Norm
PVG §22 Abs9Schlagworte
Umlaufbeschluss; dienstrechtliche Verantwortung von PV; Ausübung der PersonalvertretungsfunktionRechtssatz
Der Beschluss des DA, den Antragsteller zur dienstrechtlichen Verantwortung wegen der ihm vorgeworfenen behaupteten dienstrechtlichen Verfehlungen freizugeben, erfolgte somit in gesetzmäßiger Geschäftsführung. Daher bestand für die PVAB auch keine Rechtsgrundlage, den Beschluss des DA vom 25.11.2020 als inhaltlich rechtswidrig aufzuheben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2021:A33.PVAB.21Zuletzt aktualisiert am
17.02.2022