Norm
PVG §22 Abs4Schlagworte
Geschäftsführung ohne vorhergehenden BeschlussRechtssatz
Durch die Übermittlung des Antrags zur Novellierung des PVG an den ZA ohne Deckung durch vorangehenden Beschluss des FA, obwohl dieses Schreiben aufgrund von Form und Textierung eindeutig dem FA zuzuordnen ist, hat der FA-Vorsitzende, dessen Handlungen für das PVO dem FA zuzurechnen sind, das PVG verletzt und die Geschäftsführung des FA insoweit mit Rechtswidrigkeit belastet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2016:A.21.PVAB.16Zuletzt aktualisiert am
18.01.2017