RS Pvak 2019/11/4 A29-PVAB/19

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.11.2019
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Norm

PVG §22 Abs4
PVG §22 Abs9

Schlagworte

Handlungen und Unterlassungen für PVO nur aufgrund von Beschluss des PVO; Umlaufbeschluss

Rechtssatz

Lt. Stellungnahme des ZA vom 23. September 2019 ging dem zustimmenden Schreiben des ZA an die Dienstbehörde vom 13. Juni 2019 „eine mündliche Beratung“ voraus und wurde dies im Anhang zum ZA-Protokoll der Sitzung vom 19. Juni 2019 festgehalten. Dieser Anhang, wie vom ZA-Vorsitzenden selbst der PVAB schriftlich bestätigt wurde, ist ein Dokument mit der Überschrift „Betrauung mit Funktionen“, in dem u.a. die beabsichtigte Betrauung des Mitbewerbers der Antragstellerin mit der ausgeschriebenen Funktion enthalten war. Dieses Dokument mit der Überschrift „Betrauung mit Funktionen“ ist ein Sammeldokument der Dienstbehörde über bestimmte im Zuständigkeitsbereich des ZA durchgeführte – also bereits erfolgte – Betrauungen, das dem ZA zur Verfügung gestellt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:A29.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

25.02.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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