RS Pvak 2021/11/23 A33-PVAB/21

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Veröffentlicht am 23.11.2021
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Norm

PVG §22 Abs9
PVG §28 Abs1
PVG §28 Abs2
PVG §41 Abs2

Schlagworte

Umlaufbeschluss; dienstrechtliche Verantwortung von PV; Ausübung der Personalvertretungsfunktion

Rechtssatz

Der Beschluss des DA, den Antragsteller zur dienstrechtlichen Verantwortung wegen der ihm vorgeworfenen behaupteten dienstrechtlichen Verfehlungen freizugeben, erfolgte somit in gesetzmäßiger Geschäftsführung. Daher bestand für die PVAB auch keine Rechtsgrundlage, den Beschluss des DA vom 25.11.2020 als inhaltlich rechtswidrig aufzuheben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A33.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

17.02.2022
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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