute PVG § 22 gültig ab 01.09.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2014 PVG § 22 gültig von 01.01.2014 bis 31.08.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2013 PVG § 22 gültig von 31.12.2009 bis 31.12.20... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs9 AVG §16 PVG § 22 heute PVG § 22 gültig ab 01.09.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2014 PVG § 22 gültig von 01.01.2014 bis 31.08.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2013 PVG § 22 gültig von 31.12.2009 bis 31.12.20... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs9 AVG §16 PVG § 22 heute PVG § 22 gültig ab 01.09.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2014 PVG § 22 gültig von 01.01.2014 bis 31.08.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 82/2013 PVG § 22 gültig von 31.12.2009 bis 31.12.20... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs3PVG §22 Abs9PVGO §1 Abs1 Schlagworte Vertretung eines verhinderten PVO-Mitglieds; Ausübung der Personalvertretungsfunktion; Umlaufbeschluss; gesetzmäßige Zusammensetzung von PVO
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurde das DA-Mitglied D vom DA-Vorsitzenden in gesetzmäßiger Geschäftsführung in den Umlaufbeschluss zur Freigabe des Antragstellers für die disziplinäre Verantwortung entsprechend der Rechtslage, nach der auch verh... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs9PVG §28 Abs1PVG §28 Abs2PVG §41 Abs2 Schlagworte Umlaufbeschluss; dienstrechtliche Verantwortung von PV; Ausübung der Personalvertretungsfunktion
Rechtssatz: Der Beschluss des DA, den Antragsteller zur dienstrechtlichen Verantwortung wegen der ihm vorgeworfenen behaupteten dienstrechtlichen Verfehlungen freizugeben, erfolgte somit in gesetzmäßiger Geschäftsführung. Daher bestand für die PVAB auch keine Rechtsgrundlage, den... mehr lesen...
A 14-PVAB/20 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen gemäß § 41 Abs. 1 und 2 PVG nach Prüfung der Gesetzmäßigkeit der Geschäftsführung des Dienststellenausschusses für die Zivilen Bediensteten der Justizanstalt (JA) *** (DA) von Amts wegen entschieden: Der Umlaufbeschluss, ... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs9 Schlagworte Umlaufbeschluss
Rechtssatz: Mit Schreiben vom 20. März 2020 wurde dem DL der Umlaufbeschluss des DA mitgeteilt, wonach sich der DA gegen die geplanten arbeitszeitrechtlichen Änderungen aussprach und auf die Bestimmungen des PVG zur Herstellung des Einvernehmens verwies. Dieser dem DL übermittelte Umlaufbeschluss war mit den Namen A, B, D und E unterzeichnet. Dieser Umlaufbeschluss war jedoch nicht von allen DA... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs9 Schlagworte Umlaufbeschluss; Stimmeneinhelligkeit; Abstimmungsverhalten; Stimmenthaltung
Rechtssatz: Da vom Gesetz für Umlaufbeschlüsse Stimmeneinhelligkeit verlangt wird, ist kein entsprechender DA-Beschluss zustande gekommen. Die Zustimmung der DA-Mitglieder zu dem vom DA-Vorsitzenden vorgeschlagenen Umlaufbeschluss erfolgte nur mehrheitlich, weil sich das damalige DA-Mitglied E seiner Stimme enthielt. Bei Vorliegen auc... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs9 Schlagworte Umlaufbeschluss; Stimmeneinhelligkeit; Abstimmungsverhalten; Stimmenthaltung
Rechtssatz: Die Zählweise, wonach Stimmenthaltungen unbeachtlich sind und nur die abgegebenen Stimmen gezählt werden, kann nämlich nur für Beschlüsse Geltung haben, für die vom Gesetzgeber keine Einstimmigkeit innerhalb eines Kollegialorgans gefordert wird. Sind nach einer gesetzlichen Bestimmung nur die „abgegebenen“ Stimmen von Bede... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs9 Schlagworte Umlaufbeschluss; Stimmeneinhelligkeit; Abstimmungsverhalten; Stimmenthaltung
Rechtssatz: Da dieser „Umlaufbeschluss“ des DA somit entgegen § 22 Abs. 9 PVG nicht in gesetzmäßiger Geschäftsführung zustande kam, belastet er die Geschäftsführung des DA insoweit mit Gesetzwidrigkeit und war als rechtswidrig aufzuheben. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:PVAB:2020:A14.PVAB.20 ... mehr lesen...
A 29-PVAB/19 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag der A (Antragstellerin), die Geschäftsführung des zuständigen Zentralausschusses (ZA) beim Bundesministerium für Inneres (BMI) im Zusammenhang mit der Bewerbung der Antragstellerin um eine ausgeschriebene Funkt... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs4PVG §22 Abs9 Schlagworte Handlungen und Unterlassungen für PVO nur aufgrund von Beschluss des PVO; Umlaufbeschluss
Rechtssatz: Im vorliegenden Fall erhielt der ZA-Vorsitzende am 12. Juni 2019 Kenntnis von der beabsichtigten Besetzung der ausgeschriebenen Funktion durch die Dienstbehörde. Mit Schreiben vom 13. Juni 2019 wurde der Dienstbehörde vom ZA-Vorsitzenden für den ZA mitgeteilt, dass der geplanten Besetzung mit einem... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs4PVG §22 Abs9 Schlagworte Handlungen und Unterlassungen für PVO nur aufgrund von Beschluss des PVO; Umlaufbeschluss
Rechtssatz: Lt. Stellungnahme des ZA vom 23. September 2019 ging dem zustimmenden Schreiben des ZA an die Dienstbehörde vom 13. Juni 2019 „eine mündliche Beratung“ voraus und wurde dies im Anhang zum ZA-Protokoll der Sitzung vom 19. Juni 2019 festgehalten. Dieser Anhang, wie vom ZA-Vorsitzenden selbst der PVAB... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs4PVG §22 Abs9 Schlagworte Handlungen und Unterlassungen für PVO nur aufgrund von Beschluss des PVO; Umlaufbeschluss
Rechtssatz: Aus dem Gesagten folgt, dass vor dem zustimmenden Schreiben des ZA-Vorsitzenden für den ZA an die Dienstbehörde vom 13. Juni 2019 weder eine Debatte noch eine Beschlussfassung über die Besetzung der ausgeschriebenen Funktion in einer Sitzung des ZA erfolgte, weil diese Angelegenheit nicht auf die T... mehr lesen...
A 7-PVAB/17-10 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des stellvertretenden Vorsitzenden des Dienststellenausschusses bei der LPD ***/Landeskriminalamt (DA) A, die Geschäftsführung des DA-Vorsitzenden im Zusammenhang mit seiner Teilnahme am 10. Jänner 2017 an Be... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs4PVG §22 Abs8PVG §22 Abs9 Schlagworte gesetzliche Vertretung von PVO; Handlungen und Unterlassungen der Vorsitzenden für das PVO ohne Beschluss des PVO gesetzwidrig; Beschluss über Aufgabenübertragung; Umlaufbeschluss
Rechtssatz: Da im Verfahren nicht bestritten wurde und somit ohne jeden Zweifel feststeht, dass dies nicht der Fall war, weil weder ein entsprechender Beschluss in einer DA-Sitzung, noch ein diesbezüglicher Üb... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs9 Schlagworte Umlaufbeschluss; begründeter Beschlussantrag; Einstimmigkeitserfordernis für Umlaufbeschlüsse
Rechtssatz: Das Argument des DA, der DA-Vorsitzende habe deshalb, weil keine negative schriftliche Stellungnahme der DA-Mitglieder zu seiner Information, er sei als DA-Vorsitzender allein zu diesen Gesprächen eingeladen worden, ergangen war, annehmen können, dass ein diesbezüglicher Beschluss des DA gefasst worden war... mehr lesen...
A 21-PVAB/16 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des GrInsp A, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. B, die Geschäftsführung des Fachausschusses für die Bediensteten der Landespolizeidirektion für *** (FA) im Zusammenhang mit der Weiterleitung eines Antrags des F... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs9 Schlagworte Umlaufbeschlüsse
Rechtssatz: Nach § 22 Abs. 9 PVG können Vorsitzende von PVO die Beschlussfassung durch Einholen der Zustimmung der anderen Mitglieder im Umlaufweg ersetzen. Für Entscheidungen im Umlaufweg ist Stimmeneinhelligkeit sowie das Vorliegen eines begründeten Beschlussantrages erforderlich. Die Zustimmung kann mündlich, telefonisch oder in jeder anderen technisch möglichen Weise erteilt werden. Eine n... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs4PVG §22 Abs9 Schlagworte Keine Heilung (Sanierung) gesetzwidriger Geschäftsführung durch nachträglichen Beschluss
Rechtssatz: Letztlich ist auch die nachträglich mit Stimmenmehrheit durch Beschluss gefasste Zustimmung des FA in seiner Sitzung vom 17. Juni 2016 ohne rechtliche Relevanz, weil ein gesetzwidriges Vorgehen eines PVO nicht im Nachhinein saniert werden kann. European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs4PVG §22 Abs9 Schlagworte Geschäftsführung ohne vorhergehenden Beschluss
Rechtssatz: Durch die Übermittlung des Antrags zur Novellierung des PVG an den ZA ohne Deckung durch vorangehenden Beschluss des FA, obwohl dieses Schreiben aufgrund von Form und Textierung eindeutig dem FA zuzuordnen ist, hat der FA-Vorsitzende, dessen Handlungen für das PVO dem FA zuzurechnen sind, das PVG verletzt und die Geschäftsführung des FA ins... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs4PVG §22 Abs8PVG §22 Abs9 Schlagworte Beschlussfassung im DA; Übertragung der Erfüllung von Angelegenheiten an DA-Mitglieder; Umlaufbeschluss
Rechtssatz: Nach § 22 Abs. 4 PVG fasst ein PVO seine Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der Stimmen, sofern gesetzlich nicht anderes bestimmt ist. §§ 8 bis 13 PVGO regeln den Verlauf der Debatte, die der Beschlussfassung im PVO voranzugehen hat, und den Prozess ordnungsge... mehr lesen...
Norm: PVG §22 Abs9 Schlagworte Stimmeinhelligkeit; Einstimmigkeit von Umlaufbeschlüssen
Rechtssatz: Da vom Gesetz für Umlaufbeschlüsse Stimmeneinhelligkeit verlangt wird, ist kein entsprechender FA-Beschluss zustande gekommen. Die Zustimmung der FA-Mitglieder zu dem vom FA-Vorsitzenden vorgeschlagenen Antrag an den ZA erfolgte nur mehrheitlich, weil sich das den Antragsteller vertretende Ersatzmitglied seiner Stimme enthielt. Bei Vorliegen ... mehr lesen...